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Hier wird Regulierungseifer oftmals mit neuen Vorschriften kompensiert
Die missglückte Verpackungsverordnung der EU ist zum Sinnbild für ihre Regelungswut geworden. Und sie ist kein Einzelfall. Brüssel schafft wie am Fließband immer neue komplexe Regelungen. Mitunter erkennt man bei einzelnen Projekten die übermäßige Belastung für Unternehmen. Die folgende Korrektur kann dann allerdings im Einzelfall sogar zu noch mehr Bürokratie führen.
So kündigte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bereits 2023 an, die Berichtspflichten auf europäischer Ebene um 25 Prozent zu reduzieren. Inzwischen ist daraus ein noch ehrgeizigeres Ziel geworden: Für kleine und mittlere Unternehmen will die Kommission die administrativen Belastungen um 35 Prozent senken. Die EU-Kommission schreibt sich mittlerweile bereits jährliche Entlastungen von rund 15 Milliarden Euro zugute. Wer sich aber die aktuelle Vereinfachungsübersicht der Kommission genauer anschaut, stößt allerdings immer wieder auf ein entscheidendes Wort: „vorgeschlagen“. Der versprochene Bürokratieabbau findet bislang vor allem in Pressemitteilungen statt. Viele angekündigte Entlastungen sind noch nicht vollständig beschlossen oder in den Unternehmen angekommen. Stattdessen treten regelmäßig neue Nachweis-, Registrierungs- und Berichtspflichten in Kraft.
Auffallend ist, dass die EU bei ihrem Regulierungswahn immer öfter nachbessern muss. Im vergangenen Herbst war dies etwa beim CO₂-Grenzausgleich zu beobachten. Diese Importabgabe auf Produkte wie Stahl soll verhindern, dass Unternehmen ihre Produktion wegen strenger EU-Klimavorgaben in andere Länder verlagern. Allerdings hätte die Regelung in ihrer ursprünglichen Form auch viele Kleinunternehmen und Gelegenheitsimporteure mit hohen Melde- und Nachweispflichten belastet. Die im Oktober 2023 gefundene Lösung entpuppte sich als Augenöffner: Die EU einigte sich auf eine Freigrenze von 50 Tonnen pro Importeur und Jahr. Dadurch werden 90 Prozent der Importeure von den Pflichten der Regelung befreit. Gleichzeitig werden aber 99 Prozent der Emissionen weiterhin vom CO₂-Grenzausgleich erfasst. Im Klartext: Die ursprüngliche Regelung war viel zu breit angelegt und hatte unverhältnismäßig viele Unternehmen einbezogen. Wirklich relevant sind lediglich zehn Prozent der Importeure.
Besonders deutlich zeigt sich die handwerkliche Schwäche der EU-Gesetzgebung bei der Entwaldungsverordnung. Ihr Start musste bereits zweimal verschoben werden, weil Unternehmen und Behörden die komplizierten Herkunftsnachweise für Kaffee, Kakao, Holz oder Soja nicht fristgerecht umsetzen konnten. Erst nach der Verabschiedung erkannte Brüssel, dass die eigenen Vorgaben zum Teil kaum praxistauglich waren. Auch hier wurden die Pflichten für nachgelagerte Händler und kleine Erzeuger vereinfacht. Die mehrfach reparierte Verordnung soll nun Ende 2026 in Kraft treten.
Mit neuen Regeln übertüncht
Die Korrektur missglückter EU-Regelungen hat allerdings nicht immer eine reale Entlastung zur Folge. Mitunter entsteht auch eine neue Flut von Berichtspflichten. Besonders deutlich zeigt sich dies beim Dekarbonisierungsfonds für energieintensive Industrieunternehmen. Nach Vorstellungen der EU soll der Fonds vorübergehend für 2026 und 2027 Belastungen kompensieren, die durch das Zusammenspiel anderer EU-Vorschriften entstanden sind. Um an das Fördergeld zur Entlastung zu kommen, müssen Unternehmen allerdings eine Flut von Berichten über Produktions- und Emissionsdaten, Audits, Klimaplänen, rechtlichen Verpflichtungserklärungen und Kontrollen bewältigen. Sämtliche Unterlagen werden zunächst von einer nationalen Behörde geprüft und durchlaufen dann ein mehrstufiges Verfahren. Am Ende der Prozedur überprüft die EU-Kommission erneut jede eingereichte Unterlage. Das Beispiel des Dekarbonisierungsfonds zeigt – abgesehen von der Kompliziertheit und der Unverhältnismäßigkeit von EU-Regelungen– ein weiteres Basisproblem: Brüssel korrigiert die negativen Folgen eigener Regulierung oft durch die Schaffung einer weiteren, neuen Regulierungsebene.
Skeptische Töne zur angekündigten Entbürokratisierung kommen vom Europäischen Rechnungshof. Dieser warnte bereits, dass sich die Entbürokratisierung vor allem zwischen Brüssel und den nationalen Regierungen abspielen könnte. Für Behörden, Unternehmen und Empfänger von EU-Geldern könne der Verwaltungsaufwand vor Ort „unverändert bleiben oder sogar steigen“, so die EU-Rechnungsprüfer.
Hindernisse für Investitionen
Wie dringend das Projekt Bürokratieabbau ist, belegt der im September 2024 vorgelegte Bericht des früheren EZB-Präsidenten Mario Draghi zur Wettbewerbsfähigkeit Europas. Laut dem Bericht betrachten mehr als 60 Prozent der Unternehmen in der EU Regulierung als Hindernis für Investitionen. Unter den kleinen und mittleren Unternehmen bezeichneten 55 Prozent Vorschriften und Verwaltungsaufwand als ihre größte Herausforderung. Draghi verwies zudem darauf, dass die EU zwischen 2019 und 2024 rund 13.000 Rechtsakte verabschiedet habe. Zum Vergleich verwies der frühere EZB-Chef auf die USA. Dort wurden im selben Zeitraum auf Bundesebene nur rund 3.500 Gesetze sowie etwa 2.000 Resolutionen verabschiedet.