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Panik kommt auf, wenn man nicht weiß, ob man richtig oder falsch handelt. Diese Angst hat einen sehr trügerischen, modernen Namen, und lässt einen verzweifeln
Shutterstock.comPanik kommt auf, wenn man nicht weiß, ob man richtig oder falsch handelt. Diese Angst hat einen sehr trügerischen, modernen Namen, und lässt einen verzweifeln

Von wegen „chill mal wieder“

Der moderne „Chilling-Effekt“ – extreme Tiefenentspannung aus purer Angst

Da bleibt der Wohlfühlfaktor derbe auf der Strecke: Denn aus Mutlosigkeit verabschieden sich Betroffene sogar von ihren Grundrechten. Es sind die Zweifel, ungewollt etwas Verbotenes getan zu haben

Wolfgang Kaufmann
05.07.2026

Im Jahr 2003 tauchte im Duden wieder einmal ein neuer Anglizismus auf, der schon seit einiger Zeit hierzulande kursierte: „chillen“, zu deutsch „faulenzen“ oder „entspannt herumhängen“. Mittlerweile erfreut sich das Chillen nun noch größerer Beliebtheit – und zwar nicht bloß als Wort, sondern auch als Tätigkeit. Dabei hat „to chill“ aber eine dunkle Kehrseite, die den wenigsten bewusst sein dürfte, wenn sie mit der Aufforderung „Chill doch mal“ Gelassenheit verströmen wollen. Für diese Kehrseite steht der Chilling-Effekt.

Darunter versteht man das Phänomen, dass Menschen aus Angst vor möglichen sozialen, wirtschaftlichen oder juristischen Konsequenzen in resigniert „kühler“ Weise auf die Inanspruchnahme ihrer verfassungsmäßigen Grundrechte verzichten, allen voran auf das Recht auf freie Meinungsäußerung. Der Chilling-Effekt ist dabei keine Folge expliziter Verbote oder staatlicher Grundrechtseingriffe, sondern der einschüchternden Wirkung einer Reihe unterschiedlicher Faktoren, die den Einzelnen entmutigen, etwas zu tun oder zu sagen.

Zu diesen Faktoren gehören unter anderem unklar gehaltene Rechtsnormen. Als typisches Beispiel hierfür kann der Paragraf 188 des bundesdeutschen Strafgesetzbuches „Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“ dienen. Wann genau ist denn eine Äußerung geeignet, das öffentliche Wirken einer „im politischen Leben des Volkes stehenden Person ... erheblich zu erschweren“? Weitere solcher Gummiparagrafen sind die StGB-Paragrafen 130 „Volksverhetzung“ und 166 „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen“. Sie verstoßen gleichermaßen gegen das rechtsstaatliche Prinzip des Bestimmtheitsgebotes, demzufolge der Gesetzgeber so präzise wie möglich definieren muss, was erlaubt oder verboten ist.

Digitale Spuren verwischen

Der Chilling-Effekt kann jedoch auch durch private Akteure ausgelöst werden, wenn diese juristische Schritte androhen oder solche in der Vergangenheit bereits ergriffen haben. Zu diesen Schritten zählen die sogenannten Strategic Lawsuits Against Public Participation (SLAPP), zu deutsch Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung: Mächtige Akteure wie Großkonzerne oder führende Politiker nutzen Einschüchterungsklagen, um Kritiker, Enthüllungsjournalisten und andere unbequeme Personen zum Schweigen zu bringen, wobei sie bewusst auf das von dem chinesischen Diktator Mao Zedong bekannt gemachte Prinzip „Bestrafe einen, erziehe hundert“ zurückgreifen. Letztlich ist es nicht einmal nötig, dass die Kläger gewinnen – sie haben ihr Ziel bereits erreicht, wenn sie durch existenzbedrohende Prozesskosten und Schadensersatzforderungen Angst und Selbstzensur bewirken.
Darüber hinaus sorgen auch staatliche oder kommerzielle Überwachungsmaßnahmen für Chilling-Effekte. Mittlerweile weiß jeder einigermaßen klarsichtige Internetnutzer, dass Geheimdienste ebenso wie die Betreiber von sozialen Netzwerken oder Internet-Suchmaschinen Personenprofile erstellen, über deren genauen Zweck man nur spekulieren kann. Deshalb versuchen viele Menschen, ihre digitalen Spuren zu minimieren.

Staatliche Eskalationsspirale

In welch starkem Maße die Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden über die Schnüffel-Aktivitäten des auf die elektronische Kommunikation spezialisierten US-amerikanischen Geheimdienstes National Security Agency (NSA) zu Verhaltensänderungen im Internet führten, zeigte eine Studie des Massachusetts Institute of Technology: Google-Suchen nach „gefährlichen“ Wörtern wie „Bombe“ gingen plötzlich spürbar zurück. Desgleichen verzichteten etliche Nutzer der Online-Enzyklopädie Wikipedia auf das Aufrufen und Bearbeiten von Artikeln rund um das Thema „Terrorismus“. Sie hätten zwar alles Recht der Welt, diese weiterhin zu lesen oder zu verbessern, wollten sich aber nicht in irgendeiner Weise „verdächtig“ machen.

Dass der Chilling-Effekt existiert und oft eine Reaktion auf staatliche Einschüchterung ist, wurde bereits im Jahr 1965 durch William Joseph Brennan, Richter am Obersten Gerichtshof der USA, in einem Klageverfahren gegen die US-Bundespost festgestellt. Damals ging es um den Umgang mit Personen, die angeblich „kommunistische Propaganda“ zugestellt bekamen. Dem folgte 1975 eine ausführliche psychologische Studie von Gregory White und Philip Zimbardo über die „Chilling-Effekte der Überwachung“. Darin wiesen die Forscher nach, dass das Gefühl, staatlicherseits kontrolliert zu werden, zur Entindividualisierung oder Abwehr führt. Mit anderen Worten: Die Eingeschüchterten versuchen zumeist, sich „zu beruhigen“ und passiv in der „Herde“ unterzutauchen, gehen manchmal aber auch aggressiv gegen den Staat und dessen Akteure vor, woraus dann wiederum obrigkeitlicher Gegendruck resultiert, der das Ganze noch verschlimmert. Insofern kann man hier mit Fug und Recht von einer Eskalationsspirale sprechen.

Rückzug ins eigene Schneckenhaus

Mittlerweile haben die Auswirkungen des Chilling-Effekts eindeutig demokratiegefährdende Ausmaße angenommen: Die Furcht vor Sanktionen aufgrund von Meinungsäußerungen hemmt den öffentlichen Diskurs in immer stärkerer Weise, was auch zur wachsenden Unterdrückung von ebenso notwendiger wie legitimer Kritik führt, weswegen es natürlich zu keiner Besserung problematischer Zustände kommen kann.

Dissidenten, Querdenker, Exzentriker und Visionäre bleiben zunehmend still und wenden sich von der Gesellschaft ab, weil sie zu Recht befürchten, dass man ihnen die Rechnung für ihre „gefährlichen“ oder „bizarren“ Ideen präsentieren wird. Und das ist mehr als fatal: Wären die Aufklärer des 18. Jahrhunderts auch samt und sonders dem Chilling-Effekt erlegen, gäbe es heute keinen nennenswerten wissenschaftlichen Fortschritt, keine Gewaltenteilung, keine Abkehr vom Aberglauben, keine allgemeinen Menschenrechte und keine Demokratie.

Der materielle Schaden und der Verlust an Freiheit, die aktuell durch den Chilling-Effekt entstehen, sind allerdings in keiner Weise objektiv messbar. Deswegen kann man auch so tun, als würde dieses Phänomen gar nicht existieren.


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