30.04.2026

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Mit der Goldenen Bulle von Rimini (hier das Original in der Kaiserpfalz) aus dem Jahr 1226, bestätigte Kaiser Friedrich II. dem Deutschen Orden seine Besitztümer im Prußenland und übertrug großzügige Freiheiten
Bild: IMAGO/epdMit der Goldenen Bulle von Rimini (hier das Original in der Kaiserpfalz) aus dem Jahr 1226, bestätigte Kaiser Friedrich II. dem Deutschen Orden seine Besitztümer im Prußenland und übertrug großzügige Freiheiten

Zum Vorteil des deutschen Ordens

Wie die Goldene Bulle totale Freiheit gewährte

Dokumente, die als wahrhaftige Gründungsurkunden für Ostpreußen angesehen werden können

Wolfgang Kaufmann
16.03.2026

Dass der brandenburgische Kurfürst und Herzog in Preußen Friedrich III. es wagen konnte, sich am 18. Januar 1701 selbst zum König Friedrich I. in Preußen zu krönen, resultierte aus der besonderen staatsrechtlichen Stellung seines Herzogtums, das über weite Strecken mit dem heutigen Ostpreußen identisch und aus dem 1230 begründeten Deutschordensstaat hervorgegangen war. Denn beide Territorien gehörten nicht zum Heiligen Römischen Reich. Dem wiederum lag eine Entscheidung des römisch-deutschen Kaisers Friedrich II. aus dem Geschlecht der Staufer zugrunde, die Ende März 1226 in der Goldenen Bulle von Rimini schriftlich festgehalten wurde.

Vor 800 Jahren suchte der Herzog

Konrad I. von Masowien militärische Hilfe gegen die benachbarten „heidnischen“ Prußen, wobei er besonders auf den Beistand des Ordens der Brüder vom Deutschen Hospital Sankt Mariens in Jerusalem hoffte. Allerdings wollte sich die später meist nur Deutscher Orden genannte Gemeinschaft rechtlich absichern, was die Verfügungsgewalt über das von Konrad als Gegenleistung angebotene Kulmerland sowie die während des künftigen „Heidenkampfes“ annektierten Ländereien außerhalb des Reiches betraf. Also sprach der Ordenshochmeister Hermann von Salza, der ein sehr enges persönliches Verhältnis zu Friedrich II. pflegte, am Kaiserhof in Italien vor, um die Ausstellung einer entsprechenden Urkunde zu erwirken und zu erbitten.

Und dabei hatte er auch auf ganzer Linie Erfolg. Denn die Regelungen des Pergaments, dessen Unterzeichnung damals unter anderem die Erzbischöfe von Magdeburg, Ravenna, Tyrus, Palermo und Reggio sowie die Herzöge von Sachsen und Spoleto bezeugten, waren dem Deutschen Orden quasi wie auf den Leib geschneidert.

So erhielt die Gemeinschaft die formelle kaiserliche Ermächtigung, Krieg gegen die Prußen führen zu dürfen. Des Weiteren legitimierte Friedrich II. die Schenkung des Kulmerlandes durch den Herzog von Masowien, wonach er den Rittern auch alle Rechte an den pru­ßischen Gebieten übertrug, die sie „mit Gottes Hilfe“ erobern konnten.

Glauben der Neu-Christen stärken

Gleichzeitig wurde der Orden aber auch von sämtlichen Verpflichtungen gegenüber dem Reich befreit. Das heißt, er war im Prußenland kein Empfänger eines kaiserlichen Lehens, sondern in weltlichen Dingen vollkommen souverän. Über ihm stand ausschließlich der Papst in seiner Eigenschaft als Oberhaupt der gesamten Christenheit. Zur nochmaligen ausdrücklichen Bestätigung dessen räumte die Bulle dem Deutschen Orden explizit das Münz- und Marktrecht sowie das Recht auf die Kontrolle von Handel und Bergbau ein. Ebenso übertrug Friedrich II. von Salza und dessen Männern die Gewährleistung der Ordnung im Lande und die Gerichtsbarkeit – egal, ob es um Christen oder „Heiden“ ging. Und zu guter Letzt hieß es, der Orden habe auch die Befugnis, „gute Gebräuche und Gewohnheiten“ durchzusetzen, um den Glauben der neu bekehrten Prußen zu stärken und den Frieden zu bewahren.

Der für den Deutschen Orden so überaus vorteilhafte Inhalt der Goldenen Bulle von Rimini resultierte aus der damaligen Situation. Trotz des historischen Spannungsverhältnisses zwischen Kaiser- und Papsttum hatten Friedrich II. und Papst Honorius III. beide Interesse an einem baldigen Vorgehen gegen die „Heiden“ im Prußenland. Der Kaiser konnte so sein vor der Krönung gegebenes Kreuzzugsversprechen erfüllen, obwohl der Deutsche Orden als faktischer „Hausorden“ der Staufer nicht mehr im Orient operierte. Dahingegen strebte der Papst eine Vergrößerung des kirchlichen Machtbereiches und der Zahl der getauften Christen als religiöse Untertanen Roms an. Daher stellte er die zukünftigen Neubekehrten in Preußen am 3. Januar 1225 schon einmal prophylaktisch unter den Schutz des Heiligen Stuhls.

Über Umwege zurück nach Polen

Und auch in der Folgezeit profitierte der Orden vom Wohlwollen Roms. Nach der Unterzeichnung des Vertrages von Kruschwitz vom 16. Juni 1230, mit dem Konrad von Masowien dem Hochmeister Hermann von Salza das Kulmerland nun tatsächlich ganz offiziell schenkte, bestätigte der neue Papst Gregor IX. dem Orden am 3. August 1234 in der Bulle von Rieti seinerseits den „ewigen und freien Besitz“ an den Ländereien in Preußen – einschließlich aller Gebiete, welche die Ritter den „Heiden“ zukünftig noch zu entreißen und in ihren Missionsstaat einzugliedern vermochten.

Die beiden in der kaiserlichen Kanzlei entstandenen Originalausfertigungen der Goldenen Bulle von Rimini, die quasi die Gründungsurkunde Ostpreußens darstellte, befanden sich bis zum 1. Dezember 2025 im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz und wurden dann von der Bundesregierung an Polen „zurückgegeben“. Eine Formulierung, die ausdrücken soll, dass die Dokumente 1941 aus dem Warschauer Hauptarchiv ins Staatsarchiv Königsberg gelangten und später über Grasleben, Goslar und Göttingen nach Berlin kamen.

Allerdings hatte der Orden die ihm gehörende Bulle 1525 an den Krakauer Hof ausliefern müssen, als das Herzogtum Preußen sich der Lehenshoheit des polnischen Königs Sigismund I. unterstellte. Sie war somit eine Art „Geisel aus Pergament“ gewesen.


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