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Anstelle des alten Parteiensystems keimt in Sachsen-Anhalt eine neue Idee auf
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) versucht vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt einen politischen Befreiungsschlag. Während die AfD in Umfragen mit rund 41 Prozent deutlich vorn liegt und die CDU nur noch auf etwa 26 Prozent kommt, kämpft das BSW selbst um den Einzug in den Landtag. Im aktuellen „Sachsen-AnhaltTREND“ wird das Bündnis bei nur vier Prozent geführt.
In dieser Lage setzt das BSW auf einen ungewöhnlichen Vorschlag. Statt einer Koalition mit der AfD oder einer Zusammenarbeit im Rahmen einer klassischen „Brandmauer-Koalition“ plädiert die Partei nun für eine „Bürgerregierung“. Parteigründerin Sahra Wagenknecht beschreibt deren Grundprinzip mit den Worten: „Kennzeichen einer Bürgerregierung ist ein überparteilicher Ministerpräsident und das Prinzip: Kompetenz vor Parteibuch.“ Der Vorschlag zielt erkennbar darauf ab, sich als Gegenmodell zum etablierten Parteiensystem zu präsentieren. Im Landesverband Sachsen-Anhalt wird die Idee noch konkreter formuliert.
Spitzenkandidatin Claudia Wittig spricht von einer „kreativen Idee gegen die politische Blockade“. Vorgesehen sei die Wahl eines überparteilichen Ministerpräsidenten durch den Landtag, auf den sich die Parteien im Dialog verständigen.
Das BSW will Schluss mit alten Mustern machen
Der politische Kern des Konzepts liegt allerdings an anderer Stelle. Das BSW versucht, die Debatte über die Brandmauer zu umgehen. Es fordert weder eine Kooperation mit der AfD noch deren kategorischen Ausschluss. Stattdessen soll ein Modell entstehen, das Mehrheiten in Sachfragen ermöglicht, ohne formale Bündnisse einzugehen. Damit spricht die Partei vor allem Wähler an, die das bisherige Parteiensystem als festgefahren empfinden. Die Botschaft lautet klar und eindeutig: Keine Koalitionen nach altem Muster, sondern lieber wechselnde Mehrheiten auf der Grundlage von konkreter Sachentscheidungen.
Juristisch betrachtet ist die Idee nur teilweise neu. Die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt schreibt lediglich das Verfahren zur Wahl des Ministerpräsidenten fest. Sie verlangt weder eine Parteimitgliedschaft noch eine Regierungskoalition. In den ersten beiden Wahlgängen ist die Mehrheit der Mitglieder des Landtages erforderlich. Kommt diese nicht zustande, genügt im dritten Wahlgang die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Damit wäre ein parteiloser oder parteiunabhängiger Ministerpräsident grundsätzlich möglich. Ebenso könnte ein solcher Regierungschef ein Kabinett aus parteilosen Fachleuten berufen. In dieser engen Auslegung wäre eine „Bürgerregierung“ mit der Landesverfassung vereinbar.
Die politische Brisanz ergibt sich aus dem drittenWahlgang
Die Vorstellung einer außerparlamentarischen „Regierung der Bürger“, die dauerhaft an die Stelle klassischer Parteien treten würde, lässt sich daraus allerdings nicht ableiten. Die Gesetzgebung bleibt Sache des Landtages. Zwar sieht die Verfassung Volksbegehren und Volksentscheide vor, doch sind deren Anwendungsbereiche begrenzt. Gerade zentrale Fragen wie Haushalts- und Abgabengesetze sind ausdrücklich von plebiszitären Verfahren ausgenommen.
Die politische Brisanz des BSW-Vorstoßes ergibt sich vor allem aus dem dritten Wahlgang bei der Wahl des Ministerpräsidenten. Dort können Enthaltungen erhebliche Auswirkungen haben. BSW-Chefin Amira Mohamed Ali betonte zwar ausdrücklich: „Wir werden nicht Ulrich Siegmund von der AfD wählen.“ Zugleich erklärte sie jedoch, ihre Partei werde einen „überparteilich anerkannten Kandidaten“ unterstützen, der mit wechselnden Mehrheiten regiere.
Es ist ein taktischer Hebel gegen die Brandmauer
Genau an diesem Punkt setzt die Kritik der politischen Gegner an. Sie befürchten, das Modell könne die bisherige Abgrenzung gegenüber der AfD aufweichen, ohne dies offen auszusprechen. Aus ihrer Sicht handelt es sich weniger um ein neues Regierungskonzept als vielmehr um einen taktischen Hebel, um die bestehende politische Blockade zu überwinden.
Dass Minderheitsregierungen mit wechselnden Mehrheiten keineswegs verfassungswidrig sind, zeigt ein Blick in die Geschichte des Landes. Bereits in den 90er Jahren entstand in Sachsen-Anhalt das „Magdeburger Modell“. Damals regierte eine SPD-Minderheitsregierung, die ihre Mehrheiten im Parlament immer wieder neu organisieren musste und dabei auch auf die Linkspartei zurückgriff.
Das Landesverfassungsgericht stellte später klar, dass eine Regierung für bestimmte Vorhaben zwar auf parlamentarische Mehrheiten angewiesen sei, rechtlich aber nicht über eine dauerhafte und verlässliche Mehrheit verfügen müsse.
Gewieft ins Gespräch gebracht
Die politischen Reaktionen auf den BSW-Vorstoß fielen erwartungsgemäß zurückhaltend aus. Ministerpräsident Sven Schulze schloss eine Beteiligung von AfD und Linkspartei an seiner Regierung kategorisch aus. Die Linke warf dem BSW vor, der AfD den Weg zur Macht zu ebnen. Die AfD selbst gab sich demonstrativ gelassen und verwies darauf, ohnehin eine absolute Mehrheit anzupeilen. Für den Politikwissenschaftler Benjamin Höhne dürfte die Initiative vor allem einem anderen Ziel dienen: Das BSW wolle sich in einem schwierigen Wahlkampf erneut als potenzielle Schlüsselkraft ins Gespräch bringen – als Zünglein an der Waage eben.