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Das „Hawala“-System breitet sich auch in Deutschland immer mehr aus. Hier werden teils riesige Summen ohne jede Kontrolle transferiert – Ein Paradies für dunkle Machenschaften
Der massive Zustrom von Immigranten aus dem arabisch-islamischen Raum führt zu einer immer deutlicher ins Auge stechenden Orientalisierung des Straßenbildes der Bundesrepublik, wie vor einiger Zeit sogar Bundeskanzler Friedrich Merz feststellte. Gleichzeitig verbreiten sich hierzulande aber auch importierte Bräuche, welche der Öffentlichkeit eher verborgen bleiben. Dazu zählt das sogenannte Hawala-Banking.
Das arabische Wort „Hawala“ steht für „wechseln“ oder „überweisen“ und bezeichnet ein denkbar einfaches, aber effektives System, dessen Wurzeln bis ins 8. Jahrhundert zurückreichen. Will jemand Geld transferieren, übergibt er die entsprechende Summe in bar an einen vertrauenswürdigen Hawaladar. Dafür bekommt der Absender einen Zahlencode, den er dem Empfänger telefonisch oder auf sonstigem Wege mitteilt.
Der Begünstigte sucht dann einen anderen Hawaladar in seiner Nähe auf und erhält das Geld nach Vorlage des Codes. Das Ganze kann unter Umständen in Minuten abgewickelt werden und erfordert weder die Bewegung von realen Banknoten noch irgendwelche Belege oder elektronische Aktivitäten. Es handelt sich hier also um ein „Bankgeschäft ohne Bank“ und damit auch ohne staatliche Kontrolle. Außerdem fallen keine Bankgebühren an, sondern nur eine Kommission für den auszahlenden Hawaladar in Höhe von 0,25 bis 1,25 Prozent der Gesamtsumme.
Das Prinzip ist ganz einfach
Hawala ist mittlerweile derart beliebt, dass auf diesem Wege weltweit Gelder im Umfang von schätzungsweise mehr als 200 Milliarden US-Dollar pro Jahr transferiert werden, wobei die genaue Summe ein Geheimnis bleibt. In manchen Weltregionen fließen sicher mehr als die Hälfte aller Überweisungen aus dem Ausland durch Hawala-Kanäle. Teilweise ist das Hawala-Banking sogar der einzige Weg, Geld in ein Land zu schicken. Daher greifen auch die Welthungerhilfe und andere Hilfsorganisationen auf Hawala zurück, wenn offizielle Zahlungen über die Banken nicht möglich sind. Das war beispielsweise nach der erneuten Machtübernahme der Taliban der Fall.
Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD vom 1. Juli 2024 hervorgeht, nutzen sogar staatliche Stellen hierzulande das Hawala-Banking, in denen es „nach Abwägung aller Risiken als Ultima Ratio in besonderen Ausnahmefällen, zur Rettung von Menschenleben oder zur Durchführung humanitärer Hilfsmaßnahmen mangels verlässlicher Bankensysteme keine alternativen Möglichkeiten für Geldtransfers gibt“. Das ändert nichts an der grundsätzlichen Illegalität des Systems, das sowohl kriminelle Aktivitäten wie Geldwäsche, Drogen- und Menschenhandel, Steuerhinterziehung sowie Bestechung als auch die Terrorfinanzierung enorm erleichtert, weil es weitgehende Anonymität garantiert und kaum nachverfolgbare Spuren produziert. Dazu kommt ein weiteres Spezifikum des Hawala-Bankings.
Das System der „zwei Töpfe“ für Einzahlungen und Auszahlungen erfordert den permanenten Ausgleich zwischen den Hawaladaren, da sonst ein „Gefälle“ zulasten einer Seite entsteht. Allerdings ist es in der Realität häufig so, dass in einem Land die Einzahlungen und in einem anderen die Auszahlungen überwiegen. Um dies zu kompensieren, gibt es mehrere Möglichkeiten. Ein beliebtes Mittel sind Scheingeschäfte mit falschen Rechnungen oder tatsächliche Käufe und Verkäufe zu grotesk überhöhten Preisen, denn Bargeldtransporte oder formelle Banküberweisungen scheiden natürlich aus. Dazu kommen dubiose Immobiliendeals und vorgetäuschte Erbfälle.
Aus all diesen Gründen ist das Hawala-Banking in Deutschland verboten. Das Erbringen von Zahlungsdienstleistungen ohne die dafür erforderlichen Genehmigungen und dauerhafte Belege gilt als Verstoß gegen das Zahlungsdienstleistungsgesetz und kann mit bis zu fünf Jahren Gefängnis geahndet werden, selbst wenn die weitergeleiteten Summen nicht aus kriminellen Aktivitäten stammen, was dann zusätzlich noch auf Geldwäsche hinausliefe.
Außerdem entschied der Bundesgerichtshof 2023, dass Organisatoren und Betreiber von Hawala-Systemen grundsätzlich auch als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung verurteilt werden können. Des Weiteren verstoßen Hawaladare gegen das Außenwirtschaftsgesetz, wenn sie Gelder in Länder transferieren, die unter einem Embargo stehen.
Dem Kampf gegen das Hawala-Banking haben sich vor allem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und das Bundeskriminalamt (BKA) verschrieben: Beide Behörden haben eine entsprechende gemeinsame Arbeitsgruppe namens Anti Financial Crime Alliance (AFCA) gegründet. Ebenso existiert seit 2024 das Hawala Informal Financial System (HAIFINS) des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen, das auch mit Partnern in den Niederlanden, Belgien und Spanien kooperiert.
Verdacht auf Terror-Finanzierung
Das HAIFINS veranstaltete bereits mehrere Aktionstage, über deren Verlauf ein aufschlussreicher langer Artikel im Fachmagazin „Polizeispiegel“ informiert: Aufgrund des raffinierten Vorgehens der Verdächtigen bei Haussuchungen und Razzien falle es überaus schwer, illegales Verhalten nachzuweisen – selbst wenn man auf sechsstellige Bargeldsummen und Namenslisten möglicher Einzahler oder Empfänger stoße. Daher lautete das ernüchterte Fazit der Deutschen Polizeigewerkschaft: „Hawala Bekämpfung von unten bleibt ... Glückssache.“
Ungeachtet dessen konnten die deutschen Strafverfolgungsbehörden seit November 2019 mehrere große Hawaladare vor Gericht bringen. In einem Fall ging es um 124 Überweisungen in Höhe von 8,4 Millionen Euro und in einem anderen sogar um 2367 Transaktionen, bei denen 213 Millionen Euro geflossen waren, wozu gleich sieben Tatbeteiligte beigetragen hatten. Die meisten stammten aus Ländern wie Syrien, Jordanien und dem Libanon. 2021 nahm die Polizei in Nordrhein-Westfalen zudem drei Hawaladare fest, die parallel als islamische Gefährder galten, womit der dringende Verdacht aufkam, dass deren Geldgeschäfte der Terror-Finanzierung dienten.