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Der umstrittene Gast, der entlassene gastgebende General und der Minister, der den General entlassen hat, bei der „Prinzenaffäre“ (oben) und der „Rudel-Affäre“ (unten)
Bilder: imago images/Everett Collection; picture-alliance/dpa; Bundeswehr-Fotos; Musvage; WikimediaDer umstrittene Gast, der entlassene gastgebende General und der Minister, der den General entlassen hat, bei der „Prinzenaffäre“ (oben) und der „Rudel-Affäre“ (unten)

Die Streitkräfte der beiden deutschen Demokratien

Ein schwieriger Grat: Tradition oder Abgrenzung?

Reichswehr wie Bundeswehr: Beide Armeen zeigten sich tief zerrissen im Umgang mit ihrem militärischen Erbe

Bodo Bost
29.09.2026

Vor 100 Jahren, im Oktober 1926, kostete eine Einladung des Hohenzollernprinzen Wilhelm von Preußen (1906–1940) zu einem Reichswehrmanöver Generaloberst Hans von Seeckt (1866–1936), dem Chef der Heeresleitung der Reichswehr, sein Amt. Im Oktober 1976 beendete die Einladung des vormaligen Wehrmachtsobersten Hans-Ulrich Rudel (1916–1982) zu einem Traditionstreffen des Aufklärungsgeschwaders 51 „Immelmann“ die Karrieren von Generalleutnant Walter Krupinski (1920–2000), damals Kommandierender General des Luftflottenkommandos, und dessen Stellvertreter, Generalmajor Karl-Heinz Franke (1922–1994). Sie wurden vom damaligen Bundesverteidigungsminister Georg Leber (SPD, 1920–2012) in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Beide Affären berühren die Frage, wie eine neue Armee mit dem Erbe ihrer Vorgängerin umgeht.

Unterm Primat der Politik

Der Vergleich ist mehr als eine historische Fußnote. Er führt mitten in eine Debatte, welche die Bundeswehr bis heute beschäftigt: Was darf eine Armee aus ihrer Vergangenheit bewahren, ohne sich diese Vergangenheit politisch anzueignen? Im Sommer 1926 erlaubte Seeckt als Chef der Heeresleitung dem Hohenzollernprinzen Wilhelm von Preußen die Teilnahme an einem Manöver. Wilhelm war der älteste Sohn des letzten Kronprinzen Preußens und des Reiches. Die Genehmigung erfolgte ohne Abstimmung mit Reichswehrminister Otto Geßler (Deutsche Demokratische Partei, 1875–1955) und Reichspräsident Paul von Hindenburg (1847–1934). Der Vorgang war deshalb weit mehr als eine Einladung zu einer militärischen Veranstaltung. Er berührte die empfindliche Stellung der Reichswehr in der Weimarer Republik – und die Frage, wie weit die neue republikanische Armee noch in den politischen und gesellschaftlichen Traditionen des Kaiserreichs stand.

Seeckt hatte die Reichswehr seit 1920 maßgeblich geprägt. Das Offizierskorps der Reichswehr bestand weitgehend aus vormaligen Angehörigen der kaiserlichen Armee. Viele Generäle, Stabsoffiziere und sonstigen Berufsoffiziere hatten bereits dem Kaiser und im Ersten Weltkrieg gedient. Eine grundlegende demokratische Neuordnung des Militärs fand nicht statt. Die Reichswehr verstand sich nur begrenzt als „Armee der Republik“. Sie sah sich vielmehr als überparteiliche, vom Staat und den wechselnden Regierungen weitgehend unabhängige Institution. Ihr Selbstverständnis knüpfte stark an die preußisch-deutsche Militärtradition an: Pflicht, Gehorsam, Ehre, Kameradschaft und ein besonderer Korpsgeist. Obwohl das Versailler Diktat die Reichswehr auf 100.000 Mann beschränkte, blieb ihr Offizierskorps bewusst als Elite erhalten. Dahinter stand die Vorstellung, im Falle einer späteren Wiederaufrüstung rasch wieder ein großes Heer aufbauen zu können. Geheime militärische Zusammenarbeit, unter anderem mit der Sowjetunion, diente dazu, Beschränkungen des Versailler Diktats teilweise zu umgehen.

Die Einladung des Hohenzollernprinzen war deshalb ein Signal, auch wenn sie möglicherweise nicht als solches gemeint war. Sie zeigte, dass die alte monarchische Welt für Teile der militärischen Führung keineswegs erledigt war. Für Seeckt war die Anwesenheit eines Hohenzollern bei einem Manöver offenbar kein unüberwindliches Problem. Für die politische Führung war sie es. Der zuständige Minister verlangte schließlich Seeckts Ausscheiden. Am 8. Oktober 1926 musste der Generaloberst seinen Abschied nehmen. Die Prinzeneinladung war der unmittelbare Anlass; dahinter standen allerdings schon länger bestehende Konflikte über die politische Stellung der Reichswehr und Seeckts Verhältnis zur Reichsregierung.

Fünfzig Jahre später zeigte sich dasselbe Muster – unter völlig anderen Vorzeichen. Die Reichswehr war personell und geistig in vieler Hinsicht eine Fortsetzung der kaiserlichen Armee. Die Bundeswehr war personell teilweise eine Fortsetzung der Wehrmacht, institutionell und verfassungsrechtlich jedoch bewusst als Gegenmodell zu ihr konzipiert.

1976 wurde Hans-Ulrich Rudel zu einem Traditionstreffen ehemaliger Angehöriger des Schlachtgeschwaders 2 „Immelmann“ eingeladen. Rudel war nicht einfach ein vormaliger Soldat. Er war einer der höchstdekorierten Offiziere der Wehrmacht und hatte sich auch nach 1945 nicht glaubhaft von seiner nationalsozialistischen Vergangenheit distanziert. Das Problem bestand nicht darin, dass ein vormaliger Wehrmachtssoldat eine Kaserne betrat. Einige Wehrmachtsgeneräle, wie General Adolf Heusinger (1897–1982), hatten es immerhin bis in die Spitze der NATO geschafft. Die Bundeswehr vertrat das Leitbild der „Inneren Führung“ und des „Staatsbürgers in Uniform“ – also den Versuch, mit der Tradition einer politisch eigenständigen, nur dem militärischen Gehorsam verpflichteten Armee zu brechen.

Die Bundeswehr stand seit ihrer Gründung vor der schwierigen Frage, ob und gegebenenfalls wie sie an die militärische Geschichte Deutschlands anknüpfen konnte. Viele ihrer Offiziere stammten selbst aus der Wehrmacht. Sie konnten militärische Erfahrungen, Kameradschaft und soldatische Leistungen nicht einfach aus ihrer eigenen Biografie löschen. Die spannende historische Frage war, wie weit dieser Bruch tatsächlich gelang. Der Fall Rudel machte sichtbar, wie schnell aus Traditionspflege politische Verharmlosung werden konnte. Die Einladung an ihn war genehmigt. Rudel erschien beim Treffen auf dem Fliegerhorst Bremgarten. Besonders problematisch wirkten die Bilder: Soldaten standen vor ihren Flugzeugen angetreten, Rudel wurde vom Kommodore vorgestellt und militärisch gegrüßt. Dadurch entstand der Eindruck, als schreite ein vormaliger hoher Vorgesetzter eine aktive Truppe ab. 1976 war die nationalsozialistische Herrschaft mehr als drei Jahrzehnte vergangen. Die Bundeswehr war ausdrücklich als demokratische Armee eines neuen Staates geschaffen worden. Der Fall Rudel zeigte, dass die Vergangenheit auch in der Bundeswehr weiterlebte.

Lehren aus den Affären

Eine Armee braucht Tradition. Tradition entscheidet darüber, welche Vergangenheit eine Institution als Teil ihrer eigenen Identität akzeptiert. Eine Armee kann nicht aus dem Nichts entstehen. Sie übernimmt Begriffe, Rituale, Uniformen, militärische Erfahrungen, Führungsprinzipien, Namen, Geschichten und Erinnerungen. Aber jede Übernahme ist zugleich eine Auswahl. Wer einen früheren Soldaten ehrt, einen Traditionsnamen übernimmt oder einen Veteranen zu einer militärischen Veranstaltung einlädt, sagt damit immer auch etwas darüber aus, was er für bewahrenswert hält. Deshalb war die Seeckt-Affäre keine reine Hofintrige und die Rudel-Affäre kein bloßer Streit über eine Veteranenveranstaltung. Beide waren Stellvertreterkonflikte um die politische Identität der deutschen Streitkräfte.

Die Bundeswehr muss ihre Geschichte bewahren, ohne sich von ihr beherrschen zu lassen. Sie muss die militärischen Leistungen früherer Generationen kennen, ohne deren politische Systeme zu verklären. Sie darf die Wehrmacht historisch nicht auslöschen – aber sie darf sie auch nicht als ungebrochene Traditionslinie betrachten. Das ist ein schmaler Grat. Die Bundeswehr knüpft nicht an die Wehrmacht als Institution an, wohl aber an diejenigen Soldaten des militärischen Widerstands, die sich aus Gewissensgründen gegen die nationalsozialistische Diktatur stellten. Der militärische Widerstand vom 20. Juli wurde zu einem positiven Traditionsanker der Bundeswehr, während die NVA als Institution keinen entsprechenden Platz in der Traditionslinie der Bundeswehr erhielt. Der Soldat der Bundeswehr soll kein unpolitisches Werkzeug des Staates sein, wie es in Teilen der älteren deutschen Militärtradition idealisiert wurde. Er bleibt Bürger mit Grundrechten, Gewissen und persönlicher Verantwortung.

Die Rudel-Affäre führte schließlich zu einer Überarbeitung des Traditionserlasses. Die späteren Regelungen stellten ausdrücklich klar, dass das Dritte Reich als Unrechtsregime keine Tradition begründen könne. Damit war eine wichtige Grenze gezogen. Die gefährlichste Tradition ist diejenige, die sich als bloße Selbstverständlichkeit einschleicht. 1926 genügte die Anwesenheit eines Hohenzollern bei einem Manöver, um sichtbar zu machen, wie unvollständig das republikanische Selbstverständnis der Reichswehr war. 1976 genügte die Einladung an Hans-Ulrich Rudel, um sichtbar zu machen, wie problematisch das Traditionsverständnis einzelner Teile der Bundeswehr noch immer war.


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