08.03.2026

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„Terror-Jubler haben hier keinen Platz“

Hamas-Unterstützer wollen Jahrestag der Befreiung des KZ Buchenwald für ihre Zwecke missbrauchen

Hermann Müller
08.03.2026

Im April jährt sich die Befreiung des KZ Buchenwald zum 81. Mal. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Gedenkstätte auf dem Ettersberg bei Weimar einer propalästinensischen Aktivistin ein Hausverbot erteilt. In diesem Jahr könnte die Gedenkfeier zur KZ-Befreiung noch stärker von Protestaktionen belastet sein. Anlässlich des Jahrestages haben linksextremistische und israelfeindliche Gruppen sowie der Verein „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost“ zu einem öffentlichen Protest in Weimar aufgerufen.

In einer Initiative „Kufiyas in Buchenwald“ fordern die Gruppen und Aktivisten von der Gedenkstätte eine „offene Thematisierung des Völkermords in Gaza“, „keine Haus- und Sprechverbote wegen Palästina-Solidarität“ und „kein Verbot palästinensischer Symbole in der Gedenkstätte Buchenwald“. Allen Ernstes wirft das Bündnis der Gedenkstätte vor, „zunehmend zu einem Ort des Geschichtsrevisionismus und der Genozidleugnung“ zu werden.

Bereits bei der Gedenkfeier im vergangenen Jahr war es zu einem Zwischenfall gekommen, als einer Frau mit Palästinensertuch, der sogenannten Kufiya, der Zutritt zum Gelände der Gedenkstätte verweigert worden war. Nach eigenen Angaben wollte die Frau das Palästinensertuch anlässlich des Jahrestages der KZ-Befreiung ausdrücklich als politische Botschaft gegen die ihrer Ansicht nach „einseitige Parteinahme der Gedenkstätte für die Politik der israelischen Regierung“ senden.

Der Versuch der Aktivistin, den Zutritt zur Gedenkfeier mit der sogenannten Kufiya einzuklagen, scheiterte. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hatte in einem Eilverfahren in letzter Instanz bestätigt, dass das Verbot des Tragens des Palästinensertuchs für diese Aktivistin Bestand habe. Aus Sicht des Gerichts ist das Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers Buchenwald kein Austragungsort für gegenwartsbezogene politische Selbstdarstellung, Agitation oder tagespolitische Konflikte. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte auch, dass die Gedenkstätte nicht hinnehmen müsse, dass durch das Tragen der Kufiya gerade auf ihrem Gelände gegebenenfalls das Sicherheitsgefühl vieler Juden gefährdet werde.

Deutliche Ablehnung
Die Gedenkstätte Buchenwald selbst wies darauf hin, dass auf dem Gelände kein pauschales Verbot für das Tragen von Palästinensertüchern existiere. Entscheidend sei „der konkrete situative Kontext und die Absicht, die mit dem Tragen der Kufiya demonstrativ verbunden wird“, so die Vertreter der Gedenkstätte.

Die Leitung der Gedenkstätte reagierte mit deutlicher Ablehnung auf den angekündigten Protest rund um das kommende Jubiläum der KZ-Befreiung. Die Aktion sei eine „völlig unangemessene Instrumentalisierung“ des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, so die Gedenkstätte in einer Erklärung.

Der Sprecher der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora, Rikola-Gunnar Lüttgenau, betonte: „Gruppierungen, die den Terror der Hamas bejubeln, die Angriffe vom 7. Oktober als ‚großartige Überraschung' glorifizieren und dem Staat Israel das Existenzrecht absprechen, haben bei uns keinen Platz.“


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