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So geschickt besetzen die Links-Ökos die Schaltstellen im Staatsapparat, um ihre Ideologie durchzusetzen
Wenn Politiker der Grünen und der Linkspartei heute fordern, Rechtsstaat und Demokratie müssten angesichts möglicher Regierungsbeteiligungen der AfD „wetterfest“ gemacht werden, schwingt darin eine gehörige Portion Doppelmoral mit. Wer wissen will, wie man staatliche Institutionen langfristig im Sinne der eigenen Agenda umbaut, muss nur das Berliner Erbe der Ära Rot-Rot-Grün betrachten.
Kaum jemand hat diese Strategie der institutionellen Durchdringung so offenherzig beschrieben wie der Grünen-Politiker Benedikt Lux. Sein Interview mit der linken Zeitung „nd“ aus dem Jahr 2020 liest sich heute wie der Entwurf für eine rot-grüne Variante eines „tiefen Staates“, der demokratische Regierungswechsel unbeschadet einfach aussitzt: „Wir haben die gesamte Führung fast aller Berliner Sicherheitsbehörden ausgetauscht und dort ziemlich gute Leute reingebracht. Bei der Feuerwehr, der Polizei, der Generalstaatsanwaltschaft und auch beim Verfassungsschutz. Ich hoffe sehr, dass sich das in Zukunft bemerkbar macht.“
Als Paradebeispiel grüner Personalpolitik wurde oft Margarete Koppers genannt, die 2017 unter dem grünen Justizsenator Dirk Behrendt zur Generalstaatsanwältin aufstieg. Die Berliner CDU-Fraktion kritisierte ihre Berufung seinerzeit als „Beispiel von Senatsfilz und falschem Amtsverständnis“: „Eine Kandidatin vorzuschlagen, die nie als Staatsanwältin gearbeitet hat und damit weder über die erforderliche Qualifikation verfügt noch über eine saubere Polizeiweste, zeugt von einer enormen Arroganz der Macht.“
Da Koppers mit Erreichen der Altersgrenze aus dem Dienst scheidet, wird der Chefposten der Generalstaatsanwaltschaft zum Jahresende vakant. Das Rennen um die Nachfolge soll laut Justizverwaltung nach dem Prinzip der Bestenauslese entschieden werden – eigentlich selbstverständlich.
Dieses wichtige Prinzip der Personalpolitik im öffentlichen Dienst hat nun auch Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) deutlich in Erinnerung gebracht. Die Senatorin hat nämlich vor Kurzem eine kritische Überprüfung des Berliner Partizipationsgesetzes eingeleitet. Badenberg stellte dabei klar, dass sie das 2021 von Rot-Rot-Grün eingeführte Berliner „Partizipations- und Migrationsgesetz“ in Teilen für rechtswidrig hält und nur noch mit Einschränkungen anwenden will. Federführend bei der Erarbeitung und Einführung dieses Gesetzes war seinerzeit der damalige Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dirk Behrendt (Grüne).
Erklärtes Ziel des Projekts war es, mehr Menschen mit Migrationshintergrund in den Landesdienst zu bringen. Zur Umsetzung sieht das umstrittene Gesetz vor, dass zu Bewerbungsgesprächen im öffentlichen Dienst 40 Prozent Menschen mit Migrationshintergrund eingeladen werden sollen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Migranten im Landesdienst sollen so stark vertreten sein, wie es ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung entspricht – so zumindest der Anspruch.
In der Realität hat sich das Vorhaben offenbar innerhalb weniger Jahre zu einer grundgesetzwidrigen Benachteiligung von Menschen ohne Migrationshintergrund entwickelt. Von der Berliner Staatsanwaltschaft heißt es, dass Bewerber ohne Migrationshintergrund gar nicht erst zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurden, obwohl sie bessere Examensnoten vorweisen konnten als Bewerber mit „Migrationsgeschichte“.
Justizsenatorin Badenberg sieht neben dem von der Verfassung garantierten Grundsatz der Gleichbehandlung damit auch das Prinzip der Bestenauslese verletzt. Die CDU-Politikerin kann sich dabei auf eine Einschätzung der Fachabteilung ihres Hauses und ein Gutachten externer Experten stützen. Badenberg, die CDU-Politikerin, die selbst als Kind iranischer Eltern nach Deutschland gekommen ist, betont: „Für staatliches Handeln gilt aber ein klarer Maßstab: Das Grundgesetz ist mein Kompass. Der Zugang zu öffentlichen Ämtern muss nach Eignung, Befähigung und Leistung erfolgen.“ Linke und Grüne werfen der Senatorin nun einen problematischen Alleingang und die Aushebelung geltenden Rechts vor.
Kritik kommt allerdings auch vom Koalitionspartner SPD. Nach Ansicht von Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe ist die Bestenauslese nicht berührt. Die Tatsache, dass nun sogar Teile der Staatsanwaltschaft gegen eine Korrektur des von Badenberg kritisierten Zustands aufbegehren, zeigt, wie stark sich in der Berliner Justiz offenbar bereits ideologisch geprägte Einstellungen breitgemacht haben.
Dringend überarbeitet und wieder verschärft werden muss auch das Berliner Versammlungsrecht. Dies war ebenfalls 2021 in der Regierungszeit von Rot-Rot-Grün beschlossen worden. Die Grünen haben das Versammlungsfreiheitsgesetz seinerzeit als deutschlandweit liberalste Regelung und als einen historischen Meilenstein für die Bürgerrechte gefeiert. Ein zentraler Punkt, den gerade die Grünen massiv vorantrieben, war die Streichung des Rechtsbegriffs der „öffentlichen Ordnung“ als Grund für Versammlungsverbote. Mit dem Gesetz wurde zudem das Vermummungsverbot aufgeweicht und der Polizei ein Deeskalationsgebot verpflichtend aufgedrückt. Bereits zur Einführung der Neuregelungen hatte der CDU-Innenexperte Burkard Dregger gewarnt: Das Versammlungsfreiheitsgesetz schützt in erster Linie „Randalemacher“, die bei Demonstrationen Gewalt suchten und Polizisten attackierten.
Diese Warnung und auch die Befürchtungen von Polizeigewerkschaftern haben sich leider bewahrheitet. Die Realität auf Berlins Straßen ist immer öfter von Aufmärschen gewaltbereiter Gruppierungen geprägt. Scharfe Kanten zeigt das von SPD, Grünen und Linkspartei vor fünf Jahren auf den Weg gebrachte Gesetz nur gegen Neonazis: Marschieren aggressive „Klimaschützer“, Salafisten, Linksextremisten oder pro-palästinensische Israelhasser auf, zeigen die Regelungen eklatante Lücken. Ausbaden müssen dies die Polizeibeamten in Deutschlands „Demo-Hauptstadt“. Wer den Rechtsstaat wirklich „wetterfest“ machen will, muss ihn zuerst von ideologischen Altprojekten befreien, die ihn schwächen.