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Außer bei der Errichtung fallen auch bei der Pflege von Gedenkstätten Kosten an, die es zu begleichen gilt
Denkmäler sind unterschiedlich in ihrer Gestaltung, aber nicht unterschiedlich darin, dass ihre Herstellung Kosten verursacht: Sie ist nicht gratis zu erreichen. Künstler oder Künstlerinnen, die sich an einem der Entscheidung vorausgehenden Wettbewerb beteiligen, investieren jedenfalls zumindest Arbeitszeit und Kosten für Material.
Auf der Habenseite des Schöpfers, konkret des Wettbewerbsgewinners, steht das ihm zustehende Honorar. Handelt es sich um eine Gemeinschaftsarbeit mehrerer Künstler, geht es um Anteile, etwa wenn Entwurf und Erschaffung in unterschiedlichen Händen liegen, wofür das, nach einem Entwurf von Leo von Klenze, vom Bildhauer Ernst von Bandel geschaffene Denkmal des Schöpfers des Englischen Gartens in München, Friedrich Ludwig von Sckell, nur eines von vielen Beispielen ist.
Handelt es sich um ein Denkmal im öffentlichen Raum, so ist der auftraggebende Financier zumeist die öffentliche Hand, die in diesem Fall nicht nimmt, sondern gibt. Gebend können auch mehrere Hände sein: Die Errichtung der Stelen in Berlin zum Gedenken an die Opfer des Holocaust wurde von der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Berlin und anderen finanziert. Ein interessantes neueres Beispiel einer Mehrfachfinanzierung bietet das im Gedenkhain der KZ-Gedenkstätte Neuengamme in Form einer großen Stele aus Klinkersteinen errichtete Denkmal für spanische Widerstandskämpfer und Angehörige der spanischen Brigaden.
In der Einladung der „Stiftung Hamburger Gedenkstätten und Lernorte zur Erinnerung an die Opfer der NS-Verbrechen“ zum 78. Jahrestag der Befreiung der Häftlinge des KZ Neuengamme wird neben dem Text der Widmung des Denkmals auch dessen Finanzierung erwähnt, nämlich: „Gemeinschaftlich finanziert wird das Denkmal durch das spanische Staatssekretariat für demokratisches Gedenken, die Spanische Botschaft in Deutschland, den Freundeskreis der KZ-Gedenkstätte Neuengamme, die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland sowie die Mitglieder der spanischen Amical de Neuengamme.“
Die Kosten der Errichtung eines Denkmals richten sich naturgemäß nach den erbrachten Aufwendungen: Zwischen der bloßen Anbringung einer Gedenktafel und der Errichtung eines voluminösen Denkmalkomplexes wie des Pantheon oder des Tannenberg-Denkmals liegen auch finanziell gesehen Welten. Beabsichtigt der Auftraggeber eine breite Unterstützung seines Vorhabens in der Öffentlichkeit, so kommt auch eine gänzliche oder teilweise Finanzierung durch einen Aufruf zu Spenden in Betracht. Handelt es sich um Kunstwerke im Privatbesitz, so wird eine Finanzierung aus Mitteln der öffentlichen Hand in der Regel nur dann in Betracht kommen, wenn daran ein öffentliches Interesse besteht.
Die Erfahrung lehrt: Finanzierungsfragen führen nicht selten zu Kontroversen. Interessant ist die Schilderung einer Ausnahme, nämlich im Zusammenhang mit der Errichtung des Lessing-Denkmals in Hamburg: „Man stritt sich zeitweise weniger um den Geldbetrag von 70.000 DM Materialkosten, der für die Bronzeskulptur aufgebracht werden musste, als um die Haltung der Figur des Poeten, ob sitzend oder stehend.“
Wenn hier von der Finanzierung der Errichtung von Denkmälern die Rede ist, so sollte nicht vergessen werden, dass auch die Pflege der Monumente Kosten verursacht; denn auch Denkmäler können baufällig werden. Auffällig ist dabei, dass die klassischen Denkmäler – als „Prototyp“ sei der steinerne Herrscher auf dem Ross erwähnt – offenbar weniger reparaturanfällig sind als die neueren stählernen Denkmäler, die Witterungseinflüssen stärker ausgesetzt sind. Es ist banal, aber eine Tatsache: Stahl rostet, Stein nicht.