11.07.2026

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Bundesinnenminister Alexander Dobrindt weiß, dass er sich auf die deutsche Polizei auch bei der Grenzüberwachung verlassen kann
Bild: picture alliance/dpa | Peter KneffelBundesinnenminister Alexander Dobrindt weiß, dass er sich auf die deutsche Polizei auch bei der Grenzüberwachung verlassen kann

Neues EU-Asylrecht, alte Zweifel

Nur Dobrindt bleibt standhaft

Vor allem die nicht berechtigten „Extrawürste“ für Polen sind nicht erklärbar

Hagen Ritter
22.06.2026

Seit dem 12. Juni gilt EU-weit das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS). Und Deutschland hofft auf effektiveren Schutz der EU-Außengrenzen vor illegaler Migration, weniger Weiterwanderung von Asylsuchern in Europa sowie leichtere Abschiebungen in sichere Drittstaaten. EU-Migrationskommissar Magnus Brunner verband das Inkrafttreten der neuen Regelungen mit der Forderung, nun sei ein Zurückfahren der Grenzkontrollen in den neun Schengen-Staaten, in denen es derzeit noch Kontrollen gibt, „möglich und auch angebracht – so auch in Deutschland“. Angesprochen waren damit neben Deutschland derzeit auch Österreich, Dänemark, Frankreich, Italien, die Niederlande, Norwegen, Slowenien und Schweden. Hierzulande schloss sich die SPD der Forderung Brunners an. Wenn die neuen Regeln in Kraft treten, müssten „die Binnengrenzkontrollen auch perspektivisch zu einem Ende kommen“, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte indes, Deutschland werde auch nach dem Inkrafttreten der EU-Asylreform vorerst an den Kontrollen an den deutschen Grenzen festhalten. Schrittweise wegfallen könnten die Kontrollen, wenn im Zuge des neuen europäischen Asylsystems GEAS auch der Schutz der EU-Außengrenzen funktioniere.

Tatsächlich ist zunächst einmal Skepsis angebracht. Kritiker fürchten nämlich, dass sich wiederholt, was schon beim Dublin-II-System zu beobachten war: Die formell für alle geltenden Regelungen wurden von einigen Staaten nicht eingehalten. Staaten wie Italien und Griechenland registrierten Migranten teilweise nicht konsequent und winkten sie Richtung Kerneuropa durch. Andere Länder nahmen Asylbewerber nicht zurück, obwohl sie zuständig wären. Während der Migrationswelle 2015 brach das System dann faktisch zusammen, als die Bundesregierung die Anwendung der Dublin-Regeln für syrische Flüchtlinge aussetzte und deren Asylanträge selbst bearbeitete, obwohl andere EU-Staaten zuständig gewesen wären.

Tusk hat sich selbst verraten

Die EU geht mit dem GEAS auf einige dieser Schwächen ein: Eingeführt werden verbindlichere Registrierungs- und Grenzverfahren sowie ein stärkerer Überwachungsmechanismus. Dennoch bleiben Zweifel. Anlass dafür kann der Umgang der EU-Kommission mit Polen sein. Das Land kontrolliert seit dem 7. Juli 2025 seine Grenzen zu Deutschland und Litauen. In Brunners Appell zum Zurückfahren der Grenzkontrollen wurde Polen überhaupt nicht erwähnt.

Europarechtlich bewegt sich Polen mit seinen Grenzkontrollen aber auf sehr dünnem Eis. Laut Schengener Grenzkodex dürfen Binnengrenzkontrollen nur zur Abwehr einer konkreten Gefahr für die öffentliche Ordnung oder innere Sicherheit eingeführt werden. Kontrollen sind grundsätzlich nur im Fall außergewöhnlicher Umstände zulässig und nur als „letztes Mittel“. Davon, dass es eine nennenswerte illegale Migration von Deutschland Richtung Polen gibt, kann jedoch keine Rede sein. Ministerpräsident Donald Tusk selbst sagte: „Wir haben Kontrollen eingeführt, weil einzelne, wenn auch seltene Fälle viele Emotionen ausgelöst haben.“

Die polnische Regierung hat zudem keinen Hehl daraus gemacht, dass ihre Grenzkontrollen eine Reaktion auf die deutschen Kontrollen sind. Auffälliges Schweigen herrscht bei der EU-Kommission bislang auch zur präzedenzlosen Aussetzung des Asylrechts in Polen. Bereits seit März 2025 können Migranten, die über Weißrussland nach Polen gelangen, grundsätzlich keine Asylanträge mehr stellen. Das polnische Parlament hat die zunächst auf 60 Tage befristete Regelung inzwischen mehrfach verlängert. Offiziell gilt die Regelung nur für das polnisch-weißrussische Grenzgebiet. Der Menschenrechtskommissar des Europarates, Michael O'Flaherty, äußerte im April 2026 allerdings die Sorge, dass die polnischen Behörden die Aussetzung des Asylrechts „in jedem Fall“ und auch außerhalb des „Grenzkontextes“ anwenden.

Zweifelhafte Gerichtsurteile

Die Folgen dieser Praxis sind absehbar: Deutsche Gerichte oder der EuGH werden früher oder später entscheiden, dass Rücküberstellungen von Migranten nach Polen nicht zulässig sind, weil dort nicht mehr die Grundlage für ein Asylverfahren gegeben ist. Erste Urteile weisen bereits in diese Richtung. So stellte das Verwaltungsgericht Hannover im Oktober 2025 fest, dass in Polen für über Weißrussland eingereiste Migranten systemische Mängel des Asylsystems bestehen. Das Gericht verwies darauf, dass Polen die Annahme von Asylanträgen verweigere und Dublin-Rückkehrern dadurch der Zugang zu einem wirksamen Asylverfahren versperrt werde. Eine Rücküberstellung nach Polen sei deshalb unzulässig.

Schon in der Vergangenheit haben deutsche und europäische Gerichte Überstellungen in andere EU-Staaten ausgesetzt, wenn dort systemische Mängel im Asylverfahren oder bei den Aufnahmebedingungen für Asylbewerber festgestellt wurden. Das bekannteste Beispiel ist Griechenland, wohin nach Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des EuGH über Jahre keine Dublin-Überstellungen mehr erfolgen durften. Die Rechtsprechung folgte dabei regelmäßig einem klaren Grundsatz: Migranten dürfen nicht in Staaten überstellt werden, in denen ihnen faktisch der Zugang zu einem rechtsstaatlichen Asylverfahren verwehrt wird.


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Kommentare

sitra achra am 29.06.26, 13:36 Uhr

Ich kann und will nicht begreifen, warum die deutschen Blödschafe das millionenfach mißbrauchte Asylrecht nicht gänzlich abschaffen und alle Einbürgerungen seit 1998 annullieren.

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