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Historiker setzen sich dafür ein, die Königliche Litthauische Provinzialschule zum Kulturerbe zu erklären
In diesem Jahr hätte die Königliche Litthauische Provinzialschule in Tilsit, das spätere humanistische Gymnasium, ihr 440. Jubiläum begehen können, wären die Deutschen nicht aus Ostpreußen vertrieben worden. Doch auch heute noch erinnern russische Historiker an die reiche Geschichte der auch in der Gegenwart als Gymnasium genutzten Lehranstalt. Eine Expertengruppe hat kürzlich ein historisch-kulturelles Gutachten erstellt, in dem sie auf den kulturhistorischen Wert des Gebäudekomplexes in der Oberst-Hoffmann-Straße (ul. Schkolnaja = Schulstraße) hinweist und auf die Aufnahme in das Denkmalschutzregister drängt.
Zur Begründung weisen die Spezialisten auf den fast unveränderten Erhaltungszustand des Schulgebäudes und der Sporthalle hin. Im Zweiten Weltkrieg hatten die Gebäude so gut wie keine Schäden erlitten, sodass die im Herbst 1944 geschlossene Schule bereits 1946 als Mittelschule Nr. 1 wieder ihre Tore öffnen konnte. Im Jahr 2012 wurde sie dann in ein Gymnasium umgewandelt.
Gründungsjahr 1586
Die Geschichte der höheren Schulen in Tilsit reicht bis in das Jahr 1586 zurück, als unmittelbar neben der Deutschordenskirche ein Gebäude für eine Lateinschule errichtet wurde, damals Provinzialschule genannt. Sie sollte die höhere Bildung im Nordosten des Herzogtums Preußen, dem sogenannten Preußisch-Litthauen, verbreiten und die Schüler zur Hochschulreife führen.
Die heutige Gesellschaft verbindet Preußen in der Regel mit Militarismus, Drill und Untertanengeist und lässt völlig außer Acht, dass Preußen das erste staatlich geordnete Schulwesen in Deutschland war. Bereits 1717 führte König Friedrich Wilhelm I. die Schulpflicht ein, von der die Menschen auch heute profitieren. Die Königliche Litthauische Provinzialschule in Tilsit wurde demnach lange vor der Einführung der Schulpflicht ins Leben gerufen.
Trotz eines Brandes im Jahr 1826 bestand dieses Gebäude bis zum Ende des 19. Jahrhunderts fort. Als die Schülerzahl auf 300 wuchs, entschied man sich jedoch für den Umzug in ein größeres Gebäude. Im Jahr 1900 erhielt die Lehranstalt ihr endgültiges, bis heute fast unveränderte Schulgebäude in der Oberst-Hoffmann-Straße.
Brand im Jahr 1826
Auch nach dem Umzug berief man sich auf die jahrhundertealte Geschichte der Schule. Als Gründungsjahr galt 1586, sodass die Schule 1938 ihr 350-jähriges Bestehen mit einem großen Fest beging, durch das sie überregionale Bedeutung gewann. In der Aula traten Opernsänger aus Berlin auf, Fotoausstellungen mit Ansichten von Mykene und Troja informierten über das antike Griechenland.
Viele Elemente des Historismus
Die beiden erhaltenen Gebäude – der Haupttrakt und die Sporthalle – sind markante Beispiele des Historismus. Zu den auffälligsten Merkmalen zählen das Portal mit Türmchen und mehreren Sgraffitis. Dabei handelt es sich um eine im 19. Jahrhundert beliebte Technik, bei der Ornamente in die oberste farbige Schicht eines dekorativen Putzes eingeritzt werden. Durch die darunterliegende, meist weiße, Schicht ergibt sich ein Strukturkontrast. Ein Pflanzenmotiv befindet sich über den Fenstern des Erdgeschosses, ein Lilienmotiv ziert die Auskragungen der Giebel.
„Besondere Aufmerksamkeit verdienen die dekorativen Elemente: die Giebel mit abgestuften Abschlüssen, die anmutigen Gesimse mit Zackenstrukturen und die mit geometrischen Ornamenten verzierten Fensterbrüstungen“, heißt es in dem in dem Bericht der staatlichen historisch-kulturellen Begutachtung. Weiter begründen die Gutachter: „Das Objekt gehört zu den Gebäuden, deren architektonisches Erscheinungsbild bis heute mit nur geringfügigen Veränderungen erhalten geblieben ist ... es hat einen kulturhistorischen Wert für die Region Kaliningrad und hat seine historische Identität und Funktionalität bewahrt.“
Dieses Gutachten hat jedoch lediglich Empfehlungscharakter. Nun liegt es an der regionalen Denkmalschutzbehörde, beide Gebäude in das Denkmalregister aufzunehmen. Nur dann erhalten sie einen vollwertigen Denkmalschutzstatus sowie klar definierte Regeln zu ihrem Erhalt.