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Wie die SPD-Bundesjustizministerin konsequent am wirklichen Bedarf vorbeiarbeitet
Der in Trier durch einen Messerangriff getötete 22-jährige Student Marius Dick steht für eine Gewalt, die jederzeit jeden treffen kann: Bundesweit registrierte die Polizei im vergangenen Jahr jeden Tag im Schnitt 80 Fälle, in denen Menschen mit einem Messer angegriffen oder bedroht wurden.
Geht es um die Bekämpfung solcher Kriminalität, richtet sich der Blick meist auf Bundesinnenminister Alexander Dobrindt. Dabei verfügt auch Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) über wichtige Stellschrauben, die das Leben in Deutschland wieder sicherer machen könnten. Hubig könnte etwa Reformen des Strafgesetzbuchs, der Strafprozessordnung und des Jugendgerichtsgesetzes auf den Weg bringen. Bei Themen, für die sie als Bundesministerin nicht unmittelbar zuständig ist, könnte sie gemeinsam mit den Landesjustizministern eine Debatte anstoßen und Reformen vorantreiben.
Besonders öffentlichkeitswirksame Akzente setzt Hubig allerdings mit Vorstößen für neue oder erweiterte Straftatbestände. Mehrere dieser Initiativen betreffen Themen, die auch in der feministischen Rechtspolitik eine zentrale Rolle spielen. Hubig selbst bezeichnet sich als Feministin. Auf die entsprechende Frage der „taz“ antwortete sie: „Ich würde sagen, ja.“ Sie sei auch deshalb in die Politik gegangen, um bestehende Benachteiligungen von Frauen zu verändern.
Zu den Vorschlägen der Bundesjustizministerin gehört unter anderem, schwerwiegende verbale sexuelle Belästigungen – das sogenannte Catcalling – unter Strafe zu stellen. Gleiches fordert sie für sexualisierte Deepfakes und voyeuristische Aufnahmen. Hubig hat sich außerdem dafür ausgesprochen, Schwangerschaftsabbrüche in den ersten drei Monaten nicht mehr als rechtswidrig einzustufen. Für sie persönlich habe das Thema im Strafrecht nichts verloren, erklärte Hubig.
Bei einigen von Hubigs Vorschlägen besteht die Gefahr, dass den ohnehin überbelasteten Gerichten, der Polizei und den Staatsanwaltschaften zahlreiche zusätzliche und schwer beweisbare Fälle aufgebürdet würden.
Beim Catcalling müssten Richter beispielsweise darüber befinden, wo eine geschmacklose Bemerkung oder ein misslungenes Kompliment endet und ein strafbarer, herabwürdigender Zuruf beginnt. Würde der Tatbestand im Gesetz zu weit oder zu unbestimmt formuliert, könnte dies mit dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot kollidieren: Jeder Bürger muss klar erkennen können, welches Verhalten strafbar ist und welches nicht. Fehlen Zeugen oder Aufnahmen, müsste die Justiz oft allein durch Aussagen der Beteiligten entscheiden.
Tropfen auf den heißen Stein
Ähnliche Beweisprobleme könnten sich bei einer Verankerung des Grundsatzes „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht ergeben. Da sexuelle Begegnungen meist ohne Zeugen stattfinden, müsste die Justiz im Nachhinein feststellen, ob das Fehlen einer Zustimmung mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden kann.
Durch eine gesetzliche Klarstellung will Hubig zudem erreichen, dass Femizide – Tötungen von Frauen aus geschlechtsspezifischen Motiven – häufiger als Mord eingestuft werden. Geschlechtsspezifische Motive und frauenfeindliches Besitzdenken können allerdings auch schon nach geltendem Recht als niedrige Beweggründe eine Verurteilung wegen Mordes begründen. Die Gerichte müssten weiterhin im Einzelfall feststellen, ob etwa Eifersucht, Trennungswut oder Rache Ausdruck eines frauenfeindlichen Besitzanspruchs waren.
Während über neue Tatbestände debattiert wird, kämpft die Strafjustiz mit aktuellen Problemen, die ihre Funktionsfähigkeit gefährden. Deutschlandweit haben sich nach Angaben des Deutschen Richterbundes 2025 bei den Staatsanwaltschaften mehr als eine Million unerledigte Verfahren angesammelt. Jochen Kopelke, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, mahnt angesichts der Überlastung: „Neben Gesetzesänderungen braucht es endlich spürbar mehr Polizisten, Staatsanwälte und Richter.“ Hubig hat im September 2025 eine Expertenkommission eingesetzt, die bis Herbst 2026 Vorschläge zur Beschleunigung von Strafverfahren vorlegen soll. Gesetzliche Änderungen sind damit realistischerweise frühestens 2027 zu erwarten.
Auch der von der Justizministerin bereits im Mai 2025 angekündigte „Pakt für den Rechtsstaat“ ist grundsätzlich richtig. Bund und Länder haben den Pakt allerdings erst ein Jahr später, nämlich im Juni 2026, beschlossen. Gewerkschaften und Richterverbände bezweifeln zudem, dass die bis 2029 vorgesehenen 450 Millionen Euro ausreichen, um den Personalmangel bei Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie den Digitalisierungsrückstand entscheidend zu beheben.
Mehr Effektivität ist nötig
Großer Handlungsbedarf besteht zudem bei Kindern und Jugendlichen, die durch schwere oder wiederholte Gewalttaten auffallen. Hubig lehnt es ab, die Strafmündigkeitsgrenze von 14 Jahren abzusenken. Als Alternative brachte die CSU-Landesgruppe im Bundestag Anfang 2026 ein „Verantwortungsverfahren“ für strafunmündige Kinder ins Gespräch; Sachsen griff die Forderung auf der Justizministerkonferenz auf. Staatsanwaltschaft und Jugendgericht sollen die Tat in Anwesenheit des Kindes und seiner Eltern aufarbeiten; danach könnten erzieherische Maßnahmen angeordnet werden.
Schließlich braucht Deutschland auch ein effektiveres Vorgehen gegen gefährliche Wiederholungstäter. Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte und Ausländerbehörden müssen Informationen schneller austauschen, um erkennen zu können, wenn sich Einzeltaten zu einer kriminellen Laufbahn verdichten. Gemeinsam mit dem Innenministerium und den Ländern könnte die Bundesjustizministerin prüfen, wo gesetzliche Übermittlungsbefugnisse, einheitliche Kriterien oder technische Schnittstellen fehlen, und entsprechende Reformen anstoßen.