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Immer mehr grüne Vorschriften werden leise zurückgefahren und drohende Sanktionen abgemildert oder gar ausgesetzt – siegt jetzt doch die Vernunft?
Dies ist Europas ‚Man-on-the-Moon-Moment'“, verkündete Ursula von der Leyen im Dezember 2019, als sie in Brüssel den europäischen „Green Deal“ vorstellte. Gut sechseinhalb Jahre später ist von der ehemaligen Aufbruchstimmung wenig geblieben. Offiziell hält die EU zwar an der „Klimaneutralität“ bis 2050 fest, doch bei der konkreten Umsetzung rückt Brüssel Schritt für Schritt von seinen ursprünglichen Vorgaben ab. Der „Green Deal“ wird nicht widerrufen, aber Fristen, Sanktionen und konkrete Vorgaben werden zunehmend gelockert. Energiepreise, Versorgungssicherheit und Industriepolitik scheinen wieder wichtiger zu werden.
Jüngstes Beispiel ist die Aufweichung des Emissionshandels durch die EU-Kommission. Nach der bisherigen Planung sollten ab 2040 praktisch keine neuen Zertifikate für den Kohlendioxidausstoß von Industrie und Kraftwerken ausgegeben werden. Mitte Juli schlug die EU-Kommission nun allerdings vor, die Zahl der Emissionszertifikate deutlich langsamer zu verringern; der Emissionshandel soll sogar bis weit in die 2040er Jahre fortbestehen. Außerdem sollen bestimmte Industriezweige mehr kostenlose Zertifikate erhalten. Als Grund nennt die EU-Kommission den Wettbewerbsdruck gegenüber China und den USA sowie die Gefahr von Produktionsverlagerungen.
Bereits im November war die Kommission beim Emissionshandel für Gebäude und Straßenverkehr (ETS 2) zurückgerudert. Dort sollte ein Zertifikatehandel ursprünglich ab 2027 fossile Brennstoffe schrittweise verteuern. Vor allem Polen und weitere mittel- und osteuropäische Staaten warnten jedoch vor steigenden Heiz- und Kraftstoffpreisen, zusätzlichen Belastungen für einkommensschwache Haushalte und sogar vor politischen Protesten. Polens Regierung machte ihre Zustimmung zum neuen EU-Klimaziel für 2040 von einer Verschiebung des Emissionshandels für Gebäude und Verkehr abhängig. Die Umweltminister der EU-Mitgliedstaaten einigten sich im November 2025 schließlich darauf, dass ETS 2 erst 2028 startet. Mehrere mittel- und osteuropäische Staaten drängen inzwischen auf eine weitere Verschiebung, Preisobergrenzen oder eine grundsätzliche Abschwächung des Emissionshandels für Gebäude und Straßenverkehr.
Erst vor wenigen Wochen, im Juli, hat die EU-Kommission auch die Methanverordnung entschärft. Die verpflichtet europäische Importeure, ab Januar 2027 nachzuweisen, welche Methanemissionen bei der Förderung und dem Transport von Öl und Gas entstehen. Bei Verstößen waren empfindliche Sanktionen für Unternehmen vorgesehen, in einzelnen Fällen bis zu 20 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Die Methanverordnung ist erst im August 2024 in Kraft getreten. Nur zwei Jahre später hat die EU-Kommission den Mitgliedstaaten nun empfohlen, bestimmte Verstöße gegen die Methanverordnung in den Jahren 2027 bis 2029 grundsätzlich nicht zu bestrafen; lediglich Betrugsfälle bleiben ausgenommen.
Bestrafung vorerst verboten
Die Empfehlung soll vor allem für Lieferverträge gelten, die vor Anfang 2028 geschlossen oder verlängert wurden. Die Methanverordnung selbst wurde nicht geändert; die Kommission schwächte ihren Vollzug durch eine Empfehlung ab. Der Empfehlung aus Brüssel war Druck von mehreren Seiten vorausgegangen. Wichtige Energielieferanten wie die USA, Katar, Algerien und Nigeria hatten gewarnt, die Kontroll- und Nachweispflichten seien in der vorgesehenen Form kaum erfüllbar und europäische Öl- und Gasimporte seien gefährdet.
Auch zahlreiche Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, Italien, Polen und Tschechien, hatten sich für eine Verschiebung des Sanktionsmechanismus eingesetzt. Dazu beigetragen hatte auch das Zögern von Energieunternehmen, die sich aus Furcht vor hohen Bußgeldern beim Abschluss neuer Lieferverträge zurückgehalten hatten. Verschärft wurde die Lage noch durch geopolitische Spannungen und mögliche Ausfälle wichtiger Lieferwege. Obendrein waren auch die Mitgliedstaaten selbst unzureichend vorbereitet: Noch Mitte Juli verfügte kein EU-Land über eine vollständig einsatzfähige Stelle zur Überprüfung der Methanvorgaben. Um steigende Energiepreise und Versorgungsengpässe zu verhindern, empfahl die Kommission am 20. Juli, Verstöße bis 2029 vorerst nicht zu bestrafen.
Bereits 2025 hat die EU-Kommission im Automobilsektor eine Lockerung vorgeschlagen. So sollte der durchschnittliche Kohlendioxidausstoß der europäischen Neuwagenflotte ab 2035 im Vergleich zu 2021 um 100 Prozent sinken.
Sorgen der Industrie erhört
Im vergangenen Dezember schlug die EU-Kommission allerdings vor, die Vorgabe auf 90 Prozent zu reduzieren. Dadurch könnten in der EU auch nach 2035 noch Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor zugelassen werden, sofern die Hersteller ihre Flottenbilanz auf andere Weise ausgleichen. Klimakommissar Wopke Hoekstra räumte ein, durch die Absenkung des Ziels auf 90 Prozent könnten „Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor auch nach 2035 weiterhin eine Rolle spielen“. Die Kommission begründet den Rückzug ganz offen mit den Schwierigkeiten der Autobauer. Man habe „den Sorgen der Automobilindustrie zugehört“ und verstehe „das Ausmaß ihrer Herausforderungen“, erklärte der EU-Klimakommissar.