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Richter, Hochschullehrer und Parlamentarier: Eduard von Simson, 1880 porträtiert auf  einem Ölgemälde  von Fritz Paulsen
Foto: Alte NationalgalerieRichter, Hochschullehrer und Parlamentarier: Eduard von Simson, 1880 porträtiert auf einem Ölgemälde von Fritz Paulsen

Eduard von Simson

„Es ist ein ‚reizendes Spiel des Geschickes‘“

Derselbe Mann, der 1849 namens der Nationalversammlung Friedrich Wilhelm IV. die Kaiserkrone anbot, bat 1870 namens des Reichstags Wilhelm I., die von den Fürsten dargebotenen Krone anzunehmen

Wolfgang Reith
30.04.2024

Eduard Simson scheiterte 1849 mit dem Versuch, die deutschen Staaten zu einem Reich zu vereinen, weil der preußische König, der zum Kaiser ausersehen war, sich weigerte, die ihm angebotene Krone aus den Händen von Abgeordneten der Nationalversammlung entgegenzunehmen. Erst Simsons zweite Mission 1870 sollte von Erfolg gekrönt sein und führte zur Reichsgründung. Diesmal verhalf der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck Simsons Bestrebungen zur Verwirklichung.

Geboren am 10. November 1810 in Ostpreußens Hauptstadt Königsberg als Martin Eduard Sigismund Simson, legte er bereits im März 1826 mit nur 15 Jahren am Collegium Fridericianum sein Abitur ab. An der Albertina studierte er sodann Rechtswissenschaften. Das Studium schloss er 1829 mit der Promotion ab. Schon 1823 hatten sich seine jüdischen Eltern entschlossen, ihre fünf Kinder christlich taufen zu lassen. Sie selbst traten später zum Protestantismus über.

Mit Hilfe eines Staatsstipendiums unternahm Simson eine Studienreise, die ihn für zwei Jahre nach Berlin, Halle, Weimar, Leipzig, Göttingen, Bonn, Paris und Heidelberg führte. Von 1831 bis 1832 leistete er als Einjährig-Freiwilliger seinen Wehrdienst ab, zuletzt als Offizier der Landwehr. 1833 wurde er an der Albertina außerordentlicher Professor, 1836 erhielt er eine ordentliche Professur für römisches und preußisches Recht, und von 1855 bis 1857 war er Prorektor der Universität.

Simsons politische Laufbahn begann 1846 mit seiner Wahl in die Königsberger Stadtverordnetenversammlung, zwei Jahre später wurde er in die Frankfurter Nationalversammlung gewählt, in der er sich der nationalliberalen „Casino“-Fraktion der rechten Mitte anschloss und dort ab dem 18. Mai 1848 zunächst als Schriftführer im Gesamtvorstand wirkte. Im Oktober des Jahres wurde er Vizepräsident des Parlaments und am 18. Dezember 1848 als Nachfolger Heinrich von Gagerns, der Anton von Schmerling als Reichsministerpräsident ablöste, schließlich Präsident der Nationalversammlung.

Erster Reichsgerichtspräsident
In dieser Eigenschaft reiste Simson an der Spitze einer Deputation von 32 Abgeordneten am 3. April 1849 nach Berlin, um dem preußischen König Friedrich Wilhelm IV. die Kaiserkrone anzutragen. Der aber entgegnete, dass er diese Würde ohne die Zustimmung der deutschen Fürsten und der Städte nicht annehmen könne, weil die Nationalversammlung keine Krone zu vergeben habe. Das Scheitern der Mission führte dazu, dass Simson alsbald erkrankte und am 11. Mai 1849 vom Amt des Parlamentspräsidenten zurücktrat, in dem er noch am Tag zuvor mit überwältigender Mehrheit bestätigt worden war. Am 20. Mai 1849 schied er dann auch aus der Nationalversammlung aus.

Ende Juni 1849 fungierte Simson als Präsident des sogenannten Gothaer Nachparlaments, ab dem 25. März 1850 war er Präsident des Volkshauses des vom 20. März bis zum 29. April des Jahres tagenden Erfurter Unionsparlaments (Verfassungsberatende Versammlung der Erfurter Union), eines Zwei-Kammer-Parlaments, bestehend aus dem Volkshaus und einem Staatenhaus. Letzterem stand ebenfalls ein Ostpreuße als Präsident vor, nämlich Rudolf von Auerswald. Gleichzeitig war Simson seit dem 7. August 1849 Abgeordneter für Königsberg im Abgeordnetenhaus des Preußischen Landtages und bis 1851 dessen Präsident.

Weil die Kräfte der Restauration inzwischen erstarkten, zog sich der liberale Jurist 1852 aus der Politik zurück und widmete sich wieder seiner Lehrtätigkeit an der Albertina. Sechs Jahre später kehrte er allerdings ins Abgeordnetenhaus zurück. 1859 wählte ihn dieses zu seinem Präsidenten, doch musste er sich Anfang 1862 aus gesundheitlichen Gründen von diesem Amt zurückziehen. Seit 1860 war er – nachdem er seine Professur in Königsberg aufgegeben hatte – Vizepräsident des Oberappellationsgerichts in Frankfurt an der Oder, 1869 avancierte er zu dessen Präsidenten.

Am 2. März 1867 wurde Simson Präsident des konstituierenden Reichstags des Norddeutschen Bundes, im selben Jahr dann Präsident des am 31. August gewählten ordentlichen Reichstages. Seit dem 29. April 1868 war er zugleich Präsident des Zollparlaments, dem auch die süddeutschen Staaten angehörten. Am 3. Oktober 1867 reiste Simson zur wiederhergestellten Burg Hohenzollern, auf der sich gerade der preußische König Wilhelm I. aufhielt, um ihm als Inhaber des Präsidiums des Norddeutschen Bundes die Adresse des im August gewählten Reichstages zu überbringen.

Etwas mehr als drei Jahre hernach, am 13. Dezember 1870, begab sich Simson dann an der Spitze einer Deputierten-Delegation nach Versailles, um den König zu bitten, die ihm angetragene Kaiserwürde anzunehmen, nachdem die süddeutschen Staaten den Wunsch geäußert hatten, dem Norddeutschen Bund beizutreten und damit die Reichseinheit zu vervollkommnen. Bismarck gab damals zu erkennen: „Es ist ein ‚reizendes Spiel des Geschickes', daß derselbe Mann ausersehen war, 1849 die Kaiserkrone namens der Nationalversammlung anzubieten und jetzt die Annahme der von den Fürsten dargebotenen Krone zu erbitten.“

Tod vor 125 Jahren
Am 23. März 1871 wurde Simson zum Präsidenten des ersten Reichstags des neuen deutschen Kaiserreiches gewählt, ein Amt, das er bis 1874 bekleidete, als er es aus gesundheitlichen Gründen aufgab. Mitglied des Parlaments blieb er noch drei Jahre lang, ehe er sich auch dort zurückzog.

Als am 1. Oktober 1879 in Leipzig das neue Reichsgericht seine Arbeit aufnahm, wurde Simson auf Bismarcks Wunsch hin zu dessen erstem Präsidenten berufen. Diese Funktion übte er bis zur Versetzung in den Ruhestand am 1. Februar 1891 aus, um die er gebeten hatte, nachdem er im Jahr zuvor einen Schlaganfall erlitten hatte. Am 18. März 1888 hatte ihm Kaiser Friedrich III. den Schwarzen Adlerorden verliehen, und am 28. Mai des Jahres wurde er in den erblichen Adelsstand erhoben. Eduard von Simson starb am 2. Mai 1899 in Berlin und wurde auf dem Friedhof III der Jerusalems- und Neuen Kirche vor dem Halleschen Tor beigesetzt. Seit 1964 gehört sein Grab zu den Ehrengräbern des Landes Berlin.

Einen Tag vor seinem Tod hatte sich seine Promotion zum 70. Mal gejährt, die er im Alter von 18 Jahren erlangt hatte – ein Jubiläum, das ungewöhnlich selten sein dürfte. Bis zuletzt blieb Simson Präsident der 1885 in Weimar gegründeten Goethe-Gesellschaft.

1834 hatte Simson eine Tochter des Königsberger Bankiers Marcus Warschauer geehelicht, mit der er neun gemeinsame Kinder hatte. In Leipzig ist der Platz vor dem ehemaligen Reichsgericht und heutigen Bundesverwaltungsgericht nach Simson benannt, außerdem eine Straße und eine Brücke in der Stadt. In Berlin gibt es im Tiergarten, nahe dem Reichstagsgebäude zum Brandenburger Tor hin, den Simonweg, und in Frankfurt am Main trägt eine Straße am Parlamentsplatz seinen Namen.


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