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Windstärke nimmt durch die Massen an Windrädern ab – die Umweltschäden nehmen dafür zu
Kürzlich wurde bekannt, dass die Bundesregierung den Betreibern und Investoren von Wind- und Solarparks im vergangenen Jahr über verschiedene Vergütungsformen insgesamt 16,5 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt ausgezahlt hat. Seit der Abschaffung der EEG-Umlage 2022 erfolgt die Förderung der „ erneuerbaren Energien“ aus dem staatlichen Klima- und Transformationsfonds über ein zentrales Verrechnungskonto der Übertragungsnetzbetreiber.
Obwohl die Abschaffung der EEG-Umlage eine direkte Entlastung der Stromkunden zur Folge hatte, wurde dieser Effekt durch die stark gestiegenen Energiepreise überlagert. Für die Verbraucher blieben die Strompreise etwa gleich hoch oder stiegen sogar weiter an. Hintergrund der Ausgleichszahlungen ist die volatile Stromerzeugung der sogenannten erneuerbaren Energien, was an der Börse oft zu niedrigen oder negativen Preisen führt. Ohne Differenzverträge würden die Finanzierung und der Ausbau erschwert, wie es heißt. Zuletzt kam in den Kreisen der Windkraft- und Solarunternehmen Unruhe auf, da bekannt wurde, dass Wirtschaftsministerin Katharina Reiche beabsichtigt, die Ausgleichszahlungen an Betreiber und Investoren der Erneuerbaren zu streichen. Davon betroffen wären zudem auch Bürgergesellschaften, die sich mit Geldeinlagen an Windparkprojekten beteiligen, die sich noch in der Planungsphase befinden.
Hohe Zuzahlungen des Staates entstehen dadurch, dass die „Windausbeute“ in den Regionen durch den fortlaufenden Zubau weiterer Windparks abnimmt, was dementsprechend auch die Stromerträge beeinflusst. Die Entwicklung korrespondiert mit der beobachteten Rückläufigkeit der mittleren Windgeschwindigkeit in Deutschland. Offshore auf der Nordsee ist die „Windernte“ im Mittel um 25 Prozent eingebrochen. Gleichwohl wird der Ausbau weiter vorangetrieben. An Land drängen die Windkraft-Unternehmen aus gleichem Grund jetzt in die Wälder. Der Schutz vor großflächiger Abholzung wird immer öfter ausgesetzt, da den zuständigen Gemeinden Geld angeboten wird. Ein Gutachten der Deutschen WindGuard (DWG) im Auftrag der Windbranche erbrachte 2020 das beunruhigende Ergebnis, dass die Windstärke von 2012 bis 2019 deutlich abgenommen hat, und zwar überproportional dort, wo die meisten Windparks errichtet wurden. Eine Steigerung der Energieausbeute aufgrund der erhöhten Effektivität der neueren Windanlagen blieb aus. In Schleswig-Holstein sank die Mittlere Spezifische Nennleistung der Windparks um etwa 30 Prozent, im gesamten Norden um 25, in der Mitte um 23 und im Süden um 26 Prozent. Ähnliche Entwicklungen werden in China und anderen Teilen Europas beobachtet. Die DWG riet daher zum Bau wesentlich höherer Windräder, und zwar bis zu einer Gesamthöhe von 300 Metern, was in den USA bereits seit 2016 praktiziert wird, um den wesentlich stärkeren Höhenwind abzuschöpfen. Diese Gesamthöhe wird vor allem in windschwächeren Gebieten Süddeutschlands anvisiert. Inzwischen betrifft die als „Terrestrial Stilling“ bezeichnete Abschwächung des Windes auch Höhen über 200 Meter.