09.04.2026

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Vor allem Kommunalwahlen scheinen fälschungsanfällig zu sein: Briefwahlauszählung in Augsburg am 23. März im Bierzelt
Bild: picture alliance/dpa | Stefan PuchnerVor allem Kommunalwahlen scheinen fälschungsanfällig zu sein: Briefwahlauszählung in Augsburg am 23. März im Bierzelt

Betrugsverdacht

Briefwahl wird zum Streitfall

Zweifel an Strausberger Bürgermeisterwahl – Der Vorgang deutet auf ein bundesweites Problem hin

Hermann Müller
09.04.2026

Mit einem ganz klaren Vorsprung hat Ende März die parteilose Kandidatin Annette Binder die Bürgermeisterwahl in Strausberg (Märkisch-Oderland) für sich entschieden. Obwohl sie bei der Stichwahl rund 30 Prozentpunkte vor ihrem Gegenkandidaten Patrick Hübner gelegen hat, ist aber keineswegs sicher, ob die Diplom-Verwaltungswirtin am Ende tatsächlich Bürgermeisterin der 28.000-Einwohner-Stadt wird.

Nur kurz nach dem Wahltag kündigte der Landrat von Märkisch-Oderland, Gernot Schmidt, nämlich an, Einspruch gegen die Wahl einzulegen. Der SPD-Politiker hatte bereits die erste Wahlrunde im Februar wegen möglicher Unregelmäßigkeiten für ungültig erklärt und die Stichwahl gestoppt. Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder hob den Stopp allerdings auf und erklärte, eventuelle Unregelmäßigkeiten müssten nach der Wahl im Rahmen eines offiziellen Wahlprüfungsverfahrens geklärt werden.

Auffällig war aus Sicht des Landrats und der Strausberger Wahlleiterin bei der ersten Wahlrunde gewesen, dass bei den Briefwählern ein „außergewöhnlich großer Anteil der Wahlbriefe“ nicht den Weg zurück vom Wähler zur Wahlbehörde gefunden habe. Der Landrat verwies zudem darauf, dass einer der Bürgermeisterkandidaten eine Postfiliale betreibt. Dort unterhielt wiederum die Stadt ein Postfach, in dem die Wahlbriefe eingegangen sind. Aus Sicht des Landrats hatte der Kandidat damit von der Einlieferung ins Postfach bis zum Weitertransport zum Wahlamt der Stadt eine Zugriffsmöglichkeit auf die Wahlbriefe.

Wo bleibt das Wahlgeheimnis?

Der betreffende Kandidat wies den Verdacht der Manipulation zurück und klagte erfolgreich gegen den Stopp der Wahl. Mit Einsprüchen gegen das Wahlergebnis wird sich nun Strausbergs Stadtparlament befassen. Seit im Jahr 1957 in der Bundesrepublik die Möglichkeit zur Briefwahl eingeführt wurde, hat sich der Anteil der Briefwähler bei Bundestagswahlen fast verzehnfacht. Seit der Wahl 2009 müssen Wähler nicht einmal mehr belegen, warum sie nicht ins Wahllokal kommen, wenn sie Briefwahlunterlagen beantragen. Auch bei Landtags- und Kommunalwahlen gibt es immer mehr Briefwähler. Der Trend zur Briefwahl birgt indes ein generelles Problem: In den Wahllokalen wird streng darauf geachtet, dass die Bürger aufgrund des Wahlgeheimnisses „unbeobachtet“ abstimmen. Wer garantiert jedoch die Einhaltung des Wahlgeheimnisses, wenn zu Hause oder etwa in Altersheimen per Briefwahl abgestimmt wird?

Aus Sicht von Befürwortern ist die Briefwahl ein Weg, die Wahlbeteiligung wieder steigen zu lassen. Kritiker sehen dagegen eine erhöhte Gefahr von Wahlmanipulationen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bemüht sich, Zweifel an der Briefwahl zu zerstreuen. Erst im Februar beschied etwa der „Faktenfuchs“ des Bayerischen Rundfunks: „Briefwahl in Kommunen kein Einfallstor für Betrug“.

Im Kontrast dazu steht allerdings die Tatsache, dass es mittlerweile schon mehrere Gerichtsurteile gibt, in denen es genau um die Manipulation von Kommunalwahlen durch die Briefwahl gegangen ist. Für erhebliches Aufsehen hat etwa der „Stendaler Wahlbetrug“ gesorgt. Wie das Landgericht Stendal später feststellte, waren bei der sachsen-anhaltischen Kommunalwahl 2014 Briefwahlergebnisse durch den ehemaligen Stendaler Stadtrat Holger Gebhardt systematisch verfälscht worden.

Mehrjährige Haftstrafe verhängt

Gelungen war dies, indem über manipulierte Vollmachten hunderte Briefwahlunterlagen beschafft und durch Dritte ausgefüllt worden waren. Nach der Aufdeckung führte dies zur Annullierung der Wahl sowie zu einer mehrjährigen Haftstrafe für den Hauptbeschuldigten. Der Fall gilt als einer der schwersten Fälle von Wahlmanipulation in der bundesdeutschen Geschichte.

Auch beim Wahlskandal in der niederbayerischen Gemeinde Geiselhöring im Jahr 2014 spielten Briefwahlunterlagen eine entscheidende Rolle. Angeschoben hatte die damaligen Ermittlungen das Landratsamt Straubing-Bogen, nachdem bei mehr als 450 Briefwahlunterlagen von wahlberechtigten rumänischen Erntehelfern Unregelmäßigkeiten entdeckt worden waren. Ins Visier der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft geriet ein Spargel-Großbauer, der für die Stadtratsliste kandidierte und überraschend viele Stimmen erhalten hatte.

Die Briefwahl wahlberechtigter EU-Bürger spielte auch 2016 bei der Kommunalwahl im niedersächsischen Quakenbrück eine Rolle. Das Landgericht Osnabrück verurteilte vier Beteiligte wegen Wahlmanipulationen zu Freiheitsstrafen zwischen sieben Monaten und eineinhalb Jahren auf Bewährung.

Dass die aufgedeckten Fälle immer wieder Wahlen auf kommunaler Ebene außerhalb von Großstädten betreffen, dürfte kein Zufall sein. Bei diesen Urnengängen geht es oft nicht um große Zahlen von Wählern; mancherorts reicht bereits die Manipulation von einigen Dutzenden oder Hunderten Stimmzetteln aus, um ein Wahlergebnis stark zu verfälschen.


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