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Wenn der Krieg zur bloßen mathematischen Rechnung wird und der Tod von Menschen zur perversen Drohgebärde verkommt
Donald Trump spricht nicht mehr nur von Abschreckung oder militärischen Zielen. Seine Sprache hat sich verändert. Sie ist persönlicher geworden, noch zorniger und zugleich bemerkenswert rechnerisch. Nachdem US-amerikanische Soldaten bei iranischen Angriffen getötet worden waren, erklärte er, Iran werde für jeden getöteten Amerikaner „many times over“ bezahlen. Kurz darauf kündigte er an, für jedes in der Straße von Hormus angegriffene Schiff würden die Vereinigten Staaten eine Brücke oder ein Kraftwerk in Iran zerstören.
Niemand muss daran zweifeln, dass Staaten das Recht besitzen, ihre Soldaten zu schützen und militärische Angriffe abzuwehren. Der Iran greift amerikanische Einrichtungen an, bedroht den internationalen Schiffsverkehr und setzt Raketen sowie Drohnen gegen militärische und wirtschaftliche Ziele ein. Nach den israelischen und amerikanischen Angriffen auf iranisches Territorium und dem Scheitern diplomatischer Bemühungen befindet sich der Konflikt jedoch nun in einer noch gefährlicheren Eskalationsspirale. Militärische Gegenwehr ist deshalb völkerrechtlich keineswegs ausgeschlossen.
Leben wird zur Rechengröße, Opfer zu einer Quote
Entscheidend ist jedoch die Sprache, mit der sie angekündigt wird. Trump beschreibt keine konkreten militärischen Ziele mehr. Er kündigt keine Angriffe auf Abschussrampen, Kommandozentralen oder Waffendepots an. Stattdessen formuliert er ein Vergeltungssystem. Für jeden getöteten Soldaten soll ein Mehrfaches zurückgezahlt werden. Für jedes angegriffene Schiff soll ein anderes Objekt zerstört werden. Gewalt erscheint dadurch nicht mehr als Mittel zur Abwehr einer Bedrohung, sondern als Rechnung, deren Saldo öffentlich ausgeglichen werden muss.
Diese Verschiebung ist keineswegs nur rhetorischer Natur. Sprache prägt politische Vorstellungen. Wer Krieg in Kategorien von Preis, Zahlung und Gegenleistung beschreibt, verändert die Wahrnehmung militärischer Gewalt. Menschenleben werden zu Rechengrößen, Infrastruktur zu austauschbaren Gegenwerten. Tod und Verderben mutieren dann zu einer aufrechenbaren Quote ohne den allerletzten Funken an menschlicher Moral. Nicht mehr die unmittelbare militärische Notwendigkeit entscheidet über einen Angriff, sondern das brachiale Bedürfnis, auf einen früheren Schlag mit einem größeren Schlag zu antworten.
Gerade darin liegt die eigentliche Gefahr. Demokratische Rechtsstaaten unterscheiden traditionell zwischen Verteidigung und Bestrafung. Militärische Gewalt soll einen Angriff beenden oder weitere Angriffe verhindern. Sie darf jedoch nicht den Charakter eines Strafgerichts annehmen. Wer ankündigt, der Gegner müsse „bezahlen“, spricht nicht länger ausschließlich die Sprache militärischer Notwendigkeit. Er spricht die Sprache öffentlicher Vergeltung. Das Fatale: Diese Denkweise besitzt erhebliche politische Wirkung. Sie vermittelt der eigenen Bevölkerung Entschlossenheit und Härte. Gleichzeitig zwingt sie den Gegner, seinerseits immer drastischere Antworten anzukündigen. Aus einer militärischen Auseinandersetzung wird Schritt für Schritt ein Wettbewerb gegenseitiger Drohungen, bei dem nicht mehr die Begrenzung von Gewalt im Mittelpunkt steht, sondern deren demonstrative Steigerung.
Sprache verändert das Denken
Auch völkerrechtlich wirft eine solche verrohte Rhetorik Fragen auf. Ob eine Brücke oder ein Kraftwerk angegriffen werden darf, entscheidet sich nicht nach ihrer symbolischen Bedeutung, sondern nach der konkreten militärischen Funktion. Das humanitäre Völkerrecht verlangt eine Prüfung jedes einzelnen Ziels. Zivile Objekte genießen grundsätzlich Schutz. Selbst bei Objekten mit möglicher militärischer Nutzung müssen militärischer Vorteil, Verhältnismäßigkeit und die Folgen für die Zivilbevölkerung sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.
Trumps Ankündigungen lassen diese Differenzierung verschwimmen. Nicht die militärische Funktion der genannten Ziele steht im Vordergrund, sondern ihre Rolle als Vergeltungsobjekte. Die angekündigte Zerstörung erscheint als Antwort auf eine andere Handlung, nicht als Ergebnis einer eigenständigen militärischen Lagebeurteilung. Genau dadurch verändert sich die politische Sprache.
Hinzu kommt die Unbestimmtheit seiner Formulierungen. Wenn Iran „vielfach bezahlen“ soll, bleibt offen, wer damit gemeint ist. Soldaten? Einrichtungen? Die staatliche Infrastruktur? Gerade diese Unschärfe aber gehört zur Wirkung der Drohung. Sie richtet sich nicht nur gegen konkret definierte militärische Akteure, sondern gegen ein ganzes politisches Gemeinwesen.
Demokratien sollten einer solchen Sprache mit besonderer Vorsicht begegnen. Das moderne Kriegsvölkerrecht entstand aus der Erkenntnis, dass Gewalt begrenzt statt enthemmt werden muss, selbst wenn sie unvermeidbar erscheint. Es verlangt, zwischen militärischer Notwendigkeit und Strafaktion klar zu unterscheiden. Wo diese Grenze sprachlich verwischt wird, beginnt sich auch das Verständnis von Krieg zu verändern.
Trumps Sätze sind politische Drohungen. Doch Worte bleiben im Krieg niemals folgenlos. Sie schaffen Erwartungen, legitimieren Handlungen und verschieben die Grenzen dessen, was als zulässig erscheint. Nicht nur die Art der Waffen ist zu diskutieren, sondern auch die Sprache, mit der ihr Einsatz vorbereitet wird.
Sprache kann enthemmte Gewalt entfachen
Die Schreckensgeschichte der Vergeltungsformel
Als Gewalt plötzlich in seinen unvorstellbaren Ausmaßen berechenbar wurde
Wer Krieg als Vergeltung beschreibt, greift auf eine Denkfigur zurück, die älter ist als das moderne Völkerrecht. Schon lange bevor internationale Abkommen den Schutz der Zivilbevölkerung festschrieben, galt in vielen Armeen die Vorstellung, dass auf einen Angriff eine überlegene Gegenreaktion folgen müsse. Gewalt sollte nicht allein militärische Wirkung entfalten, sondern abschrecken, einschüchtern und ein Exempel statuieren. Der Gegner sollte nicht bloß besiegt, sondern durch die Aussicht auf ein Vielfaches künftiger Verluste von weiterem Widerstand abgehalten werden.
Im Zweiten Weltkrieg erhielt diese Logik ihre wohl radikalste Ausprägung. Am 16. September 1941 unterzeichnete Wilhelm Keitel, Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, einen Befehl zur Bekämpfung von Widerstandsbewegungen in den besetzten sowjetischen Gebieten. Darin hieß es, das Leben eines deutschen Soldaten müsse „in der Regel“ durch die Todesstrafe für 50 bis 100 Kommunisten gesühnt werden. Der Befehl formulierte keine individuelle Schuld, sondern eine Quote. Menschen wurden zu Zahlen in einer Vergeltungsrechnung.
Besonders sichtbar wurde diese Praxis in Serbien. Unter General Franz Böhme arbeiteten die deutschen Besatzungsbehörden mit festen Erschießungsquoten: Für jeden getöteten deutschen Soldaten sollten bis zu einhundert Geiseln sterben, für jeden Verwundeten fünfzig. Die Massaker von Kragujevac und Kraljevo gingen als Beispiele dieser Politik in die Geschichte ein. Nicht die individuelle Verantwortung der Opfer spielte eine Rolle, sondern ihre Funktion als abschreckendes Zeichen. Ganze Dorfgemeinschaften wurden zu Stellvertretern für Taten, die sie selbst nicht begangen hatten.
Auch in Westeuropa zeigte sich dieselbe Logik. Das französische Dorf Oradour-sur-Glane wurde zerstört und seine Bewohner ermordet. Das böhmische Lidice verschwand nach dem Attentat auf Reinhard Heydrich nahezu vollständig von der Landkarte. Solche Orte stehen bis heute für eine Form staatlicher Gewalt, die nicht mehr zwischen Tätern und Unbeteiligten unterschied, sondern Vergeltung zum politischen Prinzip erhob.
Diese Erfahrungen prägten das Nachkriegsrecht nachhaltig. Die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle sollten gerade verhindern, dass militärische Gewalt erneut nach dem Muster kollektiver Bestrafung ausgeübt wird. Artikel 33 der Vierten Genfer Konvention verbietet ausdrücklich Kollektivstrafen, Einschüchterungsmaßnahmen und Repressalien gegen geschützte Personen. Dahinter steht ein einfacher, aber fundamentaler Gedanke: Niemand darf für eine Tat bestraft werden, die er nicht selbst begangen hat. Dieser Grundsatz gehört zu den wichtigsten Lehren, welche die internationale Gemeinschaft aus den Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs gezogen hat.
Bemerkenswert ist dabei, dass bereits während des Krieges deutliche Gegenstimmen existierten. Im Oktober 1941 verurteilte der amerikanische Präsident Franklin D. Roosevelt die deutschen Geiselerschießungen mit ungewöhnlicher Klarheit. Die Nationalsozialisten, so erklärte er, erschössen fünfzig oder hundert Unschuldige, weil sie die eigentlichen Täter nicht fassen könnten. Zivilisierte Nationen hätten längst anerkannt, dass niemand für die Tat eines anderen verantwortlich gemacht werden dürfe. Dieser Satz markierte einen moralischen Gegenentwurf zur Logik der Vergeltungsquote. Zur ehrlichen Debatte gehört jedoch auch, dass Großbritannien und die USA ihrerseits zur Unterwerfung von Völkern und der Vertreibung indianischer Eingeborener dieses Mittel oft angewandt haben.
Deshalb lohnt sich heute ein genauer Blick auf die politische Sprache. Historische Vergleiche dürfen niemals Unterschiede verwischen, sie sollen sie herausarbeiten. Die Vereinigten Staaten sind kein nationalsozialistisches Besatzungsregime. Dennoch lassen sich Denkfiguren vergleichen, ohne Systeme gleichzusetzen. Wenn politische Führer Gewalt nicht mehr an konkrete militärische Ziele binden, sondern in Formeln von Preis, Gegenwert und Vergeltung übersetzen, berühren sie einen historischen Erfahrungshorizont, der Europa teuer zu stehen gekommen ist.
Sprache allein führt noch keinen Krieg. Aber sie bereitet Entscheidungen vor. Sie bestimmt, welche Handlungen als notwendig, gerecht oder selbstverständlich erscheinen. Gerade deshalb sollten demokratische Gesellschaften sensibel reagieren, wenn militärische Gewalt nicht mehr als begrenztes Mittel der Verteidigung beschrieben wird, sondern als öffentlich angekündigte Rechnung, die mit einem höheren Gegenwert beglichen werden soll.
Die Geschichte des 20. Jahrhunderts zeigt, wohin eine solche morbide Logik führen kann. Das Kriegsvölkerrecht entstand nicht aus bloßen idealistischen Hoffnungen, sondern aus den erlebten Erfahrungen entgrenzter, enthemmter Gewalt. Es erinnert daran, dass selbst im Krieg nicht alles erlaubt ist – und dass der Unterschied zwischen Verteidigung und Vergeltung nicht nur militärisch, sondern bereits sprachlich beginnt.