31.07.2026

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Er erinnert an die fehdenreiche Zeit: Der Sühnestein an der Kirchhofsmauer in Reinberg im Landkreis Nordvorpommern-Rügen
Bild: EngelEr erinnert an die fehdenreiche Zeit: Der Sühnestein an der Kirchhofsmauer in Reinberg im Landkreis Nordvorpommern-Rügen

Allzu Menschliches griff um sich

Harte Maßnahmen waren erforderlich

Raue Sitten erfassten auch pommersche Kirchen und ließen sich nur durch strikte Regeln eindämmen

Karl-Heinz Engel
31.07.2026

König Maximilian I. (ab 1508 Kaiser) verkündete am 7. August 1495 auf dem Reichstag zu Worms das Gesetz zum ewigen Landfrieden, um der grausigen Anarchie mit Kleinkriegen, Mord und Totschlag in deutschen Landen ein Ende zu setzen. Daraus wurde aber so rasch nichts. Die üblen Sitten waren auch in Norddeutschland tief und fest verwurzelt. So findet man in der Umgebung von Stralsund, auf Rügen und im Raum Pasewalk noch heute Sühnesteine aus jener fehdenreichen Zeit, die von Blutrache, Raubrittertum und anderen schweren Untaten Zeugnis ablegen. So erinnert an der Kirchhofsmauer von Reinberg (Landkreis Vorpommern-Rügen) noch nach über einem halben Jahrtausend eine zwei Meter hohe Stele aus schwedischem Kalkstein, auch Mordwange genannt, an den vermutlich Mitte des 15. Jahrhunderts verübten Totschlag an einen Hayno van der Barke.

All dieser Gewalt überdrüssig beschlossen Pommern, Brandenburg und Mecklenburg über fünfzig Jahre nach dem Gesetzesspruch von Maximilian eine Erneuerung des kaiserlichen Landfriedensgesetzes in Verbindung mit einem Partikularfrieden unter den Dreien. Die pommerschen Herzöge Barnim und Philipp meinten es damit besonders ernst. Sie ließen die recht umfangreichen Texte 1549 in Stettin in Druck geben und wiesen an, dass die Schrift das erste Jahr alle vier Wochen und danach alle Quatember (die vier über ein Kirchenjahr verteilten Buß- und Betwochen) in einer jeden pommerschen Pfarrkirche, sowohl auf Dörfern als auch in Städten und Flecken, gemeinkundig zu machen sei. Eine profane Angelegenheit, die aber durch Geistliche von Kirchenkanzeln zu zelebrieren war. Doch warum nicht, handelte es sich schließlich um ein urchristliches Anliegen?

Ohnehin gehörte es in jenen Jahren zum Alltag, profane Dinge in Kirchen zu verkünden, wie der Chronist Albert Friedrich Wilhelm Glöckler 1848 in seinem Aufsatz „Über weltliche Geschäfte in Kirchen und auf Friedhöfen in Norddeutschland“ schrieb. Er berief sich dabei auf amtliche Protokolle, Berichte und Visitationsakten. Kirchen waren damals, mehr als heute, nicht nur Stätten christlichen Glaubens, sondern des öffentlichen Lebens überhaupt, vor allem in Städten. Jedoch blieb es bei den Lesungen nicht bei landeshoheitlichen Maßgaben. Kirchen wurden zu Orten, in denen Bürgerschaft und Magistrat zu Rate saßen, Debatten führten und Beschlüsse fassten. Schriftlich formuliert, hatten Pastoren sie dem Kirchenvolk nach den Sonntagsgottesdiensten von den Kanzeln herab kundzutun. Was nach Albert Friedrich Wilhelm Glöckler keineswegs zum Wohlgefallen der Prediger geschehen sein soll. Doch verlieh die Atmosphäre eines Kirchenraums Obrigkeitserlassen offenbar mehr Würde und Gewicht.

Allerdings uferten diese fragwürdigen Gewohnheiten immer mehr aus. So wurde Geistlichen schließlich sogar die Ablesung buntscheckigster Privatangelegenheiten angetragen. Besonders die protestantischen Kirchen Norddeutschlands machten als Orte allerlei anderer respektloser Handlungen von sich reden, wie man es nicht vermuten sollte. Man ruinierte Interieur und Kunstgegenstände, trieb Handel und Wandel, sprach oder brach Recht und erging sich in Brautwerbung und Kuppelei. Gotteshäuser dienten als Vorratslager, ja sogar als Verstecke für Diebesgut. Der Missbrauch von Kirchhöfen als Jahrmarkt- und Viehmarktplätze griff um sich.

Es gab auch Prangerlinden

Glöckler stellte fest, dass in „der lässigen Gestattung des weltlichen Alltagsverkehrs vor und in Gotteshäusern ein Mangel an kirchlicher Würde und die Pflege kirchlicher Interessen“ die Gründe für die Entwicklung zu suchen seien. Es habe an Kirchenzucht gefehlt, woran auch die großen Kriege jener Zeit ihren Anteil trugen.

Doch allmählich versuchte man mit neuen Kirchenordnungen auch in Pommern gegen das Treiben vorzugehen, wenn zum Beispiel „in den Kirchen oder auf Kirchhöfen Unzucht, Frevel oder sonst mutwillig etwas Ungebührliches begangen wurde.“ Einer in Rostock gefassten Polizeiordnung von 1576 nach, die alsbald auch in pommerschen Landen galt, hatten diejenigen, die während einer Predigt oder auf Kirchhöfen „Buberei“ begingen, also Diebstähle verübten, mit einer Halseisenarrestierung zu rechnen. Eine öffentliche, höchst peinliche Strafe für Delinquenten. Die Eisen waren meistens an Kirchhofslinden, den sogenannten Prangerlinden, befestigt.

Alles in allem sollen sich die Zustände aber erst Ende des 17. Jahrhunderts merklich gebessert haben.


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