27.06.2025

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Einwanderung

Kirchenasyl gerät in die Kritik

„An die Leute ist dann kein Rankommen mehr“: Fast 2400 Immigranten in Gotteshäusern

Frank Bücker
27.06.2025

Zurzeit halten sich 2386 Immigranten in deutschen Kirchen auf, um ihrer Abschiebung zu entgehen. Deren Asylanträge wurden zumeist abgelehnt, aber die Kirchen gewähren ihnen trotzdem Schutz. Ihre Zahl wächst. Derzeit gibt es rund 300 Fälle von „Kirchenasyl“ mehr als im Vorjahr. Dazu zählen auch jene Somalier, denen der Verwaltungsrichter Florian von Alemann (der einst in der linksextremistischen Organisation „JungdemokratInnen/Junge Linke“ Mitglied war) vorübergehend Zugang nach Deutschland verschafft hat.

Das Kirchenasyl ist eine von Staats wegen bislang ohne Rechtsgrundlage geübte Praxis. Es führt häufig dazu, dass der Fall eines abgelehnten Asylbewerbers nochmals – auch als Härtefall – überprüft wird. Dass nun gerade diese drei, die aus dem sicheren Herkunftsland Polen dreimal versucht hatten, sich Zutritt nach Deutschland zu verschaffen, unter den Schirm der Kirche gekrochen sind, hat das Thema Kirchenasyls in den Mittelpunkt der Asyldebatte gerückt.

Der Flüchtlingsbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der Berliner Bischof Christian Stäblein, versucht, die Kirchenpraxis zu rechtfertigen. Er spricht von drei „sehr jungen Menschen, die schwer an dem tragen, was sie in ihrer Heimat und auf der Flucht erfahren haben ... Wenn ich ihre Lebensgeschichten höre und ihre Verletzlichkeit spüre, dann trifft es mich, dass Menschen, die Schutz suchen, an unseren Grenzen abgewiesen werden ... Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts hat bestätigt, dass es rechtswidrig war, sie trotz des Asylantrages zurückzuweisen. Ich sehe die Bundesregierung in der Verantwortung, auf dieses Urteil mit Selbstprüfung zu reagieren.“ Tatsächlich wäre es aber die Aufgabe der Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zu untersuchen, wie es kommen konnte, dass der Asylvorgang von einer Kammer zur anderen geschoben wurde, und ob der umstrittene Richter das Recht gebeugt hat.

Was wird Dobrindt tun?
Stattdessen kritisiert die Evangelische Kirche die Bundesregierung. Die Bundesjustizministerin meint , der Bundesinnenminister müsse für die angeordneten Zurückweisungen an deutschen Grenzen schnell die juristische Begründung nachliefern. „Es wird sehr schwierig sein, eine Begründung für das Zurückweisen zu liefern, die den Voraussetzungen des EU-Rechts genügt: Der Bundesinnenminister hat die Zurückweisungen in eigener Verantwortung angeordnet.“

Zum Kirchenasyl sind die Äußerungen eines Amtsmitarbeiters bekannt geworden, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will: „An die Leute ist dann kein Rankommen mehr. Rechtsgültig verfügte Abschiebungen werden über Monate verzögert oder scheitern ganz.“

Bischof Stäblein hingegen meint, Kirchenasyl sei ein „Dienst für die Gesellschaft, die auf diese Weise an ihr Fundament der Barmherzigkeit erinnert wird“. Da mehrere Tausend Kirchenasylfälle nun keine Einzelfälle mehr sind, bleibt abzuwarten, wie lange Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) diese Rechtsbrüche tolerieren will.


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