Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung
Gibt es wirklich gute und schlechte Überfälle? Ist der Bruch des Völkerrechts eher nur reine Auslegungssache, die man in letzter Konsequenz nicht stets so eng sehen sollte? Und beeinflussen auch hier wieder die Medien unsere Denkmuster?
Der Angriff der USA auf Venezuela am 3. Januar, auf den Tag genau fünf Jahre nach der ebenfalls von Präsident Donald Trump angeordneten extralegalen Tötung des hochrangigen iranischen Generals Soleimani am Flughafen von Bagdad in 2020, sendet zwiespältige Signale. Die Sheriff-Attitüde lässt vermuten: Der „Weltpolizist“ ist zurück. Die von Trump zunächst verkündete Selbstbeschränkung auf den pazifischen Schauplatz mit Schwerpunkt China wird aufgeweicht. Washington hat Caracas seit Monaten politisch und wirtschaftlich massiv unter Druck gesetzt, Sanktionen verhängt, die Opposition unterstützt und 2020 sogar wegen „Narko-Terrorismus“ Anklagen gegen Nicolás Maduro erhoben; es gab verdeckte Abenteuer und immer wieder Gerüchte über militärische Optionen. Vor Venezuelas Küste zogen US-Kriegsschiffe auf. Zuletzt fielen Bomben auf militärische Ziele, und als Höhepunkt entführten nun Spezialkräfte das venezolanische Präsidentenpaar. Welche Gedanken drängen sich angesichts der Ereignisse völkerrechtlich, politisch und medial auf? Wie unterscheidet sich dieser Einsatz vom russischen Angriff auf die Ukraine? Auch Russland sprach nicht von einem Krieg, sondern zunächst „nur“ von einer „Spezialoperation“.
Das Völkerrecht kennt für grenzüberschreitende Gewalt drei eng umrissene Rechtfertigungen: ein Mandat des UN-Sicherheitsrats, Selbstverteidigung nach Artikel 51 der UN-Charta gegen einen tatsächlichen oder unmittelbar drohenden bewaffneten Angriff, und – stark umstritten – Konstellationen „humanitärer Intervention“ („Responsibility to Protect“), wenn ein Staat seine Bevölkerung massenhaft und akut nicht schützt, schützen kann oder schützen will. Für Russlands Angriff auf die Ukraine liegt keines davon vor: Es gab kein UN-Mandat, die Ukraine griff Russland nicht an. Es bleibt lediglich der von Russland behauptete Schutz ethnischer Russen in Donbass/Donezk und tatsächlich ist die Geschichte gegenseitiger Angriffe auf die Bevölkerung in dem rohstoffreichen Gebiet lang. Aus diesen könnte sich für Russland die Notwendigkeit einer anzuerkennenden Schutzverantwortung ergeben.
Die nach 2014 geschlossenen Abkommen Minsk I und II blieben unerfüllt. Sowohl die Ukraine wie auch Russland bezichtigten sich seither gegenseitig regelmäßig der Vertragsverletzungen. Die mitunterzeichnende deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel erregte Anfang Dezember 2022 Aufmerksamkeit, als sie sagte, das Abkommen habe der Ukraine lediglich Zeit verschaffen sollen. Da auch in der geopolitischen Kommunikation nicht nur Worte zählen, sondern Absichten und Hoffnungen wie auch Befürchtungen einbezogen werden müssen, die medial verbreitet und verstärkt werden können, wird verständlich, dass Russland dies als Betrug wertet und entsprechend für die eigene Krisenkommunikation als Begründung verwertet. Gleichwohl: Die Anerkennung der „Volksrepubliken“ und der Verweis auf Minsk I/II, Vertragsverletzungen, politische Versäumnisse und Korruption entbinden nicht von Artikel 2(4) UN-Charta, dem Gewaltverbot. Im Ergebnis gilt den meisten westlichen Staaten die russische „Spezialoperation“ daher als Angriffskrieg.
Unterschiedliche Auslegung
Wie verhält es sich aber nun mit der US-Begründung gegen Venezuela? Inhaltlich verlaufen die Vorwürfe der Trump-Administration zweigleisig: Die Terror- und Drogen-Argumentation formuliert „Narco-Terrorism“ als Bedrohung für die nationale Sicherheit. Die Schutzformel „Wiederherstellung der Demokratie und Menschenrechte“ verweist auf die innenpolitische Situation in dem verarmten und sozialistisch geführten Land. Beides ist völkerrechtlich schwach. Drogenhandel, auch in großem Maß, ist kein „bewaffneter Angriff“ im Sinne von Art. 51 der UN-Charta, der das Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung bei einem bewaffneten Angriff garantiert. Auch der pauschale Verweis auf transnationale kriminelle Netzwerke stiftet keine Selbstverteidigungsrechte gegen einen souveränen Staat – es sei denn, es ließe sich ein unmittelbarer, hochschwelliger, staatlich zuzurechnender bewaffneter Angriff oder die Vorbereitung dessen auf die USA nachweisen.
Humanitäre Interventionen ohne Sicherheitsratsmandat sind politisch schon öfter praktiziert worden (Beispiel Kosovo), juristisch aber nicht konsentiert. Kurz: Ein US-Schlag gegen Caracas ist – wie 2003 gegen den Irak – rechtlich äußerst angreifbar; ohne UN-Mandat und ohne eindeutige Selbstverteidigung spricht hier vieles eher für einen Bruch des Gewaltverbots. Der Unterschied zur Ukraine bestünde weniger im Recht als in der Geographie der Macht: Russland führte zunächst eine Spezialoperation gegen die Ukraine zum vermeintlichen Schutz ethnisch-russischer Bevölkerung, annektierte nachfolgend deren selbst ernannte Volksrepubliken und versucht jetzt, diese militärisch zu besetzen und für sich zu sichern.
Kritisiert wird das Vorgehen daher als großflächiger Eroberungskrieg gegen einen Nachbarn; die USA exekutieren einen regime- oder zielgerichteten Zwangsschlag gegen ein Land in der geografischen Mitte ihres eigenen Kontinentes. Beides verletzt, auf unterschiedliche Weise, denselben Kernnormenbestand. Russland argumentiert, der Schutz ethnischer Russen in der Ukraine und die Hinderung dieser daran, Mitglied von EU und NATO zu werden, was die Stationierung westlicher Truppen direkt an der russischen Grenze, wenige hundert Kilometer von Moskau entfernt, bedeutete, mache sein Vorgehen notwendig. Die USA wollen hingegen mit Venezuela einen Staat „umdrehen“, der offen mit Russland und dem Iran arbeitete. Sowohl Russland als auch die USA verfolgen daher auch ihre eigenen Sicherheitsinteressen in der unmittelbaren Nachbarschaft. Dass die US-Regierung offen ankündigt, sich finanziell aus den venezoelanischen Bodenschätzen bedienen zu wollen, dürfte von Staaten weltweit mit Argwohn und von lokalen gesellschaftlichen Widerstandsgruppen mit Verzweiflung gesehen werden. Denn innenpolitische Reformen werden in vielen Ländern häufig mit dem Argument erkämpft, undemokratisch und kleptokratisch agierende Regierungen zu entmachten und den Wohlstand des eigenen Landes zurück in die Hände des Volkes zu legen. Werden sie weiter Leben und Gesundheit riskieren für die Rohstoffinteressen ausländischer Mächte?
Mediale Sichtweisen
Die oft gestellte Gerechtigkeitsfrage: „Warum greifen die USA dann nicht beim Völkermord im Sudan oder massiven Gewaltakten etwa in Nigeria ein?“ verweist auf die harte Realität selektiver Intervention. Staaten handeln entlang Interessen, Risiken, Koalitionsfähigkeit und Erfolgsaussichten. Öl und geostrategische Lage erhöhen die Attraktivität einer Intervention, aber sie genügen weder als rechtliche Begründung noch garantieren sie politisches Gelingen. Dass Venezuelas Staatssozialismus das Land ruiniert und Millionen in die Flucht getrieben hat, schafft Empörung, doch Elend legitimiert keinen Angriff. Menschenrechtsrhetorik und Sanktionspolitik sind mit dem Völkerrecht vereinbar; Luftschläge ohne Mandat sind es – mit enger Ausnahme – nicht.
Was ist medial zu erwarten? Am Beispiel Ukraine zeigte sich in Deutschland eine rasche, klare Rahmung durch die großen öffentlich-rechtlichen Medienhäuser: benennbare Aggression, Solidarität mit dem Angegriffenen, breite Einordnung. Dabei blieben Aspekte der Vorgeschichte – gescheiterte Abkommen, rote Linien, westliche Fehler – zwar nicht unsichtbar, aber klar nachrangig gegenüber der Gegenwartsnorm „Nichts rechtfertigt einen Angriffskrieg“. Teile alternativer Medien setzten stärker auf Gegen-Narrative: NATO-Erweiterung, Maidan-Lesarten, „Schutz ethnischer Russen“. Übertrüge man dieses Muster auf Venezuela, ist das Spiegelbild denkbar: Leitmedien werden ein US-Vorgehen deutlich kritischer rahmen als Moskaus Krieg – aus gutem Grund, denn ohne Mandat und Selbstverteidigung stünde die weitestgehend ungeliebte Trump-Regierung juristisch schlechter da. Gleichzeitig versuchen regierungsnahe Stimmen in den USA und einige transatlantische Kommentatoren, eine Bedrohungsstory über „Terror-Drogen“ und regionale Sicherheit zu etablieren; alternative Medien links wie rechts dürften – diesmal gemeinsam – Anti-Interventions-Erzählungen verstärken. Kurz: Die Bruchlinie verliefe nicht identisch mit der Ukraine-Debatte. Das Muster „ÖRR pro Westen – Alternative Medien pro Russland“ träfe so nicht zu.
Bleibt die Frage nach Etiketten. „Schurkenstaat“ ist ein politischer Kampfbegriff, kein Rechtsstatus. Dass die Ukraine ein Korruptionsproblem und Demokratiedefizit hat, ändert nichts am Aggressionsverbot; dass Venezuela autoritär und wirtschaftlich gescheitert ist, begründet keine Bomben. Wer beides mit zweierlei Maß misst, erzeugt Heuchelei. Die EU würde, folgt sie ihrer eigenen Linie, einen US-Alleingang ohne UN-Mandat ablehnen müssen und zugleich weiter Menschenrechtsverletzungen in Venezuela verurteilen. Beides ist möglich, beides ist konsistent, wenn man die Normen ernst nimmt.
Nüchterne Einordnung ist notwendig
Am Ende bleibt eine nüchterne Diagnose. In Russlands Krieg gegen die Ukraine ist der völkerrechtliche Befund klar: rechtswidrige Aggression. Der US-Schlag gegen Venezuela ist – mangels Mandats und Selbstverteidigungsbegründung – völkerrechtlich ebenfalls rechtswidrig, zumindest hochproblematisch. Unterschiedlich sind Narrative und politische Landschaften, nicht die Norm. Wer die UN-Charta ernst nimmt, muss beides sagen können: Ein autoritäres, korruptes Regime gibt niemandem das Recht, es zu bombardieren. Und ein korruptes, angegriffenes Land behält das Recht, sich zu verteidigen.
Alles andere ist Geopolitik. Notwendig für Diskurse in Deutschland und Europa ist eine nüchterne Einordnung der Geschehnisse. Denn beide Konflikte zeigen, wie wichtig ausgewogene Berichterstattung über Medien ist, die Argumente und ihre Herkunft offenlegen, Absichten von Beteiligten hinterfragen und benennen, Begründungen messen statt wiederholen, und die unbequeme Mitte aushalten: Selektive Moral bleibt selektiv, auch wenn die Flagge auf der Rakete wechselt.
Prof. Dr. Dr. habil. Stefan Piasecki ist Sozial- und Medienwissenschaftler. Promoviert in Politikwissenschaften an der Universität Duisburg-Essen und Medienwissenschaften an der Universität Leipzig. Habilitiert in Religionspädagogik an der Universität Kassel.
Gregor Scharf am 08.01.26, 10:21 Uhr
Man sollte endlich zu der Aussage stehen "Fuck the UN-Charta und das Völkerrecht", weil es seit dem Ende des 2.WK nicht einen einzigen Tag funktioniert hat und nur ein Feigenblatt für die schwachen Zwergstaaten darstellt.
Die UN hat versagt! Ist handlungsunfähig, wenn es um den Schutz von Völkern und Volksgruppen geht. Ihre Mitglieder verwehren selbst den eigenen Völkern das Recht auf Mitbestimmung.
Die Vetomächte hebeln jegliche Beschlüsse aus, wie sie es gerade für richtig halten.
Wer das nicht benennt und endlich dazu übergeht diese Institution abzulehnen bzw. nicht mehr anzuerkennen, macht sich zunehmend unglaubwürdig, denn es gibt keine regelbasierte Weltordnung. Das ist eine Floskel. Nennen Sie die Regeln und wo sie stehen.
Und genau deshalb erkennen die Russen und die US-Amerikaner dieses Konstrukt nicht länger an. Die UN hat sich überholt, ist ein zahnloser Tiger, betreibt Augenwischerei und schadet der Welt, weil sie zusieht, wo man handeln muss. Man müsste sie sogar wegen unterlassener Hilfeleistung anzeigen. Denn wenn ihr Nachbar in seiner Wohnung Frau und Kinder verprügelt, schreiten sie doch ein oder nicht? Wenn jedoch ein Regime sein Volk malträtiert darf man nicht einschreiten und soll zusehen? Was ist das für eine Moral? Putin und Trump liegen richtig. Die Welt braucht eine Neuordnung und Neuausrichtung! Nur hier in der EU will man nicht verstehen, weil es sich mit der Heuchelei, Waffenlieferungen und ein paar Spendengeldern bisher gut leben ließ.
Diese Unaufrichtigkeit hat ein Ende. Je eher man das erkennt, desto schneller läßt sich Schaden begrenzen und aufeinander zugehen. Die Zweiteilung ist nicht mehr zu stoppen. Das sollte sich jeder klarmachen. Das Herumlavieren und Durchschlängeln geht nicht mehr. Entweder man steht an der Seite der USA oder an der Seite Chinas/Russlands. Die Grauzone verschwindet. Ich bin geneigt zu sagen, endlich, weil es ehrlich und aufrichtig ist. Europa kann sich in der Mitte nicht halten und Deutschland sollte zur Besinnung kommen. Freiheit ist neben Gesundheit das höchste Gut.