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Windenergie trifft auf Denkmalschutz – „Preußische Landesverschönerung“ muss erhalten bleiben
„Die verstärkte Erzeugung Erneuerbarer Energien ist ein großes politisches Ziel. Nach einer aktuellen dpa-Meldung erwartet der Umweltminister Till Backhaus in diesem Jahr einen neuen Aufschwung beim Bau von Windparks. Derzeit befinden sich 291 Genehmigungsverfahren für 1157 Windenergieanlagen in der Bearbeitung. Es gibt bereits 1840 arbeitende Windenergieanlagen im Land.
Im Bundesdurchschnitt sollen bis 2027 zwei Prozent der Fläche Deutschlands für Windenergieanlagen verfügbar sein, in Mecklenburg-Vorpommern 2,1 Prozent. Dabei scheint der gesetzlich verankerte Denkmalschutz als ,störend' empfunden zu werden. Am 27. Juni 2023 erließ deshalb das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern eine fachaufsichtliche, vermutlich verfassungswidrige Verfügung, in der es heißt: ,Im Rahmen der vorsorgenden Planung soll für die Festlegung von Vorranggebieten Windenergie (Windenergiegebiete) in Bezug auf die räumliche Wirkung der landesweit 29 relevanten Bau- sowie zwei Bodendenkmale gemäß Anlagen 1a und 1b ermittelt werden, ob diese der Ausweisung entgegenstehen.' Das heißt aber auch, dass die übrigen zirka 30.000 Baudenkmäler im Land keine Berücksichtigung bei der Abwägung finden.
Nun sollen dennoch in nur zwei Kilometern Entfernung eines der 29 relevanten Baudenkmale, der Gutsanlage Broock, zwölf 250 Meter hohe Windenergieanlagen der neuesten Generation errichtet werden. Die Belange des Denkmalschutzes wurden dabei nicht angemessen berücksichtigt. Das ist nicht akzeptabel.
Bei der betroffenen Gutslandschaft handelt es sich um ein herausragendes, bisher unerkannt gebliebenes Beispiel der preußischen Landesverschönerung. Innerhalb einer Fläche von etwa 13 mal 13 Kilometern hat der berühmte preußische Gartenkünstler Peter Joseph Lenné in nur wenigen Jahren nach 1840 acht Gutsparks gestaltet. Das ist in Deutschland außerhalb Potsdams absolut einmalig! Und vor allem hat Lenné mit den Gutsbesitzern auch die Landschaft zwischen den Parkanlagen im Sinne der preußischen Landesverschönerung gestaltet und so das pommersche Pendant zur Potsdamer Schlösserlandschaft geschaffen. Folgerichtig wurden auch alle Herrenhäuser zeitgemäß umgestaltet oder neu gebaut, die bedeutenden Architekten Friedrich August Stüler und Friedrich Hitzig waren beteiligt.“
In diesem außergewöhnlichen und bis heute erhaltenen Beispiel der preußischen Landesverschönerung sollen nun ohne ausreichende Schutzgüterabwägung mit den Belangen des Denkmalschutzes zwölf gigantische Windenergieanlagen errichtet werden.
Als Historische Kommission für Pommern sind wir primär der Wissenschaft verpflichtet, doch wenn ein historisches Zeugnis des Landes in Gefahr ist, sind auch wir davon betroffen und müssen unsere Stimme erheben.
Wir fordern deshalb die zuständigen Stellen auf, auch angesichts des im ,Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien' festgeschriebenen ,überragenden öffentlichen Interesses', durch das die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen einzubringen sind, die Belange des Denkmalschutzes zumindest bei den 29 relevanten Baudenkmalen verantwortungsvoll zu berücksichtigen.“
Die Historische Kommission für Pommern kann auf eine mehr als einhundertjährige Geschichte zurückblicken. Am 13. Mai 1911 trat die Kommission zu ihrer konstituierenden Sitzung im Uhrturm des Stettiner Schlosses zusammen. Einer der zentralen Tagesordnungspunkte war der Beschluss einer Satzung und die „endgültige Bildung der historischen Kommission“. Nun entschied man über den Sitz der Kommission, die Gestaltung des Vorstandes und beschloss erste Arbeitsvorhaben. Sitz der Kommission war Stettin. www.hiko-pommern.de