24.07.2026

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Polizeibeamte kontrollieren im Görlitzer Park mitten in Berlin einen mutmaßlichen Drogendealer
Bild: picture alliance/dpa | Paul ZinkenPolizeibeamte kontrollieren im Görlitzer Park mitten in Berlin einen mutmaßlichen Drogendealer

Berlins Dealer werden immer dreister und gefährlicher

1 x gratis: Drogenkostproben frei Haus

Und die Polizei ist scheinbar machtlos, da „Gesetze wie aus der Steinzeit“ ihre Arbeit blockieren

Hermann Müller
23.07.2026

Die deutsche Hauptstadt gehört europaweit zu den wichtigsten Absatzmärkten für Kokain und synthetische Drogen. Schätzungen gehen von Jahresumsätzen von bis zu zwei Milliarden Euro für den gesamten illegalen Drogenmarkt in Berlin aus. Auf der Suche nach neuer Kundschaft werden Drogenhändler dabei immer dreister. Die neueste Masche sind Gratisproben von Kokain, Ketamin, Ecstasy oder synthetischen Drogen, die ungefragt in Briefkästen verteilt werden. Die Werbepäckchen sind bunt gestaltet, kaum größer als eine Streichholzschachtel und versehen mit einer Kontaktmöglichkeit zum Drogenhändler. Geliefert wird wie bei einer Pizza-Bestellung – per Kurier.

Die Berliner Polizei warnt inzwischen dringend vor den Drogen-Werbepäckchen in Briefkästen: „Leider sprechen die bunten Päckchen vor allem Kinder an. Deswegen sollten gerade Eltern aktuell besonders vorsichtig sein.“

Die Gratisproben sind der vorläufige Tiefpunkt einer längeren Entwicklung auf dem Berliner Drogenmarkt. Schon seit Jahren wird mit Visitenkarten, Telefonnummern oder Messenger-Kontakten für sogenannte „Kokstaxis“ geworben, die in Bars, Clubs oder auf Autos verteilt werden. Im Jahr 2024 tauchten nach Angaben der Berliner Polizei dann bunte Aufkleber mit QR-Codes an Laternen und Hauswänden auf. Über den QR-Code gelangten Interessenten direkt zu WhatsApp- oder Telegram-Kanälen von Drogenlieferdiensten. Dieses Vorgehen der kriminellen Szene war zuvor bereits in Amsterdam und auch in Hamburg beobachtet worden.

Im vergangenen Herbst breitete sich dieses Phänomen dann massiv in Berlin aus. Medien berichteten von einer regelrechten Schwemme solcher Werbeaufkleber in Berlin-Mitte, Friedrichshain und Kreuzberg. Auffällig war, dass die Werbung für die Drogenlieferdienste teilweise sehr professionell gestaltet war. Von den Drogenhändlern wurden sogar Rabattaktionen angeboten oder Lieferungen innerhalb weniger Minuten zugesagt.

Im Frühjahr 2026 haben Drogenhändler nun damit begonnen, ihre Werbeflyer auch in privaten Briefkästen zu verteilen. Im Angebot sind harte Rauschgifte jeglicher Art – von Kokain bis hin zu diversen synthetischen Drogen. Geliefert wird per Drogentaxi direkt zum Kunden nach Hause oder zu verabredeten Straßenecken.

Aktuell reagiert Berlins Polizei auf das Auftauchen von Gratisproben in privaten Briefkästen mit dem Hinweis an die Bürger: „Es ist verboten, Werbung für Drogen zu machen. Es ist verboten, sich auf Anzeigen dieser Art zu melden.“ Angesichts der offensiven Reklame der Drogenhändler erscheint es auf den ersten Blick so, als wäre es für die Ermittlungsbehörden ein Leichtes, den illegalen Markt aufzurollen. Das Gegenteil ist der Fall: Polizei und Staatsanwaltschaften können gegen die dreisten Drogenlieferdienste oft nur sehr eingeschränkt vorgehen.

Fahrern von Drogentaxis drohen wegen des Transports, Besitzes und Verkaufs von verbotenen Substanzen bei einer Verurteilung mehrjährige Haftstrafen. Berlins Polizei gelingt es auch relativ häufig, solche Drogenlieferanten zu fassen. Dennoch finden sich immer wieder neue Fahrer für die Kokstaxis. Und der Drogenhandel per Lieferdienst floriert. Die Probleme der Ermittler fangen häufig schon bei den „Kokstaxis“ an. Genutzt werden oft Fahrzeuge, die rechtlich gesehen Dritten gehören. Die Einziehung solcher Fahrzeuge ist nach derzeitiger Rechtslage extrem schwierig. Bislang muss dem Verleiher nachgewiesen werden, dass er „leichtfertig“ dazu beigetragen hat, dass sein Wagen zum Tatmittel wurde.

Berliner Realität ist aber, dass im Clanmilieu ganz gezielt Dutzende Autovermietungen gegründet wurden, um Kriminellen hochmotorisierte Autos zur Begehung von Straftaten zur Verfügung stellen zu können. Berlins Landeskriminalamt (LKA) ging bereits 2023 von 40 Autovermietungen im Stadtgebiet aus, die von organisierten Kriminellen genutzt werden. Zwei Jahre später stuften die LKA-Ermittler bereits 60 Firmen mit 2.200 Fahrzeugen als für die kriminelle Szene relevant ein. Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) hat im Frühjahr eine Bundesratsinitiative angestoßen, damit Fahrzeuge von Verleihfirmen, die für Straftaten genutzt werden, leichter eingezogen werden können.

Bei den QR-Codes und Telefonnummern, mit denen die Drogenlieferdienste werben, stößt die Polizei regelmäßig auf anonyme Wegwerftelefonnummern oder auf ausländische Server, auf die deutsche Ermittler null Zugriff haben. Das Abhören von Messenger-Diensten oder Telefonen ist bislang nur bei schweren Straftaten zulässig. Gerade bei Kleinstlieferungen harter Drogen werden diese Voraussetzungen bislang nicht als erfüllt angesehen.

Auch verdeckte Ermittlungen sind rechtlich heikel. Scheinkäufe harter Drogen sind zwar möglich, müssen aber auf konkreten Rechtsgrundlagen beruhen und dürfen nicht zu einer „unzulässigen Tatprovokation“ führen. Hier haben die Rechtsprechung des BGH und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte den Spielraum stark begrenzt. Benjamin Jendro, Sprecher der Gewerkschaft der Polizei, kritisierte, die rechtlichen Möglichkeiten der Polizei orientierten sich noch immer „an der Steinzeit“.


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