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Es gibt kein Grundrecht auf BAföG, da der Staat ohnehin schon auf viele Studiengebühren verzichtet
Das jüngste spektakuläre Urteil des Bundesverfassungsgerichts setzt sich mit dem Thema Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) auseinander. Das Gericht stellte hierzu jetzt fest: Studierende haben keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf BAföG-Zahlungen. In einem Fall, der vor dem Gericht verhandelt wurde, war eine Psychologiestudentin der Universität Osnabrück der Auffassung, dass der BAföG-Satz für sie zu niedrig berechnet sei und klagte. Zunächst gab ihr das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig tatsächlich recht und betonte, dass Studierende ein Grundrecht auf ein „ausbildungsbezogenes Existenzminimum“ haben.
Doch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Sache umfassend anders bewertet. Es urteilte, dass die BAföG-Berechnung im fraglichen Zeitraum 2014/2015 nicht gegen die Verfassung verstoßen habe. Es gebe zudem kein Grundrecht auf BAföG, das sich aus dem Grundgesetz ableite. Das Sozialstaatsprinzip erlege dem Staat zwar Fürsorge auf, aber im Rahmen der haushälterischen Möglichkeiten. Der Staat müsse zwar für gleiche Bildungs- und Ausbildungschancen sorgen, habe aber einen großen politischen Spielraum, wie genau die Förderung auszusehen habe.
Das BAföG sei bereits eine Form der Ausbildungsförderung und reiche aus. Damit sei der Handlungsbedarf in Bezug auf das BAföG gering. „Einer beliebigen Ausweitung staatlicher Einnahmen zur Aufgabenerfüllung stehen die Einschränkung der Kreditaufnahme und der Erhalt der Leistungsbereitschaft und -fähigkeit der Steuer- und Beitragszahler entgegen“, heißt es im Beschluss. Ein Verstoß sei nämlich erst dann gegeben, wenn ganze Bevölkerungsgruppen von der Möglichkeit des Studiums ausgeschlossen seien, was aktuell nicht der Fall ist. Das Bundesverfassungsgericht stützt mit seiner grundlegenden Entscheidung vor allem die Not des Bundesfinanzministeriums in schwieriger Haushaltslage viele Herausforderungen finanzieren zu müssen.
Die Studentenwerke wollen sich damit nicht abfinden und betonen, dass die BAföG-Sätze nach wie vor zu niedrig seien und der Druck für eine Erhöhung bestehe. Dass der Staat über die Bundesländer als Betreiber von Hochschulen auf Studiengebühren bereits weitgehend verzichtet, die Kosten der Unterhaltung der Universitäten auf sich selbst abwälzt, um die Studenten damit nicht zu belasten, wie es etwa in den USA üblich ist, blenden die oft linksorientierten Studentenwerke aus.
Die Frage, ob das Arbeiten neben dem Studium zumutbar ist, wird wohl auch künftig sehr unterschiedlich bewertet werden. Für die BVG-Richter hingegen steht fest: Arbeiten ist zumutbar.