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Oberstaatsanwalt a.D. Egbert Bülles warnt vor den zunehmenden Gefahren durch die Organisierte Kriminalität. Im Interview mit der PAZ nennt er konkret sechs Punkte, die JETZT geändert werden müssen, damit der Kampf gegen die Banden nicht verloren geht
Deutschland gerät immer fester in den Würgegriff der organisierten Kriminalität (OK). Vor allem ausländische Banden machen die Straßen der Bundesrepublik immer unsicherer und gefährlicher. Denn hemmungslose Gewalt, Schusswaffengebrauch und eine regelrechte Mordlust greifen um sich wie nie zuvor. Es geht um Macht und um sehr viel Geld. Einer, der sich Zeit seines Lebens dieser Gewalt entgegengestellt hat, ist der ehemalige Oberstaatsanwalt Kölns, Egbert Bülles. PAZ-Autor Bernd Kallina hat mit dem heutigen Pensionär ein intensives Interview über die aktuelle Lage in der OK-Szene geführt. Seine Aussagen und die Erkenntnisse sind erschreckend – in jeglicher Hinsicht.
Schon vor zehn Jahren hatten Sie eindringlich vor den Gefahren von Organisierter Kriminalität gewarnt. Wie hat sich die OK-Lage inzwischen verändert?
Egbert Bülles: „Es besteht weiterhin ein überaus hohes Bedrohungspotenzial, kriminelle Organisationen agieren skrupellos, sind international vernetzt und bedienen sich modernster technischer Entwicklungen wie Krypto-Handys, um etwa illegalen Rauschgifthandel zu betreiben. Mein Buchtitel „Verbrecherland Deutschland?“ endete im Erscheinungsjahr mit einem Fragezeichen. Heute würde ich es weglassen, aber noch keine Ausrufezeichen setzen. Denn: Im internationalen Vergleich ist Deutschland – trotz aller gravierenden Missstände – relativ sicher, wie gesagt: noch!“
Auf die wachsende Gefahr von Clankriminalität durch ausländische Banden hatten Sie schon frühzeitig warnend hingewiesen. In ihrer Bekämpfung hat sich ja der NRW-Innenminister Herbert Reul besonders hervorgetan. Auf seine Initiative hin finden immer wieder aufsehenerregende Polizei-Razzien mit starker Medienpräsenz statt. Reichen sie aus?
Sicher ist jede Vorgehensweise gegen Clankriminalität sinnvoll, auch die von Reul betriebene „Politik der 1.000 Nadelstiche“. Meiner Meinung nach reichen aber groß inszenierte Medienauftritte bei Clankriminalität nicht aus! Sie erwecken nämlich den Eindruck, als hätte man sie beherrschbar im Griff. Dies ist jedoch bei Weitem nicht der Fall! Weder in NRW noch bundesweit! Ich verweise auf hier relevante Clans z.B. in Berlin-Neukölln, dort agiert der Al-Zein-Clan oder der Miri-Clan, dann der gefährliche Remmo-Clan, der auch in NRW verbreitet ist, beispielsweise in Duisburg, Essen und Dortmund, sowie das Goman-Netzwerk in Leverkusen.
Clankriminalität: Enkeltricks, Schockanrufe, Diebstähle, Rauschgifthandel und Sozialbetrug. In welchen Formen von Kriminalität treten diese Clans hervor, was sind typische Clan-Delikte?
Die gibt es in vielfältiger Form. Ich hatte z.B. in Köln mit der Goman-Sippe zu tun. Die hatte sich auf den Enkeltrick und sogenannte Schockanrufe spezialisiert, das heißt, die Täter rufen arglose, meist wehrlose Opfer an und behaupten, ein Verwandter habe einen schweren Unfall gehabt, liege im Krankenhaus und brauche zur Bluttransfusion dringend sofort 10.000 Euro. Leider sind vor allem viele ältere Leute darauf hereingefallen, aber auch – man glaubt es kaum – Richter, Staatsanwälte, ja sogar Polizeibeamte!
Und andere Deliktbereiche im Bereich der Clankriminalität?
Hauptsächlich Rauschgifthandel, Sozialbetrug, Steuerhinterziehung, Einbruchsdiebstähle usw. Ich erwähne nur den Münzklau im Berliner Museum und den KaDeWe-Einbruch in Berlin, sowie in Dresden den spektakulären Kunstraub im Grünen Gewölbe.
Aus Berlin kamen jüngst Meldungen über eine türkische Mafia-Gruppe, die Kopfgelder auf deutsche Staatsanwälte ausgesetzt haben soll. Sogar Todeslisten sollen geführt worden sein. Noch wird der Sachverhalt geprüft. Halten Sie ihn für realistisch?
Aufgrund meiner jahrzehntelangen Erfahrungen im OK-Bereich halte ich diese erschreckenden Berichte leider für sehr realistisch. Drohungen gegen OK-Staatsanwälte, die gab es auch schon zu meiner Zeit in Köln. Ein Kollege wurde von der türkischen Mafia, die den Kölner Ring beherrschte, mit dem Tode bedroht. Er bekam umfangreichen Personenschutz über eine sehr lange Zeit. Gott sei Dank wurde er zwar nicht ermordet, starb aber dennoch wegen der extremen psychischen Belastungen leider sehr frühzeitig.
Stichwort „Ausländerkriminalität“: Deren Wahrnehmung und wirksame Bekämpfung wurde jahrzehntelang durch direkte und indirekte Benennungsverbote behindert, teilweise sogar verhindert. Gehen Politik, Medien und Justizbehörden damit inzwischen bedrohungsgerechter um?
Nach dem Pressekodex, Richtlinie 12 Punkt 1, darf bei der Berichterstattung die Erwähnung der Staatsangehörigkeit von Verdächtigen nicht zu einer kriminellen Verallgemeinerung führen. Es besteht aber kein Verbot, die Nationalität von Kriminellen zu benennen, wenn ein begründetes Interesse daran besteht. Inzwischen wird in vielen Fällen die Zugehörigkeit deutlicher als früher genannt, etwa bei der Enkeltrick-Kriminalität, bei Geldautomantenaufbrüchen, Schutzgelderpressungen und Menschenhandel. Nach meinen Erfahrungen konnte ich anhand der Straftatbestände schon ziemlich genau sagen, welcher Nationalität die Täter waren. Bei der Unterscheidung von ausländischen und deutschen Kriminellen muss betont werden, dass eine aussagefähige Statistik der Zuordnung nach Nationalitäten meines Wissens nach wie vor fehlt. Viele formal deutsche Staatsangehörige haben nämlich einen kriminalitätstypischen Migrationshintergrund, der aber sprachlich verschleiert wird.
Im digitalen Zeitalter nimmt auch die Cyber- bzw. die Computerkriminalität eine immer größere Bedrohungsrolle ein. Sie haben vor allem auf das „Phishing“ hingewiesen sowie auf Straftaten im Banken- und Finanzwesen. Welche Straftaten stechen ins Auge?
Das OK-Lagebild 2025 zeigt eine deutliche Zunahme schwerer Delikte wie „Ransomware“, also die digitale Erpressung von Firmen. Die Vorgehensweise besteht unter anderem darin, einen Server mit einer Fülle von sinnlosen Daueranfragen lahmzulegen, um gegen Geld die IT wieder freizuschalten.
Bei der Staatsanwaltschaft (StA) Köln ist zu dieser Bekämpfung sogar eine spezielle Abteilung, die ZAK, Zentral- und Ansprechstelle Cyberkriminalität NRW, eingerichtet worden. Die bearbeitet auch Delikte mit Kryptowährung, Darknet, und Straftaten gegen kriminelle Infrastrukturen. Gleichfalls ist die StA Köln Vorreiter bei der Bekämpfung der Cum-Ex-Geschäfte, einer besonderen Form der organisierten Wirtschaftskriminalität, bei der sogar Landesbanken zum Schaden des Staates mitgemacht haben.
Es sind angeblich auch Versäumnisse der Politik, welche die OK-Bekämpfung massiv behindern würde – so lautet eine Ihrer zentralen Thesen. Warum diese Unterlassungen, über die sich die OK-Straftäter ja nur freuen können?
Da wurde beispielsweise lange Zeit etwa die Umkehr der Beweislast durch die Politik verhindert. Im Hinblick auf Artikel 14 GG „Schutz des Eigentums“ usw. dürfe dies nicht angefasst werden, so tönte es verhängnisvoll! Ein gravierendes Versäumnis der Politik, aber nicht das einzige! Vielen Politikern war es im Hinblick auf versprochene Investitionen egal, woher fragwürdige Gelder stammten, etwa in den neuen Bundesländern bei kommunalen Neubauten oder obskuren Gaststätten. Ich nenne als Paradebeispiele entsprechende Vorkommnisse in Erfurt oder Rostock. Auch die Bau-Mafia konnte mithilfe von Subunternehmern dank illegaler Bauarbeiter bei öffentlichen Bauausführungen – etwa in Berlin – hohe Gewinne erzielen. Es wurde seitens der Politik darauf geachtet, möglichst zu geringen Preisen die Baumaßnahmen durchzuführen. Welche Subunternehmer dabei tätig waren, das war letztendlich den Auftraggebern egal. So wurden z.B. unter anderem Ministerien „kostengünstig“ errichtet.
In Ihrem Buch „Deutschland Verbrecherland – Mein Einsatz gegen die Organisierte Kriminalität“, das vor einigen Jahren erschienen ist, haben Sie damals schon den Anti-OK-Kampf auch als eine „gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ bezeichnet. Was haben Sie damit beispielhaft gemeint?
Wenn etwa die Autoindustrie genauso intensiv und wirksam Wegfahrsperren entwickelt hätte, statt immer nur stärkerer Motoren, dann wäre die Einnahmequelle für die OK-Autobanden minimiert worden. Oder: Die Versicherungen hätten durch höhere Prämien Druck auf die Hersteller ausüben können, ihre Fabrikate besser zu sichern. Banken und Sparkassen hätten bereits früher Chips in Kreditkarten einbauen sollen, die ein Auslesen der Daten unmöglich machen würden. Auch galt es, die Sprengung von Geldautomaten zu verhindern. In den Niederlanden sind seit einem Jahr keine Geldautomaten mehr gesprengt worden. Man hat dort als Sicherheitsmaßnahme eine Technik eingesetzt, die bei Sprengungen die Geldscheine durch Verfärbung entwertet. Inzwischen versucht man das auch bei uns – endlich!
Einmal ganz allgemein und bilanzierend gefragt: Wie hoch sind schätzungsweise die jährlichen Gesamtschäden durch die OK und welche Deliktbereiche sind dabei führend?
Laut BKA-Lagebild 2024 betragen die Schäden bei der allgemeinen OK 1,6 Milliarden Euro pro Jahr, vorher wurde ein Volumen in Höhe von 2,6 Milliarden Euro genannt. Das sind aber nur Schätzungen. Außerdem muss gesagt werden, dass die organisierte Wirtschaftskriminalität in dieser Statistik nicht enthalten ist, das heißt, die schwere Steuerhinterziehung über Cum-Ex- oder Cum-Cum-Praktiken fehlt in dieser Statistik, und die Gesamtsumme wird in diesem Bereich auf 28,5 Milliarden Euro geschätzt. Sie ist also um ein Vielfaches höher als bei der allgemeinen OK.
Anfang 2026 hat die deutsche Bundesregierung einen „Aktionsplan gegen OK“ beschlossen. Ist der in der Lage, die auch von Ihnen immer wieder festgestellten Mängel zu beheben, wenigstens teilweise?
Die Botschaft hör' ich wohl, allein mir fehlt der Glaube! Die Umsetzung der hehren Ziele ist das Problem. Bis jetzt sehe ich keine entsprechenden Gesetze, so gibt es zum Beispiel keinen Anti-Mafia-Paragrafen wie etwa in Italien in Artikel 146, wo schon die Zugehörigkeit zur Mafia strafbar ist. Das fehlt bei uns in Deutschland und ist auch in diesem Aktionsplan nicht enthalten.
Den Begriff „Mafia“ gibt es im deutschen Strafgesetzbuch gar nicht, nur die kriminelle Vereinigung. Letztere ist aber sehr schwer aufzudecken und hat nur ein Strafmaß von bis zu fünf Jahren. Deswegen schwören auch italienische Mafia-Jäger auf die Wohnraumüberwachung, die bei uns der „Große Lauschangriff“ genannt wird. In der Praxis ist er bei uns aber an so komplexe gesetzliche Voraussetzungen und Berichtswesen gebunden, dass er kaum eingesetzt werden kann.
Mit welchen Sofortmaßnahmen würden Sie den Kampf gegen die OK vorantreiben?
Erstens: Bei den Finanzermittlungen müssten wir eine für das ganze Bundesgebiet zuständige Finanzpolizei einrichten. Zweitens: Dazu ergänzend eine zentrale, bundesweite Staatsanwaltschaft für Finanzkriminalität. Das lässt sich aber nicht durchführen, weil die Justizhoheit bei den Ländern liegt. Aber nur durch eine solche Zentralisierung ließen sich die Erfolgsquoten steigern! Drittens: Es müssten Polizeibeamte und auch junge Staatsanwälte besser ausgebildet werden. Viertens: Problembereich Personalmangel! Wir haben eine besorgniserregende Unterbesetzung im Justizbereich. Es fehlen allein in NRW über 200 Staatsanwälte, insgesamt in Deutschland etwa 3.000 Richter und Staatsanwälte bei einer Million offener Strafverfahren. Fünftens: Die bandenmäßig betriebene Steuerhinterziehung muss gesetzmäßig zum Verbrechen deklariert werden, so wie das Delikt des schweren Betrugs. Sechstens: Eine Änderung des Jugendgerichtsgesetzes muss schnellstens erfolgen, weil es immer mehr Delikte gibt, bei denen Verbrecher – wie im Ausland – gezielt Kinder und Jugendliche einsetzen. Die Praxis, dass Heranwachsende (18- bis 20-Jährige) entgegen dem Gesetz in der Regel nach Jugendrecht verurteilt werden, muss geändert werden.
Das Interview führte PAZ-Autor Bernd Kallina
o Egbert Bülles, geboren 1946 in Langenfeld, arbeitete bis zu seiner Pensionierung in einer 30-jährigen Karriere als Oberstaatsanwalt in Köln mit dem Schwerpunkt Organisierte Kriminalität.