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Der Schutz, die absolute Gewähr der Meinungsfreiheit, ist eines der wesentlichen Kennzeichen einer funktionierenden Demokratie, denn gerade hierin unterscheidet sie sich von anderen Staatsformen, vor allem gegenüber einer Diktatur
Bild: PAZ/EichlerDer Schutz, die absolute Gewähr der Meinungsfreiheit, ist eines der wesentlichen Kennzeichen einer funktionierenden Demokratie, denn gerade hierin unterscheidet sie sich von anderen Staatsformen, vor allem gegenüber einer Diktatur

Wohl nicht mehr lange

Die Gedanken sind frei

Immer mehr Strafanzeigen gegen Publizisten führen zu neuer Repression. Der Paragraph 86a wird dabei zunehmend zur Belastung für die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit

Robert Mühlbauer
22.03.2026

Jüngst traf es den Historiker und Publizisten Rainer Zitelmann, Autor einer rund 700 Seiten starken Studie über Hitler und zahlreicher Sachbücher. Das Kommissariat 533 des Landeskriminalamts Berlin, das für rechtsextreme Straftaten zuständig ist, hat ein Verfahren gegen ihn eröffnet wegen des Verdachts der Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen. Zitelmann hatte auf der Plattform X eine Bildmontage geteilt, die Hitler und Putin nebeneinander zeigte – aber in eindeutig kritischer Absicht. Das Problem, laut Schreiben des Berliner LKA: „Sie veröffentlichten ein Foto ..., welches u. a. Adolf Hitler mit Hakenkreuzbinde zeigt.“

Wegen eines winzigen Hakenkreuzes hat die Polizei – angeregt von der Anzeige eines anonymen Denunzianten – Ermittlungen nach Paragraf 86a Strafgesetzbuch (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger oder terroristischer Organisationen) begonnen. Im Fall einer Verurteilung droht nun eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Nun ist für jeden unvoreingenommenen Betrachter klar, dass der Historiker Hitler als warnendes Beispiel darstellte. Zitelmanns Anwalt schrieb dazu: „Die Gegnerschaft zu Hitler ebenso wie zu Putin ist hier offensichtlich für den Leser erkennbar.“ Dennoch begann die Justiz ihre Ermittlungen.

Zuvor gab es schon die ähnlich absurden Fälle Norbert Bolz und Jan Fleischhauer. Der Kommunikationswissenschaftler und emeritierte TU-Professor Bolz hatte in satirischer Absicht geschrieben, das linke Modewort „woke“ könne man mit „Deutschland erwache“ übersetzen. Doch seinen Witz fand die Berliner Justiz überhaupt nicht lustig. Eines Morgens standen Polizisten vor seiner Tür, machten eine Wohnungsdurchsuchung. Der Vorwurf: „Deutschland erwache“ war einst eine Parole der SA.
Bolz hat nun eine Geldauflage an eine gemeinnützige Organisation gezahlt, um das drohende Strafverfahren in letzter Sekunde zu beenden.

„Focus“-Kolumnist Jan Fleischhauer wurde eine ironische Bemerkung über die AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“ beinahe zum Verhängnis. Er hatte – in kritischer Absicht – gewitzelt, diese könnte sich „Generation Deutschland erwache“ nennen. Auch hier folgten Ermittlungen nach Paragraph 86a. Allerdings hat die Münchner Staatsanwaltschaft diese dann eingestellt. „Wir sind auf der Ebene der Gaga-Justiz angekommen“, schreibt Fleischhauer.

Deutschland als Ideologiestaat

Die inflationären Verfahren wegen des Paragraphs 86a lassen ein Muster erkennen. Obwohl die Justiz stark überlastet ist (siehe Beitrag unten), widmet sie sich „Meinungsdelikten“ offenbar mit immer mehr Hingabe. Und immer wieder spielen anonyme Hinweisgeber und Denunzianten eine Rolle. Im Falle von Norbert Bolz hatte ein Denunziant das staatliche Portal „Hessen gegen Hetze“ genutzt.

Der Historiker Karlheinz Weißmann kritisierte, dass es in Deutschland immer mehr „Blockwartstellen“ gebe (siehe Seite 23). Im Fall Zitelmann könne zudem nachwirken, dass er in den 1990er Jahren mit seiner Dissertation über Hitlers Selbstbild als Revolutionär eine Debatte auslöste, die vielen Linken nicht schmeckte. Weißmann kritisiert, dass offenbar der Versuch gemacht werde, die Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit einzuschränken. Die Bundesrepublik verkomme damit, entgegen der Absicht der Gründungsväter, zu einem Ideologiestaat.

Zitelmann sieht zunehmend illiberale Tendenzen: „Mein Eindruck: Bis vor einigen Jahren hat man es mit Cancel Culture versucht, Menschen zu diffamieren. Nachdem das nicht mehr wirkt, geht man zu offener Repression über.“ Prominente Fälle wie Bolz, Fleischhauer oder Zitelmann gelangen in die großen Medien – und die ermittelnden Staatsanwälte geraten unter Rechtfertigungsdruck. Vielen nicht-prominenten, normalen Bürgern wird indes kurzer Prozess gemacht. Ein Mann aus Bayern etwa postete auf YouTube den Satz „Alles für Deutschland“ und setzte noch hinzu „Ich distanziere mich von SS und SA“. Das half ihm nichts, es muss 9.000 Euro Strafe zahlen, denn „Alles für Deutschland“ wurde von der SA als Parole genutzt. Da er nun vorbestraft ist, droht, dass der alleinerziehende Vater seinen Job als Krankenpfleger verliert.

Der Paragraph 86a wurde 1968 ins Strafgesetzbuch eingeführt, weil man verhindern wollte, dass Propaganda mit NS-Parolen oder -Kennzeichen verbreitet wird. Die betreffenden Kennzeichen sollten unter ein absolutes Tabu gestellt werden. Es gibt aber Ausnahmen, in denen die Verwendung zulässig ist, nämlich „wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient“.

Fehlende klare Definitionen

Ein Problem aber ist, dass die Justiz zunehmend den Kontext zu ignorieren scheint, in dem solche Äußerungen fallen. Zitelmann hatte die Hitler-Putin-Bildmontage eindeutig kritisch gemeint, dennoch wird gegen ihn ermittelt. Die Leipziger Strafrechtsprofessorin Elisa Hoven, Richterin am Sächsischen Verfassungsgericht, nennt den Paragraphen 86a „eine hochproblematische Vorschrift“. Aus ihrer Sicht kann es „den Eindruck von Beliebigkeit“ erwecken, wie der Kontext gedeutet wird. Sie kritisierte auch, dass Zeitschriften, wie es beispielsweise auch der „Spiegel“ schon getan hat, selbst „leicht verfremdete Hakenkreuze“ auf dem Titelblatt zeigen. Gerade das Hamburger Magazin ist dafür bekannt, immer wieder eindeutige große Hakenkreuze abzubilden – und juristisch passiert nichts. Zum 75. Jahrestag der Gründung der Bundesrepublik 2024 zeigte der „Spiegel“ auf dem Cover eine Deutschlandfahne, aus der ein plastisches Hakenkreuz herauswächst. Passiert ist nichts. Klar, der „Spiegel“ ist politisch links einzuordnen, und Linke denunzieren keine Linken.

Zum bekannten Sylt-Skandal über angebliche „Champagner-Nazis“ präsentierte der „Stern“ ein Glas mit einem Hakenkreuz. Juristische Folgen? Null! Linke und linksliberale Zeitschriften können obsessiv NS-Symbolik verbreiten, hier bleibt der Staatsanwalt ruhig. Auf der anderen Seite ist es gefährlich.

Inzwischen steht eine kaum überblickbare Zahl von Symbolen und Parolen unter Strafe, wie Hoven kritisiert (eine offizielle Liste liegt allerdings nicht vor). Die Strafnorm sei berechtigt, um zu verhindern, dass verfassungswidrige Kennzeichen in den Alltag einziehen, findet Hoven: „Aber man sollte sie am besten auf ganz zentrale Symbole und Losungen beschränken wie das Hakenkreuz, den Hitlergruß, SS-Runen oder ebenso das RAF-Logo.“ Und jede Form der kritischen oder satirischen Auseinandersetzung müsse straffrei sein, fordert sie nachdrücklich.


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Kommentare

Peter Wendt am 23.03.26, 07:22 Uhr

In wirklich demokratischen Staaten gibt es diese Art von Maulkörben nicht. Das Verhalten „unserer“ Demokraten gegenüber missliebigen Meinungen/ Emotionen ist deshalb zunehmend autoritär und böswillig, sich steigend bis hin zur Bösartigkeit. Echte Demokraten tun nicht was Baerbock, Habeck, Merz, Strack-Zimmermann und Co. getan haben.
Das ist einfach unwürdig und niveaulos.

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