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Immigration

„Asyl-Hammer“ oder bloß Wahlkampf?

Landesinnenminister der Union fordern hartes Umsteuern bei der illegalen Einwanderung

Hermann Müller
22.07.2024

Von September 2015 bis zum darauffolgenden Sommer sind fast 1,4 Millionen Asylbewerber nach Deutschland geströmt. Begleitend gab die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel die Parole aus: „Wir schaffen das.“

Neun Jahre später nun haben Unions-Innenminister in Dresden eine Erklärung beschlossen, die eine Abkehr von Merkels Konzept der offenen Grenzen darstellt. Die Politiker von der CDU sowie Joachim Herrmann von der CSU fordern von der Ampel-Bundesregierung nichts weniger als einen „harten Kurswechsel“ in der Asylpolitik. Zur Begründung erklärte Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU): „Die Menschen in unserem Land verstehen immer weniger die abwartende Haltung in Berlin und erwarten eine deutliche Begrenzung der Asylmigration.“

Brandenburgs CDU-Innenminister Michael Stübgen warf der Bundesregierung eine bloße Ankündigungspolitik vor. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) habe kurzfristige Maßnahmen zur Abschiebung von schweren Straftätern angekündigt. Nach Angaben von Stübgen habe Faeser bei den Bundesländern auch abgefragt, welche Straftäter zuerst abgeschoben werden müssten, doch: „Ihr wurden alle Personen gemeldet, aber seitdem ist nichts passiert.“ Der Minister weiter: „Wer in besonderem Maße straffällig wird, kann keinen Anspruch auf Asyl haben und muss unser Land verlassen.“ Sollten sich Länder weigern, ihre Staatsbürger zurückzunehmen, so Stübgen, müssten solche Staaten mit Kürzungen von Wirtschaftshilfen und auch mit der Anwendung eines „Visa-Hebels“ rechnen.

Faeser verweist auf EU-Recht
Nach ihrem Treffen legten die Unions-Innenminister einen ganzen Forderungskatalog an Faeser vor. Nach den Vorstellungen der Innenminister sollen „anerkannte Schutzberechtigte“, die bereits in anderen EU-Ländern registriert sind, zurückgeführt werden. Zudem wollen die Unions-Politiker die zur Fußball-EM eingeführten stationären Grenzkontrollen verlängern. Dieser Forderung hat Faeser bereits eine Absage erteilt. Gegenüber Polen, Tschechien und Österreich werden die stationären Grenzkontrollen zunächst fortgesetzt. Die Kontrollen an den Grenzen zu Dänemark und den Benelux-Staaten laufen nach dem Willen Faesers jedoch mit dem Ende der EM wieder aus. Lediglich an der Grenze zu Frankreich will die SPD-Politikerin wegen der Olympischen Spiele in Paris die Bundespolizei noch einige Wochen kontrollieren lassen.

Faeser begründet ihre Entscheidung mit europäischem Recht. Eine ähnliche Reaktion hat bereits eine Forderung von Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) ausgelöst. Der hatte kurz vor dem Innenministertreffen in Dresden dafür plädiert, Asylbewerber aus sicheren Drittstaaten an der Grenze abzuweisen. Eigentlich verlangt Sachsens Innenminister damit nur die Anwendung der Asylregelung im deutschen Grundgesetz, die Anwendung gültigen Verfassungsrechts also.

Als Reaktion auf Schusters Vorschlag wies der SPD-Innenpolitiker Lars Castellucci allerdings darauf hin, dass solche Zurückweisungen gegen EU-Recht verstoßen würden. Tatsächlich hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Zurückweisungen von Nicht-EU-Bürgern an den Binnengrenzen als rechtswidrig anzusehen seien.

Die Rolle der Staatsanwaltschaften
Mittlerweile hat auch Bundesjustizminister Marco Buschmann die Debatte um die Asyleinwanderung mit einem eigenen Vorschlag bereichert. Im Interview mit der „Welt am Sonntag“ schlug Buschmann vor, Asylbewerbern, die aus anderen EU-Staaten nach Deutschland reisen, weniger Sozialleistungen zu zahlen. Der FDP-Politiker räumte selbst ein, sein Vorschlag sei „sicherlich umstritten“. Fraglich dürfte vor allem die Wirksamkeit sein. Moderate Leistungskürzungen werden viele Asylanten vermutlich nicht davon abbringen, ihr Glück weiterhin in Deutschland zu suchen, statt in Griechenland, Bulgarien oder Polen zu bleiben.

Insgesamt fällt bei der Diskussion um die Asylzuwanderung auf, dass Politiker wie Faeser oft nur über europäische Lösungen oder wie die CDU-Innenminister über ganze Forderungskataloge sprechen, nicht aber über die kleinen „Stellschrauben“, bei denen nicht einmal Gesetze geändert werden müssten. So reist der weitaus größte Teil der Asylbewerber illegal nach Deutschland ein. Dies ist nach gültiger Rechtslage eine Straftat, die mit Haft geahndet werden kann.

Dementsprechend leitet die Bundespolizei auch regelmäßig Ermittlungsverfahren ein. Ebenso zuverlässig werden die Verfahren aber von den Staatsanwaltschaften eingestellt, sobald die illegal Eingereisten einen Asylantrag stellen. Die Verfahren werden von den Staatsanwaltschaften auch in den vielen Fällen nicht wieder aufgenommen, in denen sich der Asylantrag letztendlich als unbegründet erweist.


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