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Vor viereinhalb Monaten wurde ein entsprechender Gesetzentwurf zur Reform des BND-Gesetzes publik
Der 1956 gegründete Bundesnachrichtendienst (BND) ist der Auslandsgeheimdienst der Bundesrepublik. In den sieben Jahrzehnten seines Bestehens konnte er einige wichtige Erfolge für sich verbuchen (siehe rechts), geriet aber auch immer wieder durch krasse Fehlleistungen in die Kritik. Daher bezeichneten die beiden früheren BND-Präsidenten August Hanning und Gerhard Schindler die Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes als „zahnlos“ und „nicht auf Augenhöhe“ mit anderen ausländischen Diensten.
Der Status des BND könnte sich nun jedoch verbessern, nachdem das Bundesverfassungsgericht am 8. Oktober 2024 entschieden hat, dass Passagen des bisherigen BND-Gesetzes wegen Verfassungswidrigkeit geändert werden müssten. Daraufhin vereinbarte die jetzige Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag, im Zuge der Novellierung noch zusätzliche Regelungen auf den Weg zu bringen, um die „operativen Fähigkeiten“ des BND zu stärken und diesen in die Lage zu versetzen, „mit der Leistungsfähigkeit relevanter europäischer Partner ... Schritt zu halten“. Wie man das im Einzelnen bewerkstelligen will, zeigt der vom Bundeskanzleramt, Justizministerium, Innenministerium und Verteidigungsministerium erarbeitete und kürzlich vorgestellte erste Entwurf des neuen BND-Gesetzes.
Die Intentionen der Bundesregierung sind dabei mehr als eindeutig: Der BND soll künftig wesentlich offensiver vorgehen und zugleich einen klarer definierten gesetzlichen Auftrag erhalten, was seine Befugnisse und Möglichkeiten betrifft – letztlich plant die Bundesregierung also nicht mehr und nicht weniger als eine Zeitenwende für den deutschen Auslandsgeheimdienst.
Reaktion auf Urteil von 2024
Im Detail besagen die 139 Paragraphen des Entwurfs unter anderem folgendes: Beim Inkrafttreten einer „nachrichtendienstlichen Sonderlage“ erhält der BND automatisch die Befugnis zu „operativen Anschlussmaßnahmen“, um bereits im Vorfeld des Spannungs- oder gar Verteidigungsfalls „systematische Gefährdungen“ der Bundesrepublik abzuwehren. Bestandteil dieser Maßnahmen können auch „heimliche Sabotagehandlungen im Ausland“ sein, wie beispielsweise gezielte Cyberangriffe auf die IT-Infrastruktur des Gegners. Ansonsten ist vorgesehen, dass der BND den kompletten Datenverkehr zwischen der Bundesrepublik und dem Ausland überwachen, auswerten und bis zu sechs Monate lang speichern darf – einschließlich der vertraulichen Kommunikation zwischen Journalisten und deren Informanten.
Bemerkenswert sind zudem die Passagen, in denen es um die „Wohnraumüberwachung“ auf dem Boden der Bundesrepublik „zur Abwehr einer dringenden Gefahr“ sowie die Anwerbung von Informanten, genannt „Nachrichtendienstliche Verbindungen“ (NDV), geht. Im letzteren Falle sind nun diverse Ausnahmeregelungen vorgesehen, was das Abschöpfen von nicht Volljährigen, Abgeordneten und gewerbsmäßigen „Nachrichtenhändlern“ betrifft. Strikt verboten soll in Zukunft nur noch die Zusammenarbeit mit Terroristen oder Schwerverbrechern sein.
139 statt der bisher 69 Paragrafen
Das Ganze wirft natürlich etliche brisante Fragen auf: Inwiefern verträgt sich die im Verborgenen ablaufende Feststellung einer „nachrichtendienstlichen Sonderlage“ durch den Nationalen Sicherheitsrat der Bundesregierung und das Parlamentarische Kontrollgremium zur Überwachung der Geheimdienste mit den Kontroll- und Informationsrechten des Parlaments insgesamt? Wer genau soll die „operativen Anschlussmaßnahmen“ jenseits der virtuellen Welt durchführen, denn eigene paramilitärische Einheiten des BND existieren nicht und sind auch nicht vorgesehen? Würde das Bundesverfassungsgericht nach seiner ablehnenden Entscheidung von 2024 nun tatsächlich einer Legalisierung der Massenüberwachung deutscher Bürger und der Erosion mehrerer verfassungsmäßiger Grundrechte zustimmen? Und was ist mit der Cybersicherheit, wenn der BND ihm bekannte Sicherheitslücken der Hard- und Software für seine Aktionen nutzt, anstatt diese im allgemeinen Interesse schließen zu lassen? Wie verhält es sich des Weiteren mit der Verhältnismäßigkeit der geplanten neuen Maßnahmen, die im Prinzip auch zum Tode von Personen im In- und Ausland führen können? Und zu guter Letzt wäre da noch das Völkerrecht: Wo genau endet die legitime Abwehr von Bedrohungen und wo beginnen illegale Angriffshandlungen gegen andere Staaten?
Auf das Bundesverfassungsgericht wartet also sehr viel neue Arbeit. Außerdem steht zu vermuten, dass der deutsche Inlandsgeheimdienst, also das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), den Prozess der Novellierung des BND-Gesetzes mit äußerst wachen Augen verfolgen wird, denn es strebt ebenfalls nach deutlich umfassenderen Kompetenzen, seit der Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) angekündigt hat, aus dem BfV einen „echten Geheimdienst“ zu machen.
Künstliche Intelligenz und Hochtechnologie
Die Bundesregierung plant eine „deutsche Mini-NSA“
Im Bonner Ortsteil Mehlem soll als Außenstelle des BND ein Krypto-Cyber-Technologiezentrum (KCT) entstehen
Die National Security Agency (NSA), die für die weltweite Überwachung, Entzifferung und Auswertung elektronischer Kommunikation zuständig zeichnet, ist mittlerweile zum größten Auslandsgeheimdienst der USA avanciert und stellt damit nun sogar die berühmt-berüchtigte Central Intelligence Agency (CIA) in den Schatten. Insofern liegt es nahe, in der Bundesrepublik ein Pendant zur NSA zu etablieren, wenn die Nachrichtenbeschaffung im Ausland perfektioniert werden soll. Allerdings steht wohl nicht auf der Agenda, neben dem Bundesnachrichtendienst (BND) einen neuen Dienst für die elektronische Außenaufklärung zu schaffen. Vielmehr ergaben aktuelle Recherchen des Westdeutschen Rundfunks und der „Süddeutschen Zeitung“, dass im Bonner Ortsteil Mehlem eine Außenstelle des BND namens Krypto-Cyber-Technologiezentrum (KCT) entsteht, die als „deutsche Mini-NSA“ gedacht ist.
Der Schwerpunkt der Arbeit dieses Zentrums dürfte auf der Erforschung modernster Technologien wie der Künstlichen Intelligenz und des Quantencomputing liegen, um diese dann für den BND nutzbar zu machen – beispielsweise zum Zwecke des Knackens von Verschlüsselungen, der Aufklärung von Finanzströmen in Kryptowährungen und der Analyse großer Datenmengen. Über seine genauen Planungen hüllt sich der BND allerdings in Schweigen: Der Dienst „nimmt zu Angelegenheiten, die etwaige nachrichtendienstliche Erkenntnisse oder Tätigkeiten betreffen, grundsätzlich nicht öffentlich Stellung“, sagte eine Sprecherin auf Anfrage des WDR und der „Süddeutschen Zeitung“. Damit bleibt auch unklar, was die Schaffung des KCT für die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) in München-Bogenhausen bedeutet.
Die ZITiS wurde im April 2017 ohne einen entsprechenden parlamentarischen Beschluss innerhalb des Geschäftsbereichs des Bundesinnenministeriums eingerichtet und hat die Aufgabe, Bundesbehörden mit Sicherheitsaufgaben wie das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei, das Zollkriminalamt, das Bundesamt für Verfassungsschutz und bislang eben auch den BND im Hinblick auf informationstechnische Fähigkeiten zu unterstützen und zu beraten, wozu eine entsprechende Forschungstätigkeit gehört. Möglicherweise will sich der deutsche Auslandsgeheimdienst nun aber von niemandem mehr in die Karten schauen lassen, wenn es um seine Cyberwerkzeuge und -operationen geht. Die Frage ist allerdings, ob sich genügend hochspezialisierte IT-Experten für den Einsatz in den parallel existierenden staatlichen Einrichtungen ZITiS und KCT finden werden.
Ehrungen
Orden für Mitarbeiter des BND
Agenten haben es schwer: Geht ihr Einsatz schief, lässt man sie fallen wie heiße Kartoffeln, gelingen schwierige und riskante Operationen, darf in aller Regel kaum jemand davon erfahren. Insofern ist es auch extrem selten, dass etwas über die Verleihung von Bundesverdienstkreuzen an BND-Mitarbeiter an die Öffentlichkeit dringt. Eine Ausnahme hiervon bildet der Islamwissenschaftler und Jurist Gerhard Conrad alias „Mister Hisbollah“. Dieser fungierte als Vermittler zwischen Israel und der libanesischen Terrormiliz sowie auch der palästinensischen Hamas. Dabei vermochte er es mehrmals, einen Austausch von Gefangenen oder der Leichen von Getöteten auszuhandeln. Manchmal musste Conrad dazu um die 100 Reisen in den Nahen Osten unternehmen. Seine Bemühungen wurden nicht nur von Israel honoriert – am 29. Juli 2008 erhielt der Geheimdienstler auch das Bundesverdienstkreuz am Bande.
Weitere solcher Orden gingen an einen Unterabteilungsleiter des BND-Referates 16 A wegen seiner Beteiligung an der „Operation Sommerregen“ und an mehrere Mitarbeiter des BND, welche die „Operation Rubikon“ in verantwortlicher Position koordinierten. Im ersteren Falle erfolgte die Verleihung wegen der erfolgreichen verdeckten Unterstützung der afghanischen Mudschaheddin im Kampf gegen die sowjetischen Invasoren während der Mitte der 1980er Jahre, und im zweiteren Falle war die Mitwirkung an einem der größten Geheimdienstcoups des 20. Jahrhunderts der Grund: Der BND schaffte es im Verein mit der CIA, manipulierte Verschlüsselungstechnik an rund 130 Staaten zu verkaufen, was das jahrzehntelange Mitlesen von deren vertraulicher Kommunikation ermöglichte.
Ansonsten kann der BND auch noch eine eigene Auszeichnung vergeben, nämlich die 1956 gestiftete Sankt-Georgs-Medaille in Bronze, Silber und Gold. Sie wird heute zumeist an langjährige Mitarbeiter sowie Angehörige beziehungsweise Leiter befreundeter Geheimdienste verliehen.
Andreas Völz am 15.05.26, 13:45 Uhr
Jetzt warte ich, wie lange es noch dauert, bis die erste Warnung vor einem neuen Reichssicherheitshauptamt kommt.
Glaubte Helmut Schmidt wirklich, in der Zeitung die Wahrheit zu lesen? Der BND war in der Vergangenheit vielleicht deswegen nicht immer sehr effektiv, weil er das notwendige Instrumentarium nicht hatte. Ein neues RSHA wird und soll er nicht werden, aber effektiver.
Peter Wendt am 13.05.26, 08:29 Uhr
Helmut Schmidt sagte einmal sinngemäß über Nachrichtendienste, „wenn ich etwas wissen möchte, lese ich eine Zeitung“. Geheimdienste sind für mich immer Zeichen autoritärer Strukturen und gehören längst abgeschafft. Sie dienen niemals den Bürgern, sondern werden als Repressionsmittel gegen die eigenen Bürger eingesetzt. Der massive Ausbau der Nachrichtendienste geht übrigens auch auf Frau Merkel zurück. Wen überrascht das….