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In den rund 200 Ländern der Welt leben rund 8.000 Ethnien: Seit Jahrhunderten erschüttern Sezessionsbewegungen die Einheit ihrer Reiche – mit ganz unterschiedlichem Erfolg
Die Frage des möglichen Erwerbs von Grönland durch die USA erhitzt derzeit viele Gemüter. Dabei wird oft ausgeblendet, dass den Grönländern neben dem Beitritt zu den Vereinigten Staaten oder dem Verbleib im Verbund des Königreiches Dänemark mindestens noch eine weitere Option bleibt, nämlich die Sezession beziehungsweise komplette Loslösung von der ehemaligen Kolonialmacht, welche die arktische Insel seit 1721 kontrolliert. Und diese Option wird angeblich auch von rund 80 Prozent der Grönländer favorisiert.
Dabei handelt es sich bei Grönland um keinen Einzelfall. Derzeit existieren an die 200 Staaten auf der Welt, in denen wissenschaftlichen Schätzungen zufolge rund 8000 Völker leben. Das ergibt zwangsläufig ein großes sezessionistisches Potential, weil viele Völker den Wunsch haben, in einem eigenen souveränen Staat zu leben, was die territoriale Abspaltung vom jeweiligen „Altstaat“ voraussetzt, da es nirgendwo auf der Welt leere Niemandsländer für den nationalen Neuanfang gibt.
In der Vergangenheit fanden bereits etliche Sezessionen statt. Ohne sie sähe die politische Landkarte der Erde heute völlig anders aus. So wären die Niederlande immer noch spanisch, Griechenland und Bulgarien Teile des Osmanischen Reiches beziehungsweise der Türkei, Finnland gehörte nach wie vor zu Russland und Island genauso wie Grönland zu Dänemark. Ja, selbst die USA existierten nicht: Nordamerika zählte weiterhin zum Kolonialbesitz von Großbritannien, Frankreich und Spanien.
Viele haben es geschafft
Erfolgreiche Abspaltungen gab es dabei nicht nur in früherer Zeit, sondern ebenso im 21. Jahrhundert. 2002 löste sich Osttimor von Indonesien, womit die Geburtsstunde der Demokratischen Republik Timor-Leste schlug. Desgleichen führte ein erfolgreiches Unabhängigkeitsreferendum 2011 zur Abtrennung der Republik Südsudan vom Sudan.
Andererseits scheiterten aber auch viele der Spaltungsversuche, was nicht selten mit erheblicher Gewalt verbunden war. Die Konföderierten Staaten von Amerika (CSA) wollten sich 1861 von den USA trennen, woraus der Sezessionskrieg gegen die Union entstand, der mit der Niederlage der CSA und ihrer nachfolgenden Wiedereingliederung in die Vereinigten Staaten endete. In einen blutigen Misserfolg mündeten ebenso die Sezessionsbemühungen in Biafra und Katanga.
Die Republik Biafra musste 1970 nach drei Jahren Krieg und Hungerblockade in den Bundesstaat Nigeria zurückkehren, und der Katanga-Staat schaffte es nicht, sich von Kongo-Kinshasa freizukämpfen.
Andere Sezessionen fanden hingegen keine internationale Anerkennung, obwohl sie de facto gelangen. Das gilt nicht zuletzt für die Abtrennung der Türkischen Republik Nordzypern vom Südteil der Mittelmeerinsel im November 1983, die Proklamation der moskauhörigen Transnistrischen Moldauischen Republik auf dem Boden der Republik Moldau im September 1990 sowie die Gründung der Republik Somaliland, die sich im Mai 1991 aus dem Staatsverband des zerrissenen „Failed State“ Somalia verabschiedet hat, in dessen Norden sie liegt.
Derzeit registriert man mehrere Dutzend Sezessionsbewegungen rund um die Welt. In der Europäischen Union konzentrieren sie sich auf Katalonien und das Baskenland, Südtirol, Sardinien, Venetien, Flandern, Korsika und die Bretagne. Dazu kommen unter anderem noch Bestrebungen um die Loslösung von größeren Altstaaten in Teilen Großbritanniens, den Kurdengebieten der Türkei, Syriens, des Iraks und des Irans, den chinesischen Autonomieregionen Tibet und Xinjiang, der russischen Teilrepublik Tschetschenien, der frankophonen kanadischen Provinz Québec, dem US-Bundesstaat Kalifornien, in Südbrasilien, dem Südjemen, der südafrikanischen Provinz Westkap, der Südwestsahara, dem Norden von Mali sowie den Minderheitengebieten in Myanmar, Georgien und Aserbaidschan. Dahingegen ist die von der Volksrepublik China als „abtrünnig“ bezeichnete Inselrepublik Taiwan ein Sonderfall, weil sie sich offiziell ebenso wie das Reich der Mitte auf dem Festland als rechtmäßiger Vertreter ganz Chinas betrachtet.
Auch Deutschland nicht verschont
In Deutschland gab es nach der Reichsgründung vom Januar 1871 ebenfalls mehrere Sezessionsbewegungen, so beispielsweise im annektierten Reichsland Elsass-Lothringen, auf dem Territorium des früheren Königreichs Hannover, in den zu Preußen gehörenden, aber ethnisch polnisch dominierten Gebieten in der Provinz Posen sowie in Bayern. Nennenswerte Bedeutung erlangte später zudem auch der Separatismus im Rheinland und im Saarland.
Ersterer flammte 1923 während der alliierten Rheinlandbesetzung auf und strebte eine Abtrennung vom Reich beziehungsweise vom Land Preußen an, während der letztere aus den Bemühungen der französischen Besatzungsmacht resultierte, die Saarabstimmung von 1935 und die dadurch bewirkte Rückkehr des Saarlandes in den Verbund des Deutschen Reichs zu sabotieren – beide Bemühungen blieben jedoch am Ende ohne Erfolg.
Heute gelten sezessionistische Bestrebungen hierzulande als verpönt. Dabei verbietet der Paragraph 81 des Strafgesetzbuches nur jedwede Beeinträchtigungen des aktuellen Bestandes der Bundesrepublik „mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt“, während das Grundgesetz überhaupt keine entsprechenden Regelungen über Sezessionen enthält. Allerdings sind sich die Staatsrechtler weitgehend einig, dass eine „unlösbare Verbindung“ zwischen den Bundesländern bestehe. Darüber hinaus urteilte das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2016 in Reaktion auf einen Antrag der Bayernpartei auf Durchführung einer Volksabstimmung über den Austritt des Freistaates aus der Bundesrepublik, die Länder seien keine „Herren des Grundgesetzes“ und der Antrag somit unzulässig.
Allerdings schrieb der Rechtsprofessor der Universität Bielefeld Carsten Doerfert parallel dazu in der „Zeitschrift für das Juristische Studium“: „Nun hält sich der Lauf der Weltgeschichte nicht immer an Rechtsordnungen. Theoretisch ist auch in Deutschland eine Abspaltungsbewegung denkbar, die aufgrund ihrer politisch-faktischen Dynamik nicht unter Verweis auf fehlende Rechtsgrundlagen zu stoppen ist.“