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Droht ein zweites Debakel bei der Abgeordnetenhauswahl? Lange Warteschlange von einem Wahllokal in Berlin 2021
Bild: picture alliance/AA | Abdulhamid HosbasDroht ein zweites Debakel bei der Abgeordnetenhauswahl? Lange Warteschlange von einem Wahllokal in Berlin 2021

Falsche Stimmzettel versendet

Wieder Zweifel an Berlin-Wahl

Droht der Hauptstadt ein Schlamassel wie 2021? Damals musste der Urnengang wiederholt werden

Hermann Müller
17.09.2026

Fehlende und vertauschte Stimmzettel, zeitweise geschlossene Wahllokale und stundenlange Wartezeiten haben die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus im September 2021 in einem Debakel enden lassen. Der Berliner Verfassungsgerichtshof erklärte die Abstimmung wegen einer „Vielzahl schwerer Wahlfehler“ für vollständig ungültig und ordnete eine Wahlwiederholung an: Im Februar 2023 mussten in Berlin die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksparlamenten wiederholt werden. Im Vorfeld der diesjährigen Berlin-Wahl sind nun erneut Zweifel an den Wahlvorbereitungen aufgekommen.

Wie schon vor fünf Jahren ist das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf durch Probleme bei der Wahlvorbereitung aufgefallen. Der Bezirk hat an Briefwähler teilweise Stimmzettel für den falschen Wahlkreis verschickt. Bekannt geworden sind zunächst sechs konkrete Fälle. Theoretisch können jedoch bis zu 1.400 Wahlberechtigte betroffen sein. Die Folgen des Fehlers sind einschneidend: Stimmen, die auf einem falschen Wahlkreisstimmzettel abgegeben werden, sind ungültig.

Keine oder lückenhafte Antworten

Am 9. September kündigte das Bezirkswahlamt Charlottenburg-Wilmersdorf an, sämtliche rund 1.400 möglicherweise Betroffenen vorsorglich anzuschreiben. Wer falsche Unterlagen erhalten hatte oder sich unsicher war, sollte neue Briefwahlunterlagen bekommen. Landeswahlleiter Stephan Bröchler erklärte: „Menschliche Fehler sind bei keiner Wahl hundertprozentig auszuschließen. Jetzt geht es darum, den Fehler so gut wie möglich zu beheben.“

Zu denken gibt allerdings, dass die Panne nicht durch eine interne Kontrolle aufgefallen ist, sondern erst durch Hinweise von Wählern. Bereits im September 2021 hatte Charlottenburg-Wilmersdorf zu den vier Berliner Bezirken gehört, in denen die Ausstattung mit Wahlkabinen aus Sicht des Verfassungsgerichtshofs besonders unzureichend war.

Der frühere Berliner Abgeordnete Marcel Luthe, der bereits bei der erfolgreichen Anfechtung der Wahl von 2021 eine maßgebliche Rolle spielte, hat Anfang August umfangreiche Fragenkataloge zu den diesjährigen Wahlvorbereitungen an den Landeswahlleiter, die Innenverwaltung und sämtliche zwölf Bezirksämter geschickt. Die Rückmeldungen fielen nach Darstellung Luthes vielfach verspätet, lückenhaft oder ausweichend aus. Einige Antworten wirkten sogar wie abgesprochen.

Vier Bezirke reagierten auf Luthes Fragenkatalog innerhalb von nur 87 Minuten, und zwar mit einem identischen vierzeiligen Text. In fünf Schreiben fand sich sogar derselbe Tippfehler: „abschießend“ statt „abschließend“. Mehrere Bezirke verwiesen lediglich auf allgemeine Angaben der Landeswahlleitung, andere ließen die Fragen zunächst gänzlich unbeantwortet.

Gefragt hatte der frühere Berliner Abgeordnete unter anderem, wie viele Wahlkabinen in den einzelnen Wahllokalen tatsächlich bereitstünden, wo Stimmzettel und Wahlurnen vor der Abstimmung gelagert würden und wer Zugang zu ihnen habe.

Angesichts der unbefriedigenden Antworten versuchte Luthe Ende August, die Auskünfte zu seinem Fragenkatalog gerichtlich durchzusetzen. Er stellte beim Verwaltungsgericht Berlin zwei Eilanträge gegen das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf und den Landeswahlleiter. Das Gericht wies beide Anträge jedoch am 7. September zurück. Laut der veröffentlichten Begründung des Gerichts fehlt es an der Dringlichkeit. Luthe sagte gegenüber der „Berliner Zeitung“: „Es ist unglaublich, mit welcher Blasé man all die Aspekte, die zur ersten Annullierung einer Parlamentswahl in der deutschen Geschichte wegen massiven Organisationsversagens geführt haben, als ‚geringfügige Punkte', ‚Randaspekte' und ‚Äußerlichkeiten' abtun will.“

Zögern bleibt unverständlich

Warum auf die Fragen Luthes nicht mit völliger Transparenz reagiert wurde, bleibt schleierhaft: Berlins Landeswahlleiter Bröchler hat mit Blick auf den Wahltermin nämlich selbst gewarnt: „Wir haben eine Dimension von Desinformationen, ganz besonders über Social Media, wogegen wir uns wappnen müssen und wo wir nicht erst abwarten wollen, bis ein solcher Schadensfall eintritt.“

Mitten in die Debatte über mögliche Schlampereien beim Wahlprozess platzte eine weitere brisante Meldung in den Berliner Wahlkampf: Noch kurz vor der Wahl sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover gegen den SPD-Spitzenkandidaten Steffen Krach wegen des Verdachts der Vorteilsannahme bekannt geworden. Krach wies die Vorwürfe zurück; es gilt die Unschuldsvermutung.

Der Zeitpunkt der Ermittlungen löste beim SPD-Fraktionschef im Abgeordnetenhaus, Raed Saleh, scharfe Kritik aus. Saleh nannte den zeitlichen Zusammenhang mit der Wahl „bedenklich“. Der SPD-Spitzenkandidat Krach selbst bezeichnete den Zeitpunkt der Ermittlungen wenige Tage vor der Wahl als „erstaunlich“ und „interessant“.


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