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Wahlkampf

Grüne Pläne für Deutschland

Gesellschaftsumbau über das Justizressort und ein „Klimakanzleramt“

Hermann Müller
16.08.2021

Noch Wochen vor der Bundestagswahl ist zwischen Grünen und FDP eine Diskussion um den Zuschnitt und die Besetzung von Ministerin in Gang gekommen. Den Auftakt machten die beiden Grünen-Chefs Annalena Baerbock und Robert Habeck, indem sie im Rahmen eines „Klimaschutz-Sofortprogramms“ ein Klima- und Umweltministerium samt Vetorecht für alle übrigen Ressorts beanspruchen. Der FDP-Vorsitzende Christian Lindner nahm den Vorstoß der beiden auf, indem er für den Fall einer schwarz-grün-gelben Koalition einen Anspruch der FDP auf das Finanzministerium anmeldete.

Den Grünen billigte Lindner im Gegenzug das von ihnen gewünschte Klima- und Umweltministerium zu, allerdings ohne Vetorecht.

Das frühe Anmelden von Ansprüchen auf bestimmte Ministerien kommt ersten Sondierungen zu einer Dreierkoalition gleich. Hintergrund sind aktuelle Umfragewerte, die für den neuen Bundestag keine Mehrheit für Schwarz-Grün, wohl aber für eine „Jamaika“-Koalition aus Union, Grünen und FDP sehen. Trotz solcher Aussichten gab es vom FDP-Chef noch einen Seitenhieb auf die Grünen. Auf Twitter versah Christian Lindner die Grünen-Forderung nach einem Superministerium für Klima, Energie und Umwelt mit dem Begriff „Klimakanzleramt“ und erklärte, politisch hätten Baerbock und Habeck damit „das Rennen um Platz 1 wohl verloren gegeben“.

Diskussion um Ministerien

Tatsächlich macht ein neues Superministerium mit umfassendem Veto-Recht eigentlich nur Sinn, wenn die Grünen nur noch Hoffnungen haben, im September Zweitplatzierter zu werden. Als Bundeskanzlerin würde Annalena Baerbock nach Artikel 65 des Grundgesetzes nämlich ohnehin über die Richtlinienkompetenz im Kabinett verfügen. Reicht das Wahlergebnis hingegen nur, um Juniorpartner der Union zu werden, bietet den Grünen ein Klima-Ministerium allein allerdings nur begrenzt die Gelegenheit, ihre Programmatik umzusetzen. Ein Blick auf die Arbeit des Grünen-Justizsenators Dirk Behrendt in Berlin zeigt, dass sich insbesondere das Justizressort für sehr weitreichende politische Weichenstellungen nutzen lässt.

Gleich zu Beginn seiner Amtszeit als Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung sorgte der Grünen-Politiker Behrend für Aufsehen. In der allerersten Drucksache, die der frisch ins Amt gekommene Senator im Januar 2017 an das Landesparlament schickte, ging es um die Einführung von Unisex-Toiletten in öffentlichen Gebäuden. Angesichts der Überlastung von Gerichten und Staatsanwaltschaften führte dies bei der Opposition zu der Frage, welche Prioritäten der neue Justizsenator eigentlich setzen will. Auch innerhalb der rot-rot-grünen Koalition sorgte Behrendt für Streit. Zur Verärgerung der SPD verkündete der Senator vergangenes Jahr, angehende Richterinnen und Staatsanwältinnen könnten in Gerichtssälen ein Kopftuch tragen. Die Sozialdemokraten werteten den Schritt als Alleingang und als Bruch der Vereinbarung, zunächst einmal eine Urteilsbegründung des Bundesarbeitsgerichts zum Berliner Neutralitätsgesetz abzuwarten.

Anfang dieses Jahres verkündete Behrendt nochmals die Absicht, das Berliner Neutralitätsgesetz reformieren zu wollen. Als Konsequenz würde damit das Tragen religiöser Kleidung an Schulen möglich werden. Kurz vor dem Ende der Legislatur wird es die vom Grünen gewünschte Neufassung des Neutralitätsgesetzes nicht mehr geben. Sollten die Grünen allerdings aus der Berlin-Wahl im September als Wahlsieger hervorgehen, wird die Novellierung des Neutralitätsgesetzes vermutlich ein wichtiges Thema von Koalitionsverhandlungen sein. Ebenfalls längerfristig angelegt ist auch ein anderes Projekt des Politikers. Im Juni brachte Behrend in der Justizministerkonferenz einen Beschlussvorschlag zur bundesweiten Legalisierung von Cannabis ein. Im Interview erklärte Berlins Justizsenator zur Begründung, die bisherige Prohibitionspolitik sei gescheitert, Polizei und Justiz hätten Wichtigeres zu tun, als Kiffer zu verfolgen.

Maßgeblich vom Grünen-Justizsenator angeschoben, bekam Berlin als erstes Bundesland auch ein Landes-Antidiskriminierungsgesetz für den öffentlichen Dienst. Polizeigewerkschafter und auch die Opposition kritisierten, das Gesetz beinhalte eine Beweislastumkehr und stelle jegliches Handeln der Polizei unter einen Generalverdacht. Ein Jahr, nachdem Rot-Rot-Grün das Gesetz in der deutschen Hauptstadt eingeführt hat, prüfen inzwischen auch Brandenburg, Hamburg, Hessen, Sachsen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg die Einführung eines Antidiskriminierungsgesetzes für den öffentlichen Dienst. In allen fünf Ländern sind die Grünen Teil der Regierung.


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Kommentare

Tom Schroeder am 17.08.21, 17:24 Uhr

Fazit: Man kann weder CDU, noch SPD, auch nicht FDP und schon gar nicht SED wählen, wenn man die Grünen nicht an der Regierung haben will - aber ins Parlament muss die Wahlstimme, sonst wäre sie verloren. Wie lautet des Rätsels Lösung?

Siegfried Hermann am 17.08.21, 08:34 Uhr

Grüner Total-Versager, oder doch
perfider Islamisierungsfanatiker, oder beides!...
wo moslemische Knackies aus den Bau spazieren können wie sie wollen, schwarzen Drogendealern noch ein Denkmal setzen will. Von den seit Jahren protegierten albanischen Kinderstrich in der Nähe beim "Hohen Haus" ganz zu schweigen.

Innovation wäre doch aktuell
Begrüßungskultür für aus/einreisewillige dringend benötigte Köppeabhacker und Sprengstoffspezialisten mit 72 brünftigen blonden Teddybär-Jungfrauen am Bahnsteig für jedes neues Goldstück.
Deutschland ist ja sooo reich und wir haben ja Platz für alle, und das beste Deutschland, wo diese bunten Herrschaften sich wohl fühlen sollen gelle!?
Mahlzeit! Und das zum Frühstück.

s. Braun am 17.08.21, 06:43 Uhr

Die Grünen mit ihren derzeit 17,5% können froh sein überhaupt ein Ministerium zu bekommen. Mit ihren Wahnvorstellungen können die bei der CDU ( hoffentlich ) nicht punkten !

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