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Ein Dreivierteljahrhundert zwischen föderalem Misstrauen und staatlicher Notwendigkeit
Als am 8. März 1951 das Gesetz zur Errichtung des Bundeskriminalamts (BKA) in Kraft trat, war die Entscheidung alles andere als selbstverständlich. Sechs Jahre nach dem Ende des Dritten Reichs war das Misstrauen gegen jede Form zentralisierter Sicherheitsmacht tief verwurzelt. Das Trauma, das die im Reichssicherheitshauptamt gebündelten Kräfte von Gestapo, Kriminalpolizei und Sicherheitsdienst hervorgerufen hatten, wirkte fort. Polizeihoheit sollte in der jungen Bundesrepublik bewusst Ländersache bleiben – als Lehre aus der Diktatur. „Die föderale staatliche Ordnung und im Gefolge davon die Dezentralisierung der Polizei galt als notwendige Lehre aus der NS-Zeit“, blickt der ehemalige BKA-Präsident Hans-Ludwig Zachert auf die Gründung der Behörde zurück.
Doch der politische Alltag der frühen Bundesrepublik holte die Prinzipien rasch ein. Schmuggel, Schwarzmarktkriminalität, Falschgeld, internationale Banden und erste Spionagefälle im beginnenden Kalten Krieg machten deutlich, dass Kriminalität nicht an Ländergrenzen haltmacht. Der damalige Bundesinnenminister Robert Lehr warb daher im Bundestag für eine „zentrale Stelle zur Sammlung und Auswertung kriminalpolizeilicher Nachrichten“, die den Ländern dienen solle, nicht sie ersetzen. Lehr forderte in der parlamentarischen Debatte keine Bundespolizei, sondern vielmehr eine Koordinationsbehörde, ohne die eine wirksame Bekämpfung überregionaler Verbrechensformen nicht möglich sei.
Beginn als Koordinationsbehörde
Die Innenminister der Länder reagierten zunächst reserviert bis ablehnend. Sie fürchteten eine schleichende Zentralisierung. Mehrfach wurde in den Ausschüssen betont, das Grundgesetz habe bewusst keine Bundespolizei vorgesehen. Kritiker warnten, man dürfe mit dem Hinweis auf Zweckmäßigkeit nicht erneut Strukturen schaffen, welche die Machtkonzentration vergangener Zeiten ermöglichen. Hinter diesen Formulierungen stand weniger parteipolitische Gegnerschaft als institutionelles Misstrauen.
Der schließlich gefundene Kompromiss war typisch für die frühe Bundesrepublik. Das BKA wurde als Zentralstelle eingerichtet – ohne generelle eigene Ermittlungszuständigkeit. Es durfte nur tätig werden, wenn ein besonderes Bundesinteresse vorlag oder ein Land darum ersuchte. Diese Konstruktion war Ausdruck eines politischen Balanceakts: Effizienzgewinn ja, Machtverschiebung nein. Eigene polizeiliche Eingriffsbefugnisse hatte die Behörde zunächst nicht, die Beamten konnten nur die klassischen Jedermann-Rechte wahrnehmen. Das Misstrauen gegenüber der neuen Zentralbehörde war so groß, dass Bayern ab 1955, als das BKA Personenschützer zu Hilfspolizeibeamten ernannt hat, die Anerkennung derer Befugnisse im Freistaat verweigerte.
In den 50er und 60er Jahren blieb das Amt vergleichsweise unspektakulär. Es sammelte Fahndungsdaten, koordinierte internationale Zusammenarbeit – etwa über Interpol – und unterstützte bei schweren länderübergreifenden Fällen. Die eigentliche Zäsur kam in den 70er Jahren.
Mit dem Terror der Rote Armee Fraktion (RAF) geriet die Bundesrepublik in eine ihrer schwersten innenpolitischen Krisen. Banküberfälle, Bombenanschläge, Entführungen und Morde – darunter die Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback und die Entführung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer – führten dem Staat seine Verwundbarkeit drastisch vor Augen.
Herausforderungen seit den 70ern
Der damalige Bundesinnenminister Werner Maihofer sprach von einer „neuen Qualität organisierter Gewalt“, der nur mit enger Koordination zwischen Bund und Ländern begegnet werden könne. In der Folge wuchsen Kompetenzen und Personal des BKA deutlich. Von 964 Mitarbeitern 1970 wuchs das Amt bis 1980 bereits auf 3.500 Beamte an.
Unter BKA-Präsident Horst Herold wurde die nationale Polizeiarbeit massiv digitalisiert. Diese Erweiterungen waren politisch umstritten und führten zu verfassungsrechtlichen Überprüfungen etwa zum Datenschutz durch das Bundesverfassungsgericht – ein Zeichen dafür, wie sensibel die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit bis heute ist.
Spätestens nach den Anschlägen vom 11. September 2001 verschob sich der Fokus erneut. Internationaler Terrorismus und islamistischer Extremismus rückten in den Mittelpunkt. Das BKA-Gesetz wurde mehrfach reformiert; 2009 erhielt das Amt präventive Befugnisse zur Gefahrenabwehr im internationalen Terrorismus.
Ob Terrorismus, Cyberkriminalität oder internationale Netzwerke organisierter Kriminalität – immer wieder führt neue Bedrohung zu Rufen nach stärkeren Kompetenzen. Das stellt auch den Föderalismus immer wieder auf den Prüfstand. Das BKA ist mit seiner Geschichte Ausdruck dafür, dass Sicherheit im föderalen Staat ohne Koordination nicht zu gewährleisten ist.
WAHRE BKA-ERFOLGE
Im Kampf gegen den Linksterrorismus gelang dem Bundeskriminalamt eine Reihe von Erfolgen. Am 1. Juni 1972 glückte in Frankfurt am Main nach einem Schusswechsel die Festnahme von Andreas Baader. Sechs Tage darauf wurde Gudrun Ensslin in Hamburg festgenommen, am 15. Juni 1972 folgte die Festnahme von Ulrike Meinhof in Hannover. Diese koordinierten Fahndungserfolge markierten den Zusammenbruch der ersten Führungsgeneration der RAF.
Ein weiterer bedeutender Schlag gelang im November 1982 mit der Festnahme Brigitte Mohnhaupts und Christian Klars, zentralen Figuren der zweiten Generation. Diese Ermittlungserfolge gelten bis heute als Meilensteine der deutschen Terrorismusbekämpfung.
Auch im Bereich der Spionageabwehr erzielte das BKA bedeutende Triumphe. Ein besonders spektakulärer Fall war die Festnahme des DDR-Spions Rainer Wolfgang Rupp 1993 in Wolfsburg. Rupp hatte unter dem Decknamen „Topas“ jahrelang hochsensible NATO-Dokumente an die Stasi weitergeleitet und galt als einer der wertvollsten Agenten des Ostblocks.
Mit der Zerschlagung der Sauerland-Gruppe Im September 2007 hat das BKA mutmaßlich einen der schwersten Terroranschläge in der deutschen Geschichte verhindert. Die im Sauerland sowie an weiteren Orten festgenommenen drei Hauptverdächtige hatten Sprengstoffanschläge auf US-Einrichtungen in Deutschland vorbereitet. Die Gruppe hatte gewaltige Mengen an Wasserstoffperoxid beschafft, um Bomben mit verheerender Wirkung zu bauen. Die Festnahmen erfolgten nach monatelanger Observation in enger Zusammenarbeit mit deutschen und internationalen Sicherheitsbehörden.
Auch in der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und in der internationalen Zusammenarbeit fuhr das BKA Erfolge ein. Dafür standen beispielhaft die Zerschlagung internationaler Drogenhandelsnetzwerke in den 80er und 90er Jahren, die durch die systematische Entsendung von Verbindungsbeamten und den Aufbau globaler Kooperationsstrukturen ermöglicht wurde. Mit seinen Verfahren hat sich das BKA als zentraler Akteur in der internationalen Polizeikooperation etabliert, insbesondere im Rahmen von Interpol.bk
DIE FINSTEREN ASCHATTENSEITEN
Als das Bundeskriminalamt 1951 gegründet wurde, sollte es eine Lehre aus der Vergangenheit sein: keine zentralisierte Geheimpolizei mehr, sondern eine rechtsstaatlich kontrollierte Koordinierungsstelle im föderalen System. Doch ausgerechnet in seiner Frühphase war die Behörde personell tief in jener Vergangenheit verwurzelt, von der sich die junge Bundesrepublik eigentlich distanzieren wollte.
Das BKA war in den 50er und 60er Jahren stark von ehemaligen Beamten der NS-Kriminalpolizei geprägt. Viele hatten zuvor im Umfeld des Reichssicherheitshauptamts gearbeitet. Der vierte BKA-Präsident, Paul Dickopf, hatte nur wenige Jahre zuvor der SS angehört. Beim Umgang mit politisch motivierter Kriminalität bot das BKA aufgrund dieser Personalien Angriffsfläche. Erst Jahrzehnte später begann die systematische Aufarbeitung.
Bereits in den 60er Jahren wurde die Rolle der Sicherheitsbehörden in der „Spiegel“-Affäre zum Prüfstein für die Pressefreiheit. Das Verfahren offenbarte das massive Spannungsverhältnis zwischen staatlichen Sicherheitsinteressen und demokratischen Freiheitsrechten.
Als in den 70er Jahren das BKA die Terrorismusbekämpfung gegen die Rote Armee Fraktion in den Fokus rückte, Rasterfahndung, neue Datenbanken und verstärkte Überwachung institutionalisierte, da waren die Maßnahmen politisch gewollt. Doch sie markierten auch noch vor der Digitalisierung einen Paradigmenwechsel: Sicherheit geht vor Datenschutz. Die Debatten jener Jahre prägen die Diskussion um Grundrechte bis heute.
Auch der Gesetzgeber reagierte im Kontext des BKA bisweilen schlecht. Mit der Reform des BKA-Gesetzes 2009 erhielt es weitreichende präventive Befugnisse zur Terrorabwehr. Doch 2016 kassierte das Bundesverfassungsgericht zentrale Teile der Regelungen als verfassungswidrig. Die Richter verlangten präzisere Eingriffsschwellen und stärkere Schutzmechanismen für Grundrechte. Es war eine juristische Ohrfeige – und zugleich Ausdruck des rechtsstaatlichen Korrektivs.
75 Jahre BKA sind damit eine Chronik institutioneller Spannungen. Kaum eine andere Behörde verkörpert so deutlich den dauerhaften Balanceakt zwischen Freiheit und Sicherheit.