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Ein Flickenteppich an diversen Zuständigkeiten lähmt den Schutz von Infrastruktur und Bevölkerung
Neben den Flughäfen Frankfurt und München ist es auch am Hauptstadtflughafen BER zu Zwischenfällen mit Drohnen gekommen. Sechsmal musste der Betrieb am BER infolge von Drohnenmeldungen unterbrochen werden, so die Auskunft der Berliner Flughafenchefin Aletta von Massenbach Anfang Oktober.
Dabei sind die technischen Voraussetzungen zur Abwehr von Drohnen in der Hauptstadt eigentlich gut. Die Berliner Polizei hat nämlich schon im Vorfeld der Fußball-Europameisterschaft 2024 entsprechende Technik zur Drohnenabwehr angeschafft. Seitdem kann die Hauptstadtpolizei im Notfall auf Störsender, sogenannte Jammer, sowie auf Netzwerfer zurückgreifen. Vor Kurzem kündigte Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) an: „Weitere Anschaffungen werden im Zuge der Haushaltswirtschaft sichergestellt.“ Berlin plant wohl, für seine Polizei zusätzlich auch noch Radarsysteme, Abfang- und Aufklärungsdrohnen sowie „kinetische Abwehrsysteme“ zu kaufen.
Würde es am BER allerdings eine bedrohliche Sicherheitslage geben, bei der eine Drohne vom Himmel geholt werden muss, wäre das ganze Arsenal an moderner Technik aber vermutlich keine schnelle Hilfe. Die derzeitige Rechtslage stellt nämlich einen Flickenteppich von Zuständigkeiten dar. Die „Berliner Zeitung“ zitierte unlängst aus einem Gutachten, das der Luftrechtsexperte Elmar Giemulla im Auftrag des Bundesverbands der Deutschen Fluggesellschaften angefertigt hat. Dem Papier zufolge ist die Drohnenabwehr laut Luftverkehrsrecht eindeutig Polizeiangelegenheit. Hier beginnt nun das Kompetenzgerangel: Für das Rollfeld von Flughäfen ist die Bundespolizei zuständig, für das Flughafenumfeld wiederum die jeweilige Landespolizei. Der BER liegt knapp hinter der Berliner Stadtgrenze auf dem Gebiet Brandenburgs. Hier müssten Bundespolizei und die Landespolizeien von Brandenburg und Berlin im Ernstfall sehr schnell klären, wer bei einem akuten Zwischenfall handeln soll.
Abwehrzentrum ist geplant
Die Bundeswehr, die technisch vermutlich am besten in der Lage wäre, an einem deutschen Verkehrsflughafen eine Drohne abzuwehren, darf nach derzeitiger Rechtslage wiederum überhaupt nicht zum Einsatz kommen.
Das Bundeskabinett hat am 8. Oktober einen Entwurf für ein neues Bundespolizeigesetz beschlossen. Das Papier sieht bei der Drohnenabwehr eine Ausweitung der Kompetenzen der Bundespolizei vor. Das derzeit gültige Bundespolizeigesetz stammt aus dem Oktober 1994 – der Begriff „Drohnen“ kommt in dem Gesetz noch nicht einmal vor.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will zudem ein Drohnenabwehrzentrum einrichten, in dem die Kompetenzen von Bund, Ländern und der Bundeswehr endlich gebündelt werden sollen. Noch in diesem Jahr will Dobrindt zudem die Spezialeinheiten der Bundespolizei um eine Drohnenabwehreinheit ergänzen. In einem weiteren Schritt ist eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes geplant. Ziel ist es, auch der Bundeswehr rechtlich zu ermöglichen, bei Drohnengefahr Amtshilfe zu leisten.