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Drogenlegalisierung der Ampel ist und bleibt weiterhin ohne echte Wirkung
Zwei Jahre nach Inkrafttreten der Cannabis-Teillegalisierung verdichtet sich das Bild einer Reform, deren Folgen weit weniger eindeutig ausfallen, als es politische Befürworter suggerieren. Während Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) das Gesetz mit markigen Worten als „Rohrkrepierer“ bezeichnete und später noch schärfer als „Scheißgesetz“ kritisierte, verweisen aktuelle Untersuchungen auf eine komplexe Gemengelage – mit zahlreichen offenen Fragen und strukturellen Risiken.
Der zweite Zwischenbericht des Forschungsverbunds Ekocan kommt zu dem Ergebnis, dass kein ausufernder Konsum feststellbar sei. Doch diese Aussage ist widersprüchlicher, als es auf den ersten Blick erscheint. Sie beschreibt lediglich eine Momentaufnahme in einem frühen Stadium der Reform. Aussagen über langfristige Entwicklungen, insbesondere im Bereich der Jugend- und Gesundheitsfolgen, sind derzeit noch gar nicht möglich. Selbst die Studienautoren räumen ein, dass zentrale Effekte erst in den kommenden Jahren erst wirklich sichtbar werden dürften.
Zu hohe erlaubte Besitzmengen
Hinzu kommt eine zweite, weniger beachtete Feststellung: Der Schwarzmarkt werde zwar teilweise zurückgedrängt, bleibe aber weiterhin relevant. Gleichzeitig weisen die Forscher darauf hin, dass Deutschland durch die Legalisierung den größten prinzipiell legalen kommerziellen Markt für Cannabis in Europa geschaffen habe – ein Umstand, der ausdrücklich als Risiko für den Gesundheitsschutz bewertet wird. Die Verschiebung vom illegalen in einen legalen Markt bedeutet somit keine Entwarnung, sondern lediglich eine Veränderung der Rahmenbedingungen.
Ein zentraler Aspekt, der in der politischen Debatte häufig verkürzt dargestellt wird, ergibt sich aus den Einschätzungen der Sicherheitsbehörden. Der Präsident des Bundeskriminalamts, Holger Münch, hat im Zusammenhang mit dem aktuellen BKA-Bericht deutlich gemacht, dass die gesetzlichen Neuregelungen die Arbeit der Ermittler erschweren. Insbesondere die hohen erlaubten Besitzmengen – es sind 25 Gramm im öffentlichen Raum und bis zu 50 Gramm im privaten Bereich – führen zu erheblichen Abgrenzungsproblemen. Für die Strafverfolgung wird es schwieriger, zwischen legalem Eigenbesitz und illegalem Handel zu unterscheiden. Genau diese Unschärfen sind es, die nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden bestehende kriminelle Strukturen eher anpassungsfähig machen, als sie wirksam zu verdrängen.
Stabile Konsumquoten
Dass zugleich ein minimaler Rückgang registrierter Cannabisdelikte zu verzeichnen ist, relativiert sich vor diesem Hintergrund. Ein Teil dieser Entwicklung ist unmittelbar auf die veränderte Rechtslage zurückzuführen: Was zuvor strafbar war, wird heute statistisch nicht mehr erfasst. Die Zahlen sagen daher nur begrenzt etwas über die tatsächliche Entwicklung illegaler Aktivitäten aus.
In der Justiz wird die Reform differenziert betrachtet. Der Staatsanwalt Simon Pschorr von der Neuen Richtervereinigung hebt die Entlastung der Gerichte hervor. Doch diese administrative Perspektive greift zu kurz. Sie sagt wenig darüber aus, ob die gesellschaftlichen Ziele der Reform – insbesondere im Bereich Gesundheitsschutz und Kriminalitätsbekämpfung – tatsächlich erreicht werden.
Ähnlich ambivalent fällt die Bewertung aus der Suchtforschung aus. Der Epidemiologe Daniel Kotz von der Universität Düsseldorf berichtet von stabilen weitestgehend Konsumraten unter Jugendlichen. Allerdings handelt es sich auch hier um kurzfristige Beobachtungen. Langfristige Effekte veränderter Verfügbarkeit und gesellschaftlicher Akzeptanz bleiben offen. Präventionsstrukturen sind vielerorts noch unzureichend ausgebaut, belastbare Aussagen über nachhaltige Entwicklungen fehlen.
Schwarzmarkt weiter brisant
Damit rücken jene Stimmen wieder stärker in den Fokus, die bereits vor der Legalisierung vor Risiken gewarnt hatten. Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt hatte die Reform als gesundheitspolitisch problematisch bewertet und insbesondere auf mögliche Folgen für Jugendliche hingewiesen. Auch Vertreter der Kinder- und Jugendmedizin sowie psychotherapeutische Fachverbände hatten vergleichbare Bedenken geäußert. Diese Argumente zielten weniger auf kurzfristige Effekte als auf strukturelle und langfristige Entwicklungen – genau jene Dimension, die man derzeit noch nicht final beurteilen kann.
Die bisherige Bilanz der Cannabis-Teillegalisierung bleibt damit widersprüchlich. Ein deutlicher Konsumanstieg ist nicht nachweisbar, weil er kaum messbar ist. Der Schwarzmarkt besteht fort, wenn auch in veränderter Form. Der legale Markt wächst erheblich und schafft neue regulatorische Herausforderungen. Gleichzeitig weisen die Einschätzungen des Bundeskriminalamts darauf hin, dass die praktische Umsetzung des Gesetzes mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist.
Vor diesem Hintergrund erscheint die scharfe Kritik Dobrindts weniger polemisch, als es die öffentliche Debatte vermuten lässt. Die vorliegenden Daten liefern keine eindeutige Bestätigung der Reform, ganz im Gegenteil. Vielleicht beschreibt der Begriff „Rohrkrepierer“ die Sachlage dann doch ganz gut.
sitra achra am 28.04.26, 14:18 Uhr
Aus meiner Sicht ist es fahrlässig, ja kriminell, aufgrund der nachweisbaren Gesundheitsschäden und erheblicher Suchtgefährdung Cannabiskonsum weiterhin entgegen allen Warnungen freizugeben. Wir haben ohnehin schon mit diversen Suchtstrukturen, u.a. exzessivem Alkohokonsum, zu tun. Neben dem Verbot des Haschdealens und der Vermarktung aller anderen Rauschmittel sollte eine verschärfte Kontrolle und Aufklärung bei Jugendlichen stattfinden. Auch die Strafen für Rauschgifthändler und Kleindealer müssen verdoppelt werden.