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Vater und Tochter bauen mit aufbereiteten Ziegelsteinen ihr von russischen Raketen zerstörtes Haus in Slobidka wieder auf
Bild: picture alliance/abaca/Madiyevskyy Vyacheslav/Ukrinform Besondere HinweiseVater und Tochter bauen mit aufbereiteten Ziegelsteinen ihr von russischen Raketen zerstörtes Haus in Slobidka wieder auf

Faires Partizipieren

Deutsche Bauindustrie fordert Geben-und-Nehmen-Prinzip

Was für China oder die USA selbstverständlich ist, möchte auch Deutschland für sich künftig umsetzen: Wer Hilfsgelder gibt, soll auch Aufträge bekommen

Peter Entinger
06.01.2026

Deutschlands Bauindustrie sieht beim Wiederaufbau der Ukraine nicht nur eine humanitäre Pflicht, sondern wittert parallel auch handfeste Chancen. „Wenn am Ende des Tages der europäische Steuerzahler die Mittel für den Wiederaufbau finanzieren muss, dann sollten diese Mittel auch zuvorderst den Unternehmen aus der EU zugutekommen“, fordert daher Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, und propagiert einen „EU-first-Ansatz“.

Wiederaufbauaufträge sollten somit bevorzugt an deutsche und europäische Firmen gehen. Müller bringt als Instrument eine stärkere Lieferbindung ins Spiel: Hilfen sollen an den Einkauf von Waren und Dienstleistungen im Geberland gekoppelt werden. China und Japan nutzen solche gebundenen Hilfen schon seit Jahren, argumentiert Müller. Denn europäische Bauunternehmen könnten im reinen Preiswettbewerb gegen Billiganbieter aus Drittstaaten nicht gewinnen.

Rückendeckung erhält die Bauindustrie sogleich aus der Politik. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hält die Koppelung von Hilfsgeldern an Aufträge für absolut gerechtfertigt. „Ich finde, das ist eine völlig legitime Forderung“, sagte sie beim Deutsch-Ukrainischen Wirtschaftsforum in Berlin. Deutschland sei über die Wiederaufbaufonds mit Abstand größter ziviler Geldgeber der Ukraine – seit Kriegsbeginn rund 36 Milliarden Euro an Unterstützung. „Aus diesem Programm wiederum Aufträge zu bekommen, deutsche Unternehmen zu beteiligen, ist mehr als legitim“, so die Ministerin.

Auch der Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft trommelt für die Kopplung: „Deutschland und die EU geben sehr viel Geld für die Ukraine, und dann gewinnen am Ende oft chinesische, indische und türkische Firmen die Ausschreibung, weil die nur nach dem Preis geht“, monierte Geschäftsführer Michael Harms und fügte hinzu: „Wir würden als deutsche Wirtschaft an unseren Hilfen für den Wiederaufbau gern stärker partizipieren.“

Längst übliche Praxis
Es geht um Teilhabe an einem milliardenschweren Wiederaufbau-Kuchen, dessen Umfang die Weltbank inzwischen auf mehrere hundert Milliarden Dollar beziffert. Doch jenseits politischer Appelle sind deutsche Firmen bislang zurückhaltend. Wie der „Spiegel“ berichtet, schrecken viele Unternehmen noch vor dem operativen Engagement im Kriegsgebiet zurück: Unsichere Lieferketten, zerstörte Infrastruktur, Raketenangriffe und ungeklärte Haftungsfragen erhöhen das Risiko erheblich. Hinzu kommen hohe Versicherungsprämien – sofern überhaupt Deckung verfügbar ist. Ohne staatliche Absicherungen, etwa über Hermes-Bürgschaften oder Förderkredite der KfW, sind größere Projekte kaum darstellbar.

Tatsächlich koppeln etwa die USA einen erheblichen Teil ihrer Auslandshilfe an den Kauf heimischer Produkte, und China vergibt im Rahmen seiner globalen Infrastrukturpolitik Kredite bevorzugt an eigene Firmen. Jahrzehntelang war auch in westlichen Geberländern gebundene Entwicklungshilfe üblich. Studien zeigen jedoch, dass solche Lieferbindungen Projekte im Schnitt um 15 bis 30 Prozent verteuern. Seit 2001 empfiehlt die OECD daher, zumindest bei den ärmsten Ländern Hilfen nicht mehr an Aufträge an das Geberland zu knüpfen. Im Fall der Ukraine prallen entwicklungspolitische Ideale auf geopolitische Interessen. Zugleich soll die Akzeptanz der Hilfen im eigenen Land gesichert werden – Steuerzahler sind eher bereit, Milliarden aufzubringen, wenn heimische Betriebe davon profitieren.

Schädliche Selbstverpflichtung
Die „EU-first“-Forderung wirft aber auch juristische Fragen auf. Öffentliche Auftragsvergabe in der EU folgt dem Prinzip des freien Wettbewerbs ohne Diskriminierung. Die Ukraine ist Vertragspartei des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA), das Transparenz und Gleichbehandlung aller Mitgliedstaaten garantiert. Ein Vergabe-Bonus nur für EU-Firmen würde diesen Prinzipien widersprechen. Zwar lassen sich Ausschreibungen so gestalten, dass nicht allein der Preis entscheidet – etwa über Qualitäts-, Nachhaltigkeits- oder Sicherheitskriterien –, doch eine offene Bevorzugung europäischer Bieter wäre rechtlich möglicherweise anfechtbar, insbesondere gegenüber Anbietern aus anderen GPA-Staaten wie den USA.

Zudem hat sich die EU selbst verpflichtet, Entwicklungshilfe nicht an eigene Lieferungen zu binden. Eine EU-Verordnung von 2021 bekräftigt ausdrücklich „das Ziel der Aufhebung der Lieferbindung bei der Entwicklungshilfe“. Ein Kurswechsel speziell für die Ukraine würde einen Bruch mit dieser Linie bedeuten – und könnte international als protektionistisches Signal gewertet werden.

Die Debatte offenbart damit einen Konflikt: Einerseits das berechtigte Interesse europäischer Unternehmen, beim Wiederaufbau nicht leer auszugehen, andererseits die Gefahr, Hilfsgelder in ein industriepolitisches Selbstbedienungsprogramm zu verwandeln. Statt formaler Bevorzugung setzen viele Firmen daher auf eine Reform der Vergabepraxis. Zwar hat die Ukraine mit der Plattform „ProZorro“ die Transparenz erhöht, doch deutsche Unternehmen berichten weiterhin von intransparenten Verfahren und kurzfristigen Regeländerungen.


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