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Finanzieller Nachschlag für abgewählte Grüne – 300.000 Euro vom Staat für Abwicklung der Fraktion
Nur wenige Begriffe werden von den Grünen in Reden und Wahlprogrammen so häufig bemüht wie das Wort „Nachhaltigkeit“. Im Kontrast zum Anspruch auf ökologisch „nachhaltiges“ Wirtschaften steht die Finanzplanung der Grünen-Fraktion im Landtag von Brandenburg in der abgelaufenen Wahlperiode. Der vor der Abwicklung stehenden Fraktion fehlt Geld, damit ihre bisherigen Mitarbeiter „nicht von heute auf morgen auf der Straße sitzen“.
Nachdem die Brandenburger Grünen bei der Landtagswahl am 22. September nur noch 4,1 Prozent der Wählerstimmen erzielten und auch ein Direktmandat verfehlten, werden im neuen Landtag keine Abgeordneten der Grünen mehr sitzen. Wie die ebenfalls an der Fünf-Prozent-Hürde gescheiterte Linke-Fraktion und die der Gruppe der Freien Wähler ist die Grünen-Fraktion nun verpflichtet, sich selbst abzuwickeln.
Für die Fraktionsmitarbeiter heißt dies nun, dass sie sich nach neuen Arbeitsplätzen umsehen müssen. Nach Informationen der „Märkischen Oderzeitung“ muss die Landtagsfraktion der Grünen mehr als 20 Mitarbeiter entlassen. In den Wahlkreisbüros sollen die Grünen-Abgeordneten zudem weitere 30 Mitarbeiter beschäftigt haben.
Auf Kosten der Steuerzahler soll die vor der Auflösung stehende Fraktion nun noch einmal einen sechsstelligen Zuschuss für ihre Mitarbeiter erhalten. Das Präsidium des Landtags Brandenburg hat noch vor dem Zusammentreten des neuen Landtags am 17. Oktober in seiner alten Zusammensetzung mehrheitlich einen Zuschuss über 300.000 Euro für die Grünen-Fraktion beschlossen. Die AfD stimmte im Landtagspräsidium gegen die Beschlussvorlage von Präsidentin Ulrike Liedtke (SPD).
Keine Rücklagen gebildet
Die Gruppe der Freien Wähler und die Fraktion der Linkspartei sind ebenfalls nicht mehr im neuen Landtag vertreten. Auch hier stehen Mitarbeiter vor der Entlassung. Doch anders als die Grünen-Fraktion brauchen Freie Wähler und Linke nachträglich keinen Finanzzuschuss, da sie offenbar durch finanzielle Rücklagen eine Vorsorge für den Fall einer Wahlniederlage getroffen haben.
Clemens Rostock, in der vorigen Wahlperiode Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, verteidigte den Antrag auf Zuschuss: „Das Fraktionsgesetz sieht genau diesen Weg des Nachschusses für einen solchen Fall vor.“ Der Grüne verwies zudem darauf, das Gesetz sehe nicht vor, für solche Fälle Rücklagen zu bilden. Dies ist korrekt, allerdings gibt es eine Empfehlung des Landesrechnungshof an die Landtagsfraktionen, vorsorglich Rücklagen zu bilden.
Der Rechnungshof ist es auch, der die Ausgaben der Landtagsfraktionen in regelmäßigen Abständen überprüft. Ein wichtiger Punkt dabei: Die Fraktionen besitzen einen großen Spielraum, wie sie die zur Verfügung gestellten Mittel ausgeben. Allerdings dürfen die Fraktionen das Geld nur für ihre Parlamentsarbeit nutzen, nicht aber für die Öffentlichkeitsarbeit der jeweiligen Parteien.
Auf besonders eklatante Verstöße ist der Bundesrechnungshof bei Fraktionen gestoßen, die in der Wahlperiode von 2013 bis 2019 im Bundestag vertreten waren. In einem Bericht hatten die Rechnungsprüfer zahlreiche Belege aufgeführt, wie im Wahljahr 2013 Fraktionsmittel für unzulässige Parteiwerbung zweckentfremdet wurden. Fündig wurde der Rechnungshof dabei bei Union und Grünen in Einzelfällen. Bei den Sozialdemokraten und der Linke fanden die Rechnungsprüfer „mehrere Fälle“.
FDP am meisten gerügt
Die meisten Rügen kassierte seinerzeit die FDP-Fraktion. Nach Ansicht des Bundesrechnungshofs hatte die Fraktion der Liberalen öffentliche Mittel in erheblichem Umfang „rechtswidrig für Parteiaufgaben“ eingesetzt. Obendrein machte die Rheinische Zusatzversorgungskasse nach dem Ausscheiden der FDP-Fraktion aus dem Bundestag im Jahr 2013 auch geltend, dass für etwa 100 Mitarbeiter der FDP-Fraktion 5,8 Millionen Euro an Beiträgen für die Altersvorsorge nicht bezahlt worden waren. Die Versorgungskasse blieb letztendlich auf der Millionenforderung sitzen.
Zwei Jahre vor dem Ausscheiden aus dem Bundestag hatte die FDP-Fraktion noch Rücklagen in Millionenhöhe gehabt. Die Reserven schmolzen allerdings 2012 und im Wahljahr 2013 in hohem Tempo dahin. Parallel stiegen die Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion. Am Ende waren nicht mehr genug Rückstellungen vorhanden, um die Forderungen der Versorgungskasse zu begleichen.
Schon seinerzeit mahnten Juristen bessere Regeln für die Fraktionsfinanzierung an. Ein Reformbedarf besteht allerdings bis heute weiter. Im September 2024 hat der Bundesrechnungshof einen Sonderbericht zur Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen vorgelegt. Die Prüfer bemängelten unter anderem, dass ein Gesetzentwurf von SPD, Union, FDP und Grünen weiterhin keinen wirksamen Rückforderungs- und Sanktionsmechanismus vorsieht, wenn Fraktionen Haushaltsmittel regelwidrig für Öffentlichkeitsarbeit einsetzen.
Peter Wendt am 16.10.24, 07:51 Uhr
Demut, Anstand und Respekt für andere sind in der Politik nicht mehr üblich. Es gilt das Prinzip der maximalen Eigenförderung. Besonders ausgeprägt ist dieses Verhalten bei den Sozialisten der ehemals ehrenwerten SPD und den Grünen. Ich sehe da einen Zusammenhang mit der Erziehung und Bildungshistorie vieler heute in der Verantwortung stehenden Politiker aber auch Wirtschaftsführer.
Da fehlt es allenthalben an Leistungsbereitschaft, Erfahrung, Bildung und leider auch an Charakter. Ergo muss es zu einem Paradigmenwechsel in der Bildung bzw. der Erziehung des Nachwuchses kommen. Einigen Lehrern und auch Eltern scheint da derzeit ein Licht aufzugehen.