17.07.2026

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
Apple-Watch und westliches Outfit – aber Hidschab: Nun wird geprüft, ob die Muslima das Kopftuch bei der Feuerwehr tragen darf
Bild: Berliner Feuerwehr/LinkedInApple-Watch und westliches Outfit – aber Hidschab: Nun wird geprüft, ob die Muslima das Kopftuch bei der Feuerwehr tragen darf

Sind jetzt alle Sicherungen durchgebrannt?

Kopftuch-Alarm bei Berlins Feuerwehr

Der Neutralitätsgrundsatz des Staates wird von Richtern, Linken und Grünen immer weiter aufgeweicht

Hermann Müller
16.07.2026

Als erstes Bundesland hat Berlin 2005 ein umfassendes Neutralitätsgesetz eingeführt. Das seinerzeit von einer rot-roten Koalition auf den Weg gebrachte Gesetz sollte sicherstellen, dass der Staat seinen Bürgern weltanschaulich und religiös neutral gegenübertritt. 20 Jahre später gerät dieser Grundsatz nun zunehmend wieder ins Wanken; Gerichtsentscheidungen haben das Neutralitätsgesetz bereits in mehreren Bereichen, etwa im Schuldienst, aufgeweicht.

Nun sorgt ein Vorgang bei der Berliner Feuerwehr für weitere Diskussionen: Auf offiziellen Fotos einer Willkommensveranstaltung für neue Kollegen ist erstmals eine Feuerwehr-Mitarbeiterin mit Kopftuch in Dienstuniform zu sehen. Die Feuerwehr prüft nun selbst, ob dies mit dem Neutralitätsgebot vereinbar ist. „Wir sind gerade bemüht, für diesen Fall eine Klärung herbeizuführen, ob man ein religiöses Symbol und die Uniform tragen darf. Es geht dabei einerseits um Religionsfreiheit, andererseits steht das Neutralitätsgebot“, erklärt der Sprecher der Berliner Feuerwehr, Vinzenz Kasch. Er betonte aber auch: „Wir als Berliner Feuerwehr sind froh, dass wir Bewerberinnen aus allen Bevölkerungsschichten haben und uns vielseitig aufstellen können.“

Nach Angaben des Feuerwehrsprechers gab es bereits Gerichtsentscheidungen, wonach bei der Polizei ein Mann in Büros mit einem Turban arbeiten durfte. Tatsächlich hat erst im März 2026 das Verwaltungsgericht Bremen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass ein Polizeianwärter auch bei Einsätzen mit Bürgerkontakt vorerst einen Turban tragen darf. Geklagt hatte ein Angehöriger der Sikh-Religion, der sich durch das Turban-Verbot in seiner Religionsfreiheit und auch seiner Berufsfreiheit verletzt sieht. Festgestellt hatte das Verwaltungsgericht in dem Eilverfahren, dass in Bremen zur Regelung religiös geprägter Kleidung im Polizeidienst bislang eine Rechtsgrundlage fehlt. Als Reaktion mahnte der innenpolitische Sprecher der Bremer CDU-Fraktion, Marco Lübke, bereits im Frühjahr eine schnelle Regelung an: „Wer staatliche Autorität ausübt, muss äußerlich weltanschaulich neutral erscheinen.“ Bislang hat Bremens Landesregierung aus SPD, Grünen und Linkspartei allerdings noch keine neue Rechtsverordnung geschaffen.

Vollständige Abschaffung gefordert

Eine Regellücke, auf die das Bundesverfassungsgericht hingewiesen hatte, war vor über 20 Jahren für den Berliner Senat Anlass, ein Neutralitätsgesetz zu schaffen. Hintergrund war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2003. Entschieden hatten die Richter, dass ein Kopftuchverbot für Lehrkräfte ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage nicht zulässig ist. Eingeführt wurde das Neutralitätsgesetz Anfang 2005 dann ausgerechnet von einer rot-roten Koalition aus SPD und PDS.

Mittlerweile fordert die Berliner Grünen-Fraktion ganz offen die vollständige Abschaffung des Berliner Neutralitätsgesetzes. Begründet wird dies von den Grünen mit einem vermeintlichen Diskriminierungseffekt gegenüber muslimischen Frauen. Auch die Linkspartei plädiert seit Jahren für eine grundlegende Reform oder Abschaffung des Neutralitätsgesetzes. Zudem hat die Rechtsprechung das pauschale Verbot sichtbarer religiöser Bekleidungsstücke im Staatsdienst bereits deutlich eingeschränkt. Das Bundesverfassungsgericht entschied 2015, dass ein generelles Kopftuchverbot für Lehrkräfte nicht mit der Religionsfreiheit vereinbar ist und nur bei einer konkreten Gefährdung des Schulfriedens zulässig sein kann. In der Folge änderte Berlin 2023 das Neutralitätsgesetz für den Schulbereich. Lehrkräfte dürfen seitdem grundsätzlich religiöse Symbole wie ein Kopftuch tragen; ein Verbot kommt nur noch im Einzelfall in Betracht.

Angst vor Know-how-Verlust

Eine langsame Aufweichung des Neutralitätsgesetzes fürchtet nun auch ein Teil der Berliner Feuerwehrleute, nachdem Fotos einer neuen Kollegin in Dienstuniform und Kopftuch öffentlich wurden. Nach Informationen, die der PAZ vorliegen, haben die Fotos von der jüngsten Willkommensveranstaltung für neue Kollegen in den Berufsfeuerwachen der Stadt zum Teil heftige Diskussionen ausgelöst. Hintergrund ist das weit verbreitete Dienstverständnis der Feuerwehr, bei dem Einsatzbereitschaft, fachliche Qualifikation und Kameradschaft als die entscheidenden Maßstäbe gelten – und nicht Identitätspolitik. Hinzu kommt eine weitere Befürchtung der Feuerwehrleute: Die Berliner Feuerwehr hält bislang an einem sehr anspruchsvollen Auswahlverfahren fest. Bewerber müssen nicht nur sportlich sein, sondern auch gute Deutsch- und Mathematikkenntnisse mitbringen. Auch soziale Kompetenz und die Motivation der Bewerber werden intensiv geprüft.

Bei Berlins Polizei wurden die Auswahlverfahren in den vergangenen Jahren dagegen mehrfach verändert – aus Sicht von Kritikern auch die Anforderungen abgesenkt. Zugleich hat die Polizeiführung in ihrer Personalpolitik eine stärkere Diversität angestrebt. Parallel dazu sorgten allerdings wiederholt Vorfälle mit Polizeischülern – von Kontakten ins Clanmilieu bis hin zu Drogendelikten – immer wieder für Schlagzeilen und auch für Zweifel an der Nachwuchsgewinnung. Zum Teil äußern Feuerwehrleute nun die Sorge, dass auch die hohen Einstiegsanforderungen der Berufsfeuerwehr sinken und der Idee von mehr „Vielfalt“ geopfert werden.


Hat Ihnen dieser Artikel gefallen? Dann unterstützen Sie die PAZ gern mit einer

Anerkennungszahlung


Kommentar hinzufügen

Captcha Image

*Pflichtfelder

Da Kommentare manuell freigeschaltet werden müssen, erscheint Ihr Kommentar möglicherweise erst am folgenden Werktag. Sollte der Kommentar nach längerer Zeit nicht erscheinen, laden Sie bitte in Ihrem Browser diese Seite neu!

powered by webEdition CMS