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Erregte große Aufmerksamkeit in den deutschen Medien: Selbst der „Bild“-Zeitung war das neue Schufa-Modell ein Seite-1-Thema wert, schließlich ist jeder geschäftsfähige Bundesbürger davon betroffen
Bild: ShutterstockErregte große Aufmerksamkeit in den deutschen Medien: Selbst der „Bild“-Zeitung war das neue Schufa-Modell ein Seite-1-Thema wert, schließlich ist jeder geschäftsfähige Bundesbürger davon betroffen

Kreditwürdig sind laut Schufa nur rund zwei Drittel aller zahlungsfähigen Verbraucher. Weil es Kritik an der Transparenz der Auskunftei gab, hat man das Beurteilungssystem geändert. Verbessert hat sich wenig

Existenzen hängen vom „Score“ ab

Bestimmte Lebensmodelle werden bevorzugt – Wie sich die Schufa den idealen Kreditnehmer schafft

Wolfgang Kaufmann
14.05.2026

Eine funktionierende Wirtschaft benötigt zuverlässige Daten über die Kreditwürdigkeit der Marktteilnehmer. Insofern erfüllt die 1927 gegründete Schufa Holding AG, welche heute über die Bonität von rund 68 Millionen Einzelpersonen und sechs Millionen Unternehmen hierzulande urteilt, eine wichtige Funktion. Der Haken an der Sache ist, dass die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, für die das Kürzel Schufa steht, eine privatwirtschaftliche Institution darstellt, deren Aktionäre hauptsächlich der deutschen Finanzbranche angehören, was zeigt, in wessen Interesse die Schufa agiert. Gleichzeitig tritt sie jedoch wie ein hoheitliches Organ auf, das über unser aller Wohl wacht.

In der Vergangenheit wurde die Wirtschaftsauskunftei immer wieder dafür kritisiert, dass ihre Beurteilungspunkte, die Score-Werte, welche die Wahrscheinlichkeit eines Kreditausfalls seitens einer Person angeben sollen und bis vor Kurzem auf mehr als 250 Faktoren basierten, fehleranfällig, undurchsichtig und diskriminierend seien – letzteres unter anderem wegen der Benachteiligung jüngerer Männer oder der Einwohner bestimmter Gegenden. Ebenso stieß die Stiftung Warentest bei Stichproben mehrfach auf veraltete beziehungsweise falsche Daten.

Vor 2002 führten sogar Auskunftsersuchen bezüglich des eigenen Schufa-Scores automatisch zu einer schlechteren Einstufung. Desgleichen war es bis 2012 gängige Praxis, zu Vergleichszwecken vorgenommene Anfragen von Verbrauchern über Kreditkonditionen als negatives Merkmal zu bewerten. Hier musste schließlich der Gesetzgeber einen Riegel vorschieben. Ebenso verzichtete die Schufa erst nach heftigen Protesten auf die Auswertung von Aktivitäten in den Sozialen Medien. Und dann löste der Plan, Zugriff auf die Kontoauszüge potenzieller Schuldner zu erlangen, in den Jahren 2020/21 nochmals viel Entrüstung aus.

In Reaktion auf diese und weitere Punkte hat die Schufa nun Mitte März ein komplett neues Score-Modell für natürliche Personen eingeführt, welches deutlich transparenter als das alte sein soll, weil es lediglich noch auf zwölf klar definierten Kriterien basiert. Allerdings stoßen einige davon bereits wieder auf berechtigte Kritik.

Beispielsweise gibt es beim „Kriterium 2: Alter des ältesten Bankvertrags“ lediglich dann alle 69 Punkte, wenn der Bankvertrag seit mindestens 20 Jahren besteht. Flexible Verbraucher, die ihren Kontoanbieter wechseln, weil sie bei einem anderen Geldinstitut bessere Konditionen bekommen, werden also von der Schufa, die mehrheitlich im Besitz von Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken ist, abgestraft.

Darüber hinaus erhält bloß derjenige die volle Punktzahl von 94 beim „Kriterium 4: Alter der aktuellen Adresse“, der länger als 20 Jahre im selben Haus wohnt. Dies ist nicht nur eine pauschale Diskriminierung jüngerer Menschen, sondern auch eine Benachteiligung all jener, die öfter umziehen müssen, sei es aus beruflichen, sei es aus privaten Gründen, wie einer Heirat oder der Geburt von Kindern.

Und dann wäre da noch das „Kriterium 11: Immobilienkredit“. Hat eine Person keinen solchen Kredit laufen, dann verliert sie alle 55 diesbezüglichen Punkte, weil die Schufa davon ausgeht, dass „die Gewährung von Immobilienkrediten meist an eine stabile finanzielle Situation geknüpft ist“.

Reichlich Erpressungspotenzial

Dies heißt im Klartext: Wer lediglich einen vor weniger als drei Monaten abgeschlossenen Bankvertrag vorweisen kann, in den letzten sieben Monaten den Wohnsitz gewechselt hat und darüber hinaus auch keinen Immobilienkredit abstottert, büßt gleich 218 von 999 möglichen Punkten ein, womit sein Score zwar immer noch ganz knapp als „hervorragend“ gilt – aber ausschließlich in dem Fall, dass es in allen anderen Kategorien die volle Punktzahl gibt.

Der so gestaltete neue Schufa-Score privilegiert ganz offensichtlich bestimmte Lebensmodelle und benachteiligt mündige Verbraucher, was spätestens dann zum gesellschaftlichen Problem wird, wenn ein unzureichender Punktwert oder gar nicht vergebener Score aufgrund von Zahlungsstörungen die Existenzgrundlage von Menschen untergräbt. So ist es angesichts der Lage auf dem Wohnungsmarkt jetzt nahezu unmöglich, einen Mietvertrag abzuschließen, wenn die Schufa den Daumen senkt. Ebenso kann ein wegen der Schufa-Auskunft verweigerter Handy- oder Internetvertrag in der heutigen Zeit den Arbeitsplatz oder die soziale Teilhabe kosten.

Und zu guter Letzt wäre da noch das Erpressungspotenzial: Unternehmen verfügen nach wie vor über die Möglichkeit, ihren Kunden mit negativen Schufa-Einträgen zu drohen, wenn diese aufgrund von Leistungsmängeln berechtigterweise Zahlungen zurückhalten. Aus all diesen Gründen müsste der neue Schufa-Score nochmals überarbeitet werden. Ebenso nötig sind weitere gesetzgeberische Eingriffe, um der Schufa Grenzen zu setzen.

Der gläserne Bürger
Die zwölf Angsteinflößenden
Neue Beurteilungskriterien sollen Transparenz schaffen – Doch eine Antwort auf Rechtmäßigkeit von Einträgen bleibt Schufa schuldig

Die Berechnung des neuen Schufa-Scores erfolgt anhand von zwölf Kriterien. Diese lauten im Einzelnen: das Bestehen von Zahlungsstörungen; das Alter des ältesten Bankvertrages, der ältesten Kreditkarte, der aktuellen Adresse sowie des jüngsten Rahmenkredits; die Anzahl der Anfragen und Abschlüsse für Girokonten und Kreditkarten in den vergangenen zwölf Monaten; die Anzahl der Anfragen außerhalb des Bankenbereichs im selben Zeitraum; in den zurückliegenden zwölf Monaten aufgenommene Ratenkredite; die längste Restlaufzeit aller Ratenkredite; der aktuelle Kreditstatus; die Existenz eines Immobilienkredits sowie das Vorliegen einer Identitätsprüfung.

Im Gegensatz zu allen anderen Kriterien, die mit Punktzahlen zwischen null und 117 in den Score eingehen, werden beim Kriterium Zahlungsstörungen zwischen 100 und 264 Punkte vergeben. Die maximale Punktzahl winkt, wenn die Person ihre Zahlungsverpflichtungen stets vertragsgemäß erfüllt hat, während bei beseitigten Zahlungsstörungen Abzüge fällig werden, die umso höher ausfallen, je kürzer das Ganze zurückliegt. Gibt es offene Forderungen, berechnet die Schufa hingegen gar keine Punkte, sondern teilt nur mit, dass aktuell eine oder mehrere Zahlungsstörungen bestehen, womit die Kreditwürdigkeit des Betreffenden faktisch gegen Null geht. Dies soll derzeit für etwa acht Prozent aller von der Schufa erfassten Menschen in Deutschland gelten.

Ansonsten erfolgt eine Einstufung in die Score-Klassen Hervorragend (776 bis 999 Punkte), Gut (709 bis 775 Punkte), Akzeptabel (642 bis 708 Punkte) oder Ausreichend (100 bis 641 Punkte). Einen hervorragenden Score, der ein besonders geringes Risiko für Zahlungsausfälle signalisiert, haben nach Angaben der Schufa rund zwei Drittel aller geschäftsfähigen Bundesbürger, und einen guten immerhin auch noch 20 Prozent.

Der neue Score zeigt nun deutlich transparenter als der alte, wie stark sich bestimmte positive oder negative Faktoren auswirken, allerdings gibt er weiterhin keine Antwort auf die Rechtmäßigkeit von Einträgen bei Zahlungsstörungen, die von Banken oder Unternehmen gemeldet wurden. Darüber hinaus bleiben nach wie vor Fragen offen, was den Datenschutz betrifft. Schließlich ermöglichen die bei der Schufa gespeicherten Informationen die Erstellung von detaillierten Persönlichkeitsprofilen, womit eine Privatinstitution mit wirtschaftlichen Interessen „gläserne Bürger“ erschafft. Deshalb erschallen auch jetzt noch Rufe nach Abschaffung dieser „unangenehmen Kontrollinstanz“, welche Menschen aufgrund ihrer Lebensweise unter Generalverdacht stelle und auf bürokratische Weise über individuelle Schicksale entscheide.

Schufa-Kriterium 7
Strafpunkte bei neuen Handy-Apps

Der neue Schufa-Score basiert unter anderem auf dem „Kriterium 7: Anzahl Anfragen außerhalb des Bankenbereichs in den vergangenen zwölf Monaten“. Bei zwei Anfragen von Händlern oder Anbietern binnen eines Jahres gibt es 28 Punkte Abzug, bei drei Anfragen kürzt die Schufa den Score dann um 59 Punkte und bei vier oder mehr Anfragen fallen sogar alle 99 möglichen Punkte weg. Daher warnen Kritiker jetzt vor der Nutzung diverser Apps für Mobiltelefone, weil diese unter Umständen zu Schufa-Anfragen und damit einer Verschlechterung der Bonitätswerte der Betroffenen führen.

Ein typisches Beispiel hierfür ist die „moderne multimodale“ Switch-App des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV). Sie bietet im Gegensatz zur klassischen HVV-App mit ihrem Fokus auf Fahrplanauskünften und Ticketkauf etliche weitergehende Funktionen. Dazu zählt unter anderem der Zugriff auf die Angebote von Transportunternehmen wie Moia, Miles, Sixt, Tier Mobility und Voi, welche Leihwagen, Carsharing- oder Shuttle-Fahrzeuge sowie Elektro-Scooter und -Fahrräder bereitstellen. Insofern stehe zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns bei der Nutzung der HVV-Switch-App der Endpreis noch nicht endgültig fest, so der HVV-Sprecher Andreas Ernst. Dadurch wiederum könne es passieren, dass sich der Mieter eines über die App vermittelten Gefährtes plötzlich als zahlungsunfähig erweise. Dies begründe die Notwendigkeit von präventiven Bonitätsprüfungen über die Schufa.

Kerstin Völler von der Verbraucherzentrale Hamburg hält das HVV-Prozedere im Prinzip für vertretbar, wenn der Kunde bei der Registrierung in eindeutiger Weise über die damit verbundene Schufa-Abfrage informiert werde. Zudem verspricht der HVV, die Schufa nur bei der ersten Anmeldung zur Switch-App einzuschalten. Das ändert aber nichts an den grundsätzlichen Risiken für die eigene Bonität durch die Installation und Nutzung angeblich bequemer Anwendungen für Mobiltelefone.


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Kommentare

Peter Wendt am 14.05.26, 06:38 Uhr

Unter Friedrich dem Grossen wurde die Leibeigenschaft in Preussen abgeschafft. Die Junker erfanden darauf das Arbeitsbuch, d.h. ohne positive Vermerke darin konnte keiner Arbeit finden. Ähnliches passiert heute mit Arbeitszeugnissen und Finanzauskünften. Sie alle dienen durchgehend der Disziplinierung des Bürgers, sind bewusst verklausuliert und intransparent. Zeichen eines autoritären Staates, der mit zunehmender Digitalisierung immer mehr zu einer Gefahr für seine Bürger wird. Warum keine Selbstauskünfte? Dies wäre kein grösseres Risiko für beide Seiten und allemal transparenter.

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