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Nach kontinuierlichem Rückgang über einen längeren Zeitraum: Wieder mehr Hausärzte in Deutschland
Vielerorts, vor allem auf dem Land, ist es bittere Realität: Der bisherige Hausarzt geht in Rente und findet keinen Nachfolger. Verbliebene Hausarztpraxen in der Umgebung geraten an ihre Belastungsgrenze, wenn sie die Patienten des ausgefallenen Kollegen mitbehandeln sollen. Die Folge: Für den Patienten entstehen unerträglich lange Wartezeiten, oder er wird von vornherein abgewiesen, wenn kein Notfall vorliegt.
Nun gibt es erste Anzeichen einer Besserung. In den vergangenen zwei Jahren ist die Zahl der niedergelassenen Hausärzte nach einem kontinuierlichen Rückgang wieder leicht gestiegen, nämlich von 51.315 im Jahr 2022 auf 51.473 im Jahr 2024. Bezieht man die in Teilzeit arbeitenden Mediziner mit ein, beträgt die Zahl der Hausärzte mehr als 60.000. Erstmals gab es mit knapp 51 Prozent auch mehr Hausärztinnen als männliche Kollegen. Angaben der Bundesregierung zufolge betrug 2024 der Anteil der Hausärzte an der Gesamtzahl der Ärzte rund 42 Prozent.
Ein großes Problem stellt das Alter der Mediziner dar. Allein in Nordrhein-Westfalen (NRW) ist mehr als die Hälfte der Hausärzte über 60 Jahre alt. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) lag am 31. Dezember 2024 das Durchschnittsalter aller Ärzte bei 54 Jahren gegenüber 50 Jahren im Jahr 2022. Den höchsten Altersschnitt verzeichnete die KBV bei Neurologen mit 59 Jahren, bei Hausärzten lag er bei 55 Jahren.
Um die Versorgung mit Hausärzten zu verbessern, hat die Bundesregierung ein Gesetz mit der sperrigen Bezeichnung „Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz“ (GVSG) verabschiedet, das am 1. März in Kraft getreten ist. Es sieht eine bessere ambulante medizinische Versorgung sowie den erleichterten Zugang zu Gesundheitsleistungen vor. Die Gesundheitsversorgung soll künftig besser auf die Bedürfnisse von Patienten ausgerichtet werden, und insbesondere will der Gesetzgeber eine flächendeckende Versorgung mit Hausärzten sicherstellen.
Erleichterungen für Hausärzte
Ab kommendem Monat treten erste Erleichterungen für Hausärzte in Kraft. Die bisherigen Budgetobergrenzen fallen weg, Hausbesuche sowie alle erbrachten Leistungen in den Praxen werden vollständig und ohne Kürzungen vergütet sowie neue Vergütungspauschalen eingeführt, etwa für die Versorgung chronisch kranker Patienten. Mussten diese bisher aus abrechnungstechnischen Gründen jedes Quartal einbestellt werden, entfällt diese Pflicht nun, da der Arzt eine bis zu vier Quartalen umfassende Pauschale abrechnen kann.
Einen erfolgreichen Weg, dem Ärztemangel zu begegnen, schlug das Land NRW ein. 2019 führte es Medizinstudiengänge mit Landarztquote ein. Landarztstudiengänge werden seitdem an Bewerber vergeben, die sich verpflichten, nach Abschluss der Facharztausbildung für zehn Jahre in einer unterversorgten Region als Hausarzt zu arbeiten. Der sonst übliche Numerus Clausus ist nicht erforderlich. Die ersten Absolventen dieses Programms werden im kommenden Jahr als Hausärzte tätig. Darüber hinaus fördert NRW Niederlassungen auf dem Land mit rund 60.000 Euro.