Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung
Entgegen dem zunehmend in der Bundesrepublik übernommenen DDR-Narrativ haben die Alliierten auf der Konferenz, die sie vor 80 Jahren in Potsdam abhielten, die deutsche Frage nicht völkerrechtlich geregelt
Ausgerechnet eine Darstellung der Bundesregierung erweckt den Eindruck, die Potsdamer Konferenz, die vom 17. Juli bis zum 2. August 1945 im Schloss Cecilienhof stattfand, habe die „politische und geografische Neuordnung Deutschlands“ abschließend geregelt. „Das Ergebnis dieser Konferenz war das Potsdamer Abkommen. Inhalt: die politische und geografische Neuordnung Deutschlands, seine Entmilitarisierung, die von Deutschland zu entrichtenden Reparationen und der Umgang mit deutschen Kriegsverbrechern“, heißt es auf einer Internetseite der Regierung zur Deutschen Einheit.
Tatsächlich endete das Treffen der Siegermächte nur mit einem Dokument, das den schlichten Titel „Protokoll der Berliner Konferenz“ („Protocol of the Proceedings of the Berlin Conference“) trägt. Daneben wurde lediglich eine gekürzte „Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin“ veröffentlicht. Der Begriff „Potsdamer Abkommen“ hat sich zwar eingebürgert und wird selbst von Historikern häufig verwendet, völkerrechtlich ist er jedoch ungenau.
Die Landeshauptstadt Potsdam stellte anlässlich des 70. Jahrestages der Konferenz zutreffend fest: „Ein solches juristisch vereinbartes Abkommen hat es jedoch nie gegeben.“ Vielmehr seien zahlreiche Formulierungen bewusst „vage und unbestimmt“ geblieben.
Deutschland besaß nach der bedingungslosen Kapitulation keine handlungsfähige Regierung und konnte daher auch keinen Vertragspartner für einen völkerrechtlichen Friedensvertrag darstellen. Die Siegermächte schufen deshalb keine endgültige Nachkriegsordnung, sondern lediglich einen provisorischen Rahmen für die unmittelbare Besatzungszeit. Viele zentrale Fragen wurden bewusst einem späteren Gesamtfriedensschluss vorbehalten.
„Protokoll der Berliner Konferenz“
Wie vorläufig zahlreiche Beschlüsse etwa zu territorialen Fragen waren, zeigt eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages anlässlich des 70. Jahrestages der Potsdamer Konferenz. Das Papier weist darauf hin, dass sich die Vertreter der USA, Großbritanniens und der Sowjetunion in Potsdam lediglich auf die endgültige Übergabe Königsbergs an die Sowjetunion verständigten.
Für die deutschen Gebiete östlich von Oder und Lausitzer Neiße wählten die Alliierten dagegen bewusst eine andere Formulierung. Diese sollten zunächst lediglich unter polnische Verwaltung gestellt werden. Über die endgültige Westgrenze Deutschlands sollte erst ein künftiger Friedensvertrag entscheiden. Auch das Beispiel Stettins macht deutlich, wie offen manche Grenzfragen unmittelbar nach Kriegsende noch waren. Obwohl die Stadt westlich der Oder lag, wurde sie im Potsdamer Protokoll nicht ausdrücklich erwähnt. Erst der sowjetisch-polnische Schweriner Grenzvertrag vom 21. September 1945 legte den Grenzverlauf im Raum Stettin fest.
Der provisorische Charakter der Potsdamer Beschlüsse beschränkte sich keineswegs auf territoriale Fragen. Nach dem Willen der Siegermächte sollte Deutschland trotz seiner vier Besatzungszonen weiterhin als „wirtschaftliche Einheit“ behandelt werden. Vorgesehen waren eine gemeinsame Wirtschaftspolitik, ein einheitliches Verkehrssystem sowie eine koordinierte Verwaltung.
Mit dem heraufziehenden Kalten Krieg zerfielen diese Pläne jedoch rasch. Die Bildung der Bizone und später der Trizone, die Währungsreform von 1948 sowie die Gründung von Bundesrepublik und DDR im Jahr 1949 machten deutlich, dass sich die politische Wirklichkeit längst von den Vorstellungen von Potsdam entfernt hatte.
Während zahlreiche Potsdamer Regelungen bereits wenige Jahre nach der Konferenz durch die Ost-West-Konfrontation überholt wurden, erwies sich ein anderer Bestandteil der Nachkriegsordnung als erstaunlich langlebig. Die gemeinsame Verantwortung der vier Siegermächte für Berlin blieb bis zur deutschen Vereinigung bestehen.
Ihre Grundlage bildete zwar bereits das Londoner Protokoll über die Besatzungszonen und die Verwaltung Groß-Berlins von 1944, sie wurde durch die Potsdamer Beschlüsse aber bestätigt und praktisch ausgestaltet. Selbst nach dem Deutschlandvertrag von 1955 galten für Berlin weiterhin alliierte Vorbehaltsrechte, die bis 1990 Bestand hatten.
Zwei-plus-Vier-Vertrag
Insgesamt spricht die Entwicklung der deutschen Nachkriegsordnung dafür, dass das Potsdamer Protokoll nur eine Zwischenstation auf einem Weg war, der mit Jalta begann und erst 1990 abgeschlossen wurde. Erst eine jahrzehntelange Kette von Verträgen hat der Nachkriegsordnung ihre endgültige rechtliche Gestalt verliehen: Das Görlitzer Abkommen von 1950 legte die Oder-Neiße-Linie als Grenze zwischen der DDR und Polen fest.
Der Deutschlandvertrag von 1955 beendete zwar das Besatzungsstatut der Bundesrepublik, ließ den Westmächten aber wesentliche Vorbehaltsrechte. Der Warschauer Vertrag von 1970 erklärte die Oder-Neiße-Linie für unverletzlich, ersetzte jedoch keinen Friedensvertrag. Der Grundlagenvertrag von 1972 regelte das Verhältnis zwischen Bundesrepublik und DDR, ohne die deutsche Frage endgültig zu entscheiden. Erst der Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 schuf die volle Souveränität des vereinten Deutschlands, beendete die Rechte der vier Siegermächte und übernahm damit faktisch die Funktion des lange erwarteten Friedensvertrages.
Für die Millionen deutschen Heimatvertriebenen blieb die juristische Vorläufigkeit der Potsdamer Beschlüsse über Jahrzehnte mit der Hoffnung verbunden, dass ein späterer Friedensvertrag die Grenzfrage noch einmal aufgreifen könnte. Flucht und Vertreibung waren bei Abschluss der Konferenz bereits in vollem Gange.
Das Potsdamer Protokoll sah lediglich vor, dass die „Überführung“ deutscher Bevölkerungsteile aus Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn in „ordnungsgemäßer und humaner Weise“ erfolgen solle. Tatsächlich verlor aber eine ungezählte Anzahl Menschen auch nach der Potsdamer Konferenz während der Vertreibungen ihr Leben, viele weitere wurden in Internierungs- und Arbeitslager verschleppt oder mussten jahrelang Zwangsarbeit leisten.
Jan Kerzel am 28.07.26, 18:50 Uhr
Ein recht guter Beitrag zur ehemals " Deutschen Frage".
Etwas kurz kommt die Bewertung der völkerrechtswidrigen genozidalen Entrechtung, Vertreibung und Enteignung von Millionen Deutschen aus den ehemaligen Ostgebieten und weiteren Gebieten. Der Hinweis, dass die Vertriebenen wegen des fehlenden Friedensvertrags Hoffnungen auf eine Rückkehr und Grenzkorrektur hatten, ist nach meinen Erfahrungen etwas überzogen. Dieser Aspekt wurde lediglich innenpolitisch lanciert und instrumentalisiert. Die Vertriebenen integrierten sich durch Fleiß und Anpassung. Manche waren ganz "froh", nicht im Kommunismus leben zu müssen. Auch dieser Aspekt hatte innenpolitische Implikationen. Die normative Kraft des Faktischen hatte sich gegen alle völkerrechtlichen Gegebenheiten und Fakten durchgesetzt. The winner takes it all.
Kersti Wolnow am 28.07.26, 13:58 Uhr
Ja, sehr richtig unser Status ist das 81. Jahr ungeklärt. Ich zitiere aus dem 2+4 Vertrag: "Die Rechtmäßigkeit dieser Beschlüsse, insbesondere zu den Vermögens- und bodenfragen unterliegt KEINER Neuüberprüfung oder Neubewertung durch DEUTSCHE Gerichte oder andere deutsche Staatsorgane." Wie denn auch? Weder die westdeutsche BRD noch der Besatzungssprößling sowj. Provenienz DDR waren im Auftrag Gesamtdeutschlands weder verhandlungsfähig noch -berechtigt. Wie lange soll dieser unmündige Zustand noch andauern. Darf er das über die Zeit eines Menschenalters??