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Neu kreierte Behörde soll als Vermögensschnüffler tätig werden und Geldherkünfte überprüfen
Während der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD einigte sich die gemeinsame Arbeitsgruppe Finanzen auf die Einführung eines „verfassungskonformen Vermögensermittlungsverfahrens“. Das in diesem Zusammenhang nötige Vermögensregister soll die staatlichen Organe in die Lage versetzen, einfach und schnell auf „verdächtige Vermögensgegenstände“ zuzugreifen. Außerdem will die schwarz-rote Koalition bei „Vermögen unklarer Herkunft“ eine „vollständige Beweislastumkehr“ zulassen, womit der legale Erwerb der Vermögenswerte nachgewiesen werden muss.
Unter welchem Dach das Vermögensregister angesiedelt sein wird, ist noch unklar. Es deutet aber vieles auf eine Anbindung an die geplante neue EU-Behörde namens Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism Authority (AMLA) hin, deren Dienstsitz in Frankfurt am Main liegt. Die AMLA besteht offiziell seit dem 26. Juni 2024 und wird nun stufenweise ihre Arbeit aufnehmen, wobei der Beginn des Normalbetriebes für den 1. Januar 2028 geplant ist.
Dass die Behörde nicht nur den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung führen soll, wie der Name AMLA suggeriert, ergibt sich aus ihren umfassenden Überwachungs- und Eingriffsmöglichkeiten gegenüber den Banken und damit praktisch jedem Bürger, der ein Konto unterhält. Außerdem wird die AMLA künftig mit den im Aufbau befindlichen nationalen Financial Intelligence Units (FIUs) kooperieren. Das sind quasi Finanzgeheimdienste, die Grundbücher und Bankguthaben durchforsten oder Informationen über Aktienbesitz einholen. Zudem können die FIUs genau wie die AMLA die erforderlichen Auskünfte bei Androhung von Strafen im Bereich von bis zu mehreren Millionen Euro erzwingen. Damit ist das Bankgeheimnis in der EU endgültig tot.
Einblick für beinahe jedermann
Doch damit nicht genug: Nach den Vorstellungen Brüssels soll es künftig möglich sein, dass neben den staatlichen Behörden und Finanzfahndern auch „Personen mit berechtigtem Interesse, wie Journalisten, Organisationen der Zivilgesellschaft und Hochschuleinrichtungen“ Zugriff auf das Vermögensregister erhalten.
Um den Widerstand gegen diese Vorhaben möglichst gering zu halten, teilte die EU-Kommission mit, es gehe nur um Vermögen „oberhalb einer bestimmten Schwelle“, wobei diese jedoch noch nicht näher definiert wurde. Außerdem lässt sich die Schwelle natürlich jederzeit senken, wenn die EU oder Einzelstaaten dies für nötig halten – zum Beispiel zum Zwecke der Vermögensumverteilung oder der Erhebung neuer Abgaben. Darüber hinaus droht aber noch weitere Gefahr.
Grundsätzlich wäre es gleichermaßen denkbar, dass Regierungen die Daten der AMLA oder der FIUs zum eigenen Machterhalt nutzen. So verkündete das Bundesinnenministerium in der Vergangenheit wiederholt, man müsse die Finanzquellen von „Rechtsextremisten“ austrocknen. Insofern könnten die neue EU-Behörde und deren Partner auch für die Bekämpfung des politischen Gegners eingesetzt werden.