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Gegner reichten Klage gegen das gläserne Gebäude ein – Brandschutzvorschriften nicht eingehalten
Seit Kurzem steht in der Kaiserstraße in Allenstein ein Gebäude, das manche erfreut und andere abstößt. Es handelt sich um ein modernes, verglastes Bauwerk, das zwischen zwei historischen Bürgerhäusern errichtet wurde: der „Villa mit den Drachen“ in der Kaiserstraße 6 und dem Bürgerhaus in der Kaiserstraße 7.
Die Entstehung des Neubaus geht auf das Jahr 2012 zurück. Der Eigentümer der Fläche, die den Anwohnern jahrelang als wilder Parkplatz diente, beantragte vor fast 13 Jahren eine Baugenehmigung. Bevor die Arbeiten beginnen konnten, führten die Anwohner jedoch einen Rechtsstreit mit dem Bauträger mit dem Argument, dass ein Gebäude an dem vorgesehenen Standort die Lebensqualität verschlechtern würde. Der Fall wurde in den folgenden sechs Jahren in verschiedenen Instanzen vor Gericht verhandelt.
Letztendlich verloren die Anwohner, und die Baugenehmigung wurde 2018 erteilt. Die ersten Bauarbeiten begannen im April 2023. Die Immobilie verfügt über eine Gesamtfläche von etwa 700 Quadratmetern, sie besteht aus fünf Stockwerken und ist mit den benachbarten historischen Häusern verbunden. An seiner höchsten Stelle ist das Gebäude zirka 16 Meter hoch. In dem Objekt sollen Gewerbe- und Einzelhandelseinheiten mit Wohnungen errichtet werden.
Anwohner verloren mehrmals
Einige Bewohner der Stadt vertreten die Auffassung, dass ein modernes Gebäude, das von geschichtsträchtigen Stadthäusern umgeben ist, den Charakter des Stadtzentrums beeinträchtigt. Viele Befürworter des Erhalts der historischen Substanz in der Stadtmitte bezeichnen den Neubau als Katastrophe und einen Verstoß gegen die Grundsätze des guten architektonischen Geschmacks. Befürworter einer Kombination verschiedener Baustile teilen die Empörung der Liebhaber klassischer Häuser nicht, für sie ist es ein Gebäude wie jedes andere. Dennoch scheint die Zukunft des errichteten Objekts fraglich, da im Oktober eine Strafanzeige bei der örtlichen Staatsanwaltschaft eingereicht wurde. Es geht um die Einhaltung der einschlägigen Brandschutzvorschriften. In der Entwurfsphase des Gebäudes, als die entsprechenden Gutachten erstellt wurden, wurde entschieden, dass die neue Immobilie als eine Erweiterung zwischen bestehenden Gebäuden entstehe, was in bestimmten Fällen ermögliche, eine Ausnahme von den baurechtlichen Normen der Brandsicherheit zu gewähren.
Solche Ausnahmen gelten für Aufbauten, Erweiterungen und Umbauten von Gebäuden. Bei der neu entstandenen Immobilie in der Kaiserstraße handele es sich jedoch um ein eigenständiges Objekt, betonte der Sachverständige der Kläger, und daher müssten die allgemeinen Brandschutzanforderungen in Bezug auf die Einhaltung bestimmter Abstände zwischen den Gebäuden erfüllt werden.
Nach den geltenden Vorschriften sollte der Sicherheitsabstand zwischen den Gebäuden mindestens acht Meter betragen. Bei dem modernen Gebäude sind es nur etwa 50 Zentimeter von der Grundstücksgrenze und der Wand des Mietshauses in der Kaiserstraße 6. „Die Baubehörde war nicht berechtigt, eine Baugenehmigung für das Bauvorhaben zu erteilen, da bei der Erteilung der Baugenehmigung ein falsches Verfahren (für den Erweiterungsbau und nicht für den Neubau) angewandt wurde und die Interessen der Eigentümer der Nachbargebäude verletzt werden. Es ist nicht gewährleistet, dass das im Rahmen des Projekts errichtete Gebäude keine Gefahr für die Anwohner darstellt und die Nachbargebäude nicht in einer das Eigentum gefährdenden Weise beeinträchtigt“, heißt es in der Stellungnahme des Brandschutzexperten aus dem Jahr 2023 auf die Fragen lokaler Journalisten, die über das umstrittene Gebäude berichteten.