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Gewalt gegen rechts – Prozess gegen sieben Linksextremisten bedient angeblich „rechte Narrative“
Im Hochsicherheitsverhandlungssaal des Oberlandesgerichts Dresden finden derzeit zwei Terrorprozesse statt, wie sie unterschiedlicher nicht sein könnten. Im einen Fall muss sich eine einzelne angebliche Unterstützerin des rechtsterroristischen Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) auf Drängen des Bundesgerichtshofs vor der eher zögerlichen sächsischen Justiz verantworten (siehe unten). Der andere Prozess beschäftigt sich mit sieben mutmaßlichen Mitgliedern der von der Soko LinX des Landeskriminalamtes gejagten linksterroristischen „Hammerbande“.
Die Bundesanwaltschaft wirft den Angehörigen dieser Untergruppe der „Antifa Ost“ die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sowie versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und schweren Diebstahl vor. Bei 14 heimtückischen Überfällen auf vermeintliche Rechtsextreme in Eisenach, Leipzig, Wurzen, Dessau-Roßlau, Dortmund und Budapest sollen die Angeklagten im Zeitraum von 2018 bis 2023 insgesamt 35 politische Gegner mit Hämmern, Schlagstöcken und Reizgas attackiert und mit zum Teil schwersten Verletzungen wie Schädel- und Knochenbrüchen, verätzten Augen und zertrümmerten Gelenken zurückgelassen haben.
Als Haupttäter gilt Johann Guntermann, der frühere Verlobte der Linksterroristin Lina Engel, die wegen ihrer tragenden Rolle in der „Hammerbande“ im Mai 2023 zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt wurde. Der 32-jährige Dauerstudent mit dem Spitznamen „Gucci“ war vier Jahre auf der Flucht durch Europa und Asien, bis ihn schließlich Zielfahnder des Landeskriminalamts Sachsen im November 2024 in einem Thüringer Regionalzug stellen konnten.
Blackout während des Prozesses
Die Beweise der Bundesanwaltschaft gegen Guntermann und seine Mitangeklagten Henry A., Tobias E., Thomas J., Melissa K., Paul M. und Julian W. umfassen DNA-Spuren, Abhörprotokolle, Personenbeschreibungen durch Opfer und Zeugen sowie Videoaufnahmen der Angreifer. Darüber hinaus werden die Antifa-Aktivisten durch den Szene-Aussteiger und Kronzeugen Johannes D. belastet.
Bislang verliefen die Verhandlungstage stets nach demselben Muster. Guntermann betrat den Gerichtssaal mit einem provozierenden Lächeln und mimte den Helden, während seine zahlreich anwesenden Verehrer im Publikum Parolen wie „Free all Antifas“ und „Alle zusammen gegen den Faschismus“ skandierten, ohne dass der Vorsitzende Richter Joachim Kubista wirksam dagegen einschritt. Zum Prozessbeginn am 4. November schwenkten Demonstranten zudem vor dem Gebäude Schilder mit der Aufschrift „Nur Faschisten haben Angst vor der Antifa“, während Bundesanwalt Bodo Vogler drei Stunden benötigte, um die Taten der mutmaßlichen Terroristen aufzulisten.
Angesichts dieser Szenen machte sich am zweiten Tag des Verfahrens Panik breit, als kurz nach Verhandlungsbeginn plötzlich der Strom im Gerichtsgebäude ausfiel. Drohte nun eine Gefangenenbefreiung im Stil der Rote Armee Fraktion? Anderthalb Stunden später stand fest, dass der Blackout von Arbeitern auf einer nahegelegenen Baustelle unfreiwillig verursacht worden war.
Linke Kritik am linken Gewaltfetisch
Als der Strom wieder floss, inszenierten sich Guntermann und seine Mitangeklagten dreist als zu Unrecht verfolgte „Verteidiger der Demokratie“. Die Gewalt von rechts habe „verzweifelte Aktionen“ zur Gegenwehr nötig gemacht, deretwegen die bundesdeutsche „Klassen- und Gesinnungsjustiz“ nun ein „Exempel“ statuieren und die Antifa-Aktivisten zu „Staatsfeinden hochstilisieren“ wolle, um „von tiefergehenden Problemen“ abzulenken. Dabei äußerten inzwischen sogar andere linke Gruppen wie „Kappa“ aus Leipzig Kritik an der „Hammerbande“. Diese zeige „patriarchales und misogynes Verhalten“ und huldige einem „Gewaltfetisch“.
Ansonsten betrieben auch die Verteidiger der sieben Angeklagten Justizschelte. Der Kronzeuge D. sei unglaubwürdig und das Gericht befangen. Außerdem habe das Landeskriminalamt Sachsen „nicht neutral“ ermittelt, woraus das unhaltbare „Konstrukt einer Vereinigung“ resultiere.
Parallel dazu bediene das Verfahren „rechte Narrative“, denen zufolge Antifaschismus mit Terrorismus gleichzusetzen sei. Dabei sollte Antifaschismus „in einer demokratischen, den Menschenrechten verpflichteten Gemeinschaft eine Selbstverständlichkeit sein“. Die Anwälte verlangten außerdem, vor der Fortsetzung des Verfahrens müsse geklärt werden, ob die von den USA vorgenommene Einstufung der „Antifa Ost“ als Terrorgruppe zu einer Vorverurteilung ihrer Mandanten beziehungsweise zu rechtswidrigen Sanktionen gegen diese führen könne.
Im nach dem Fall Lina Engel zweiten „Hammerbanden-Prozess“ von Dresden sind noch mindestens 69 weitere Verhandlungstage geplant. Damit dürfte sich das Verfahren bis in das Frühjahr 2027 hinziehen.