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Für die Kompensation von Impfschäden könnten grundsätzlich auch Vermögenswerte nicht geschädigter Bürger herangezogen werden
Gemäß Artikel 14 des Grundgesetzes ist eine Enteignung „zum Wohle der Allgemeinheit zulässig“. Sie darf aber „nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt“. Solche normativen Regelungen finden sich unter anderem im Bau- und Bergrecht sowie im Gesetz über den Lastenausgleich (LAG) vom 14. August 1952.
Der Zweck des Lastenausgleichs bestand darin, denjenigen Deutschen, die infolge des Zweiten Weltkrieges und seiner Nachwirkungen wie den Vertreibungen aus den Ostgebieten Vermögensschäden erlitten hatten, einen finanziellen Ausgleich zu verschaffen. Das hierfür nötige Geld brachte der Staat auf, indem er eine Sonderabgabe auf die noch existierenden Vermögen einführte, deren Höhe bei der Hälfte des Vermögenswertes lag und die in bis zu 120 vierteljährlichen Raten in den Ausgleichsfonds einzuzahlen war.
Das Gesetz wurde 2019 verkündet
Dieses Gesetz wurde am 12. Dezember 2019 durch das neu eingeführte Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts (SozERG) geändert, das zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Im Artikel 21 des SozERG heißt es unter Punkt 2, der Paragraph 292 des LAG werde insofern neu gefasst, als anstelle des Wortes „Kriegsopferfürsorge“ nun „Soziale Entschädigung“ stehe. Das ist ein höchst schwammiger Begriff, dessen Bedeutungsgehalt sich erst erschließt, wenn man berücksichtigt, dass die Änderung des LAG im Zusammenhang mit der Neueinführung des Sozialgesetzbuches Vierzehntes Buch – Soziale Entschädigung – (SGB XIV) durch den Artikel 1 des SozERG erfolgte.
Dieses SGB XIV soll, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in einer Stellungnahme vom 14. Januar 2020, das gesamte bestehende Entschädigungsrecht bündeln und für „mehr Transparenz und Rechtsklarheit“ sorgen, um „der staatlichen Mitverantwortung an den schädigenden Ereignissen gerecht“ zu werden. Was das BMAS mit Letzterem meinte, ergibt sich aus der Auflistung jener Schadensereignisse, für welche „die staatliche Gemeinschaft eine besondere Verantwortung trägt“, im ersten Paragraphen des SGB XIV. Hier werden „Gewalttaten“, „Kriegsauswirkungen“, „Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes“ sowie „Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe“ genannt, „die eine gesundheitliche Schädigung verursacht haben“. Dabei könne „das schädigende Ereignis ... ein zeitlich begrenztes, ein wiederkehrendes oder ein über längere Zeit einwirkendes Ereignis sein“. Anspruchsberechtigt seien nicht nur die Geschädigten selbst, sondern auch deren „Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende“.
2024 tritt die Regel in Kraft
Speziell zu den angesichts von Corona, Boostern und zur Diskussion stehender Impfpflicht besonders aktuellen Schutzimpfungen heißt es im Kapitel 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 4 des SGB XIV, dass die Entschädigungsregelung im Falle einer jeglichen Impfung greife, die „von einer zuständigen Landesbehörde ... öffentlich empfohlen und in ihrem Bereich vorgenommen wurde“ beziehungsweise „auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 20 Absatz 6 oder 7 des Infektionsschutzgesetzes angeordnet wurde oder sonst auf Grund eines Gesetzes vorgeschrieben war“. Darunter fallen laut der aktuellen Fassung des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz) auch und gerade die „Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2“. Sollten diese schädliche Auswirkungen haben, „die über das übliche Ausmaß einer Reaktion auf eine Schutzimpfung ... hinausgehen“, dann wären staatliche Entschädigungen fällig. Dabei bietet die vom Gesetzgeber vorgenommene Verknüpfung des neuen SGB XIV mit dem umformulierten Lastenausgleichsgesetz die grundsätzliche Möglichkeit, für diese Entschädigungen auch Vermögenswerte der nicht geschädigten Bevölkerung heranzuziehen.
Mark Thomas am 09.02.22, 20:22 Uhr
Es wird Zeit die verantwortlichen korrupten Politiker in die Haftung zu nehmen. Wie kann man nur solch einen Haftungsausschluss bei derPharmaindustrie unterschreiben. Die Notfallzulassung müsste Dorsch längst ausgelaufen sein!!!?
P. K. am 26.01.22, 17:27 Uhr
"Was für eine Zeit, Irre führen blinde" und das sind eine ganze Menge Blinde Lemminge, die in ihrer Blndheit begeistert mitlaufen!
Siam Brutze am 24.01.22, 07:19 Uhr
Immer noch wird es behauptet, dass die Impfungen sicher seien. Aber gucke mal da, da es doch nicht so ist, wurde bereits in 2019 ein passendes Gesetz erlasssen, um das Kapital der Bürger zur Quelle von Entschädigungen zu machen. Sehr klever...
Waffenstudent Franz am 20.01.22, 19:07 Uhr
Seit dem Fremdarbeiterabkommen vom 20. Dezember 1955 mit Italien zahlt der deutsche Arbeiter der Faust einem Lastenausgleich für Zugreiste in der Hängematte. Die Arbeiter der Stirn kamen in der Ära Kohl und Schröder hinzu. Inzwischen alimentieren 35% aller BRD-ler den Rest. Mit einem Ende aller Subventionen verlassen Millionen freiwillig das sinkende BRD-Protektorat.
Rolf Günther am 19.01.22, 12:34 Uhr
Da die Hersteller der Genplörre ausschliesslich von jeglicher Haftung befreit sind, kann durch dieses Gesetz nun die Enteignung der Bürger vorgenommen werden um die Milliarden zu zahlen, die wegen Nebenwirkungen und Todesfällen auftreten werden. Die Versicherungen fangen ja nun auch schon an, für durch Coronaimpfungen entstandene Kolkateralschäden aufzukommen!
Wem immer noch nicht klar wird, wie perfide und vorsätzlich der Angriff der Davosmafia auf unsere Gesellschaften geplant und nun umgesetzt wird, der sollte sich in die Klappse einweisen lassen!!!
Gregor Scharf am 18.01.22, 09:36 Uhr
Beachtenswert sind die Chronologie der Ereignisse, das Timing der Gesetzgebung, das Mis(t)management der "Pandemie" und die "weise" Voraussicht zur Vorbeugung und Abwälzung der Schäden aus künstlich erzeugten Notsituationen zur ungehinderten Selbstbedienung am privaten Vermögen, das nicht selten durch mühevolle, harte Arbeit und Disziplin des Einzelnen geschaffen wurde. Das hat nichts mit Solidargemeinschaft zu tun, sondern ist Raubrittertum des 21sten Jahrhunderts. Warum wurde diese Gesetzgebung nicht transparent der Öffentlichkeit präsentiert? Können Sie sich daran erinnern, jemals etwas darüber in den Medien erfahren zu haben?