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Gesellschaft

Integration ist keine Frage der Staatsbürgerschaft

Mit ihrer Begründung für die vereinfachte Einbürgerung von Zuwanderern ignoriert Innenministerin Faeser aktuelle Fakten und historische Erfahrungen

René Nehring
30.11.2022

Bundesinnenministerin Nancy Faeser will die Einbürgerung in Deutschland vereinfachen. Die Pläne sehen vor, hier geborenen Kindern ausländischer Eltern automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit zu geben, falls ein Elternteil seit fünf Jahren „seinen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt“ in Deutschland hat, und die für eine Einbürgerung von Erwachsenen erforderliche Aufenthaltsdauer von acht auf fünf Jahre zu verkürzen. Zugleich solle die Verpflichtung wegfallen, bei der Einbürgerung auf die bisherige Staatsangehörigkeit zu verzichten. Für Einwanderer über 67 Jahre sollen zudem die bislang erforderlichen Sprachnachweise und der Wissenstest über Deutschland entfallen.

Die Kritik an den Plänen kam prompt. So sagte CDU-Generalsekretär Mario Czaja der Funke-Mediengruppe: „Die Staatsangehörigkeit ist kein Artikel, den es beim Black Friday im Sonderangebot gibt.“ AfD-Chef Chrupalla erklärte: „Die SPD fördert die Einwanderung, ohne zu prüfen, ob sie für unser Land nötig und nützlich ist. Das Leitbild der Einwanderungsgesellschaft überstrapaziert die Solidargemeinschaft.“ Und für den Regierungspartner FDP erklärte der Vorsitzende der Bundestagsfraktion, Christian Dürr, dass die Integrationsbestrebungen bislang die falschen Ansätze setzen: „Wir hatten vor allen Dingen leider Migration in die sozialen Sicherungssysteme, aber wir brauchen händeringend Arbeitskräfte.“

Faeser selbst erläuterte im „Tagesspiegel“ ihre Beweggründe. „Viele Menschen mit Einwanderungsgeschichte“, so die Ministerin, „fühlen sich als Deutsche, wollen aber den Bezug zu ihrem Herkunftsland nicht komplett kappen. Ihre Identität hat mehr als eine einzige Zugehörigkeit. Und ihre persönliche Geschichte ist oft eng mit der bisherigen Staatsangehörigkeit verknüpft. Deshalb ist es falsch, Menschen dazu zu zwingen, ihre alte Staatsangehörigkeit aufzugeben, wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen wollen.“

Keine Frage des Passes

Den Erwerb eines deutschen Passes sieht Faeser als „ein starkes Bekenntnis zu Deutschland. Denn wer Deutsche oder Deutscher werden will, sagt Ja zum Leben in einer freiheitlichen Gesellschaft, zur Achtung des Grundgesetzes, zur Rechtsstaatlichkeit und zur Gleichberechtigung von Mann und Frau – Ja zu elementaren Grundlagen unseres Zusammenlebens.“

Damit freilich zeigt die Ministerin entweder eine große Naivität – oder eine Ignoranz gegenüber den Fakten. Denn seit Jahren zeigen Statistiken und prominente Fallbeispiele, dass Integration gerade keine Frage der Staatsangehörigkeit ist. Erinnert sei hier an das Entsetzen der deutschen Öffentlichkeit, als im Sommer 2018 die Fußballer Mesut Özil und Ilkay Gündo­ğan mit Recep Tayyip Erdoğan posierten und diesen als „ihren Präsidenten“ bezeichneten. Und gerade erst randalierten hunderte Marokkaner nach dem Sieg ihres Heimatlandes gegen Belgien bei der Fußballweltmeisterschaft in der belgischen Hauptstadt sowie in anderen Städten des Königreichs. Die meisten von ihnen aufgewachsen in eben jenem Belgien, gegen das sie nun zu Felde zogen.

Deutschland kennt Zuwanderung nicht erst seit der Zeit der Wirtschaftswunder-Gastarbeiter. Schon das Edikt von Potsdam des Großen Kurfürsten im Jahre 1685 ermöglichte es Flüchtlingen, hierzulande eine neue Heimat zu finden. Auch seine Nachfolger an der Spitze des preußischen Staates förderten die Zuwanderung. Aber sie hatten eine Bedingung: die Akzeptanz der geltenden Rechts- und Gesellschaftsordnung. In wenigen Generationen wurden so aus Hugenotten, Juden und Salzburger Protestanten überzeugte Preußen – ohne dass diese ihre überlieferte Identität aufgeben mussten.

Wer heute eine tatsächliche Integration der hier lebenden Migranten will, sollte sich daran orientieren. Die anforderungslose Vergabe der Staatsbürgerschaft fördert gerade nicht das „Ankommen“ in der deutschen Gesellschaft, sondern vielmehr den weiteren Zerfall in unzählige Parallelgesellschaften, in denen sich immer weniger dem Gesamtstaat verpflichtet fühlen.


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Kommentare

Wolfgang Beck am 17.12.22, 22:15 Uhr

Der Artikel handelt von Einwanderung. 1. Davon steht nichts im Grundgesetz. 2. Da Einwanderung letztlich immer nur in begrenztem Umfang stattfinden kann, müßte sie eingeschränkt werden, und dies würde dann zwangsläufig gegen das demokratische Gleichheitsprinzip verstoßen; 3. und mit den Einwanderern kommen Ausländer, d. h. das Ausland. Ganz grundsätzlich: Wir definieren ja den demokratischen Rechtsstaat nicht vom Territorium her, sondern von seinen Staatsbürgern. Noch ein Wort zu dem oft gebrauchten Argument, Einwanderung würde ja stattfinden, und deshalb müßten wir das positiv sehen und entsprechend regeln. In der Verallgemeinerung heißt das nichts anderes als Forderung nach Unterwerfung unter die normative Kraft des Faktischen, das entspricht also einer zynischen Denkweise.

sitra achra am 05.12.22, 12:51 Uhr

In diese utopische linke Scheinwelt würde ich mich als "Zuwanderer" auch nicht "integrieren" wollen. So dumm kann keiner sein, der dieser versifften Gesellschaft angehören möchte. Zudem bringen die Migranten ihre sehr bewährte Lebenseinstellung mit, von der wir uns mehr als eine Scheibe abschneiden können, um dem brutalen Überlebenskampf in dieser grausigen Welt gewachsen zu sein.

Jean Philipp Möller am 30.11.22, 18:16 Uhr

Sie kommen mir wie Marktschreier vor, die die feilgeboten Bananen wie Ramsch in die Menge werfen.
Staunend steht man am Rande und erkennt — es ist die
Staatsbürgerschaft!

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