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Berlins SPD-Queerbeauftragter Alfonso Pantisano nimmt es mit der Wahrheit nicht so genau: Er machte aus einem islamistischen Terroristen kurzerhand einen „Konservativen“
Bild: Leonhard Lenz/WikimediaBerlins SPD-Queerbeauftragter Alfonso Pantisano nimmt es mit der Wahrheit nicht so genau: Er machte aus einem islamistischen Terroristen kurzerhand einen „Konservativen“

Verbrettert hinter ideologischen Scheuklappen

Gefährlich falsche Prioritäten

Während linke politisch Verantwortliche krampfhaft rechts fahnden, formiert sich auf der gegenüberliegenden Seite islamistischer Terror und rohe Gewalt

Alexander Dorn
05.08.2026

Um 20.58 Uhr filmte eine verdeckte Überwachungskamera des Berliner Landeskriminalamts Abdul B. beim Verlassen seines Hauses. Der Islamist war vom Bundeskriminalamt mithilfe des Prognosesystems RADAR-iTE in die höchste Risikokategorie „Rot“ eingeordnet. Rund eine Stunde später raste er mit einem Transporter am Rande des Berliner Christopher Street Days in eine Menschenmenge: Eine Frau starb, 31 Menschen wurden verletzt. Dabei hatten die Behörden den späteren Attentäter im Blick – aber offenbar nicht genügend Kräfte, um ihn lückenlos zu beobachten. Die Kamera wurde nicht ständig überwacht, sondern nur im Abstand von 24 Stunden ausgewertet. Die persönliche Observation des islamistischen Gefährders war bereits zuvor deutlich zurückgefahren worden.

Der Fall ist kein Beleg dafür, dass die Sicherheitsbehörden untätig waren. Verfassungsschutz, LKA, BKA und das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum haben sich mit Abdul B. befasst. Sein Telefon und sein Hauseingang wurden überwacht, seine Gefährlichkeit war erkannt worden. Gescheitert ist der Staat aber erneut an der schwierigsten Aufgabe der Terrorabwehr: aus einer großen Zahl gefährlicher Personen die herauszufiltern, die unmittelbar vor einer Tat stehen – und die Kräfte genau auf sie zu konzentrieren.

Der Fall führt zu unbequemen Fragen: Setzt Deutschland bei der Terrorabwehr die richtigen Prioritäten? Politiker der Regierungsparteien sehen im Rechtsextremismus weiter die größte Gefahr für die Demokratie; für die Grünen und Die Linke gilt diese Einschätzung ohnehin. Wie fest die politischen Deutungsmuster sitzen, zeigte sich unmittelbar nach dem Anschlag auf den Berliner CSD. Die Linke Neukölln verlor zunächst kein Wort über Islamismus, erklärte dafür aber, rechte und konservative Akteure hätten mit ihrer queerfeindlichen Ideologie den Boden für die Tat bereitet. Berlins SPD-Queerbeauftragter Alfonso Pantisano ordnete Islamisten kurzerhand den „konservativen Kräften“ zu.

Der Kampf gegen Rechts wird häufig mit dem Verweis auf die Statistik zur politisch motivierten Kriminalität begründet. Dort aber fließen in die Gesamtzahl der Straftaten aus dem rechtsextremen Spektrum allerdings in großer Zahl Propagandadelikte ein, insbesondere das Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen. Vergleichbare Tatbestände, die ausschließlich islamistische oder linksextremistische Symbole und Parolen erfassen, hat der Gesetzgeber in dieser Breite nicht geschaffen. Auch Volksverhetzung, Beleidigungen und beschädigte Wahlplakate fließen in die Zahlen ein. Diese Taten können strafwürdig sein. Sie besagen aber wenig darüber, wie wahrscheinlich ein Bombenanschlag, eine Amokfahrt in eine Menschenmenge oder ein Angriff auf die Stromversorgung einer Großstadt ist.

Um die Terrorgefahr einschätzen zu können, ist ein Blick auf andere Zahlen aussagekräftiger: Den bundesweit 410 islamistischen Gefährdern stehen nach Angaben des Bundeskriminalamts 65 rechtsextremistische und 17 linksextremistische Gefährder gegenüber. Auch die Verfahren des Generalbundesanwalts ergeben ein anderes Bild als die Kriminalitätsstatistik: Von den Terrorismusverfahren, die 2025 neu erfasst wurden, entfiel mit 59 Prozent der mit Abstand größte Anteil auf den Islamismus. Rechtsterrorismus machte drei Prozent aus. Auf ein neu eröffnetes rechtsterroristisches Verfahren kamen damit rechnerisch etwa 20 Verfahren wegen islamistischen Terrorismus.

Diese Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache. Staat und Politik müssen daraus endlich die Konsequenzen ziehen: Angesichts begrenzter Ressourcen müssen die Prioritäten richtig gesetzt werden. Wer als islamistischer Hochrisikogefährder gilt, darf nicht aus Personalmangel aus der engmaschigen Überwachung fallen. Dafür müssen BKA, Verfassungsschutz und Landeskriminalämter ihre Kräfte stärker dort konzentrieren, wo derzeit das größte Gefahrenpotenzial für die Sicherheit liegt: im Bereich des Islamismus. Die Sicherheitsbehörden müssen ihre Kräfte stärker dort einsetzen, wo Täter nicht nur hasserfüllt schreiben, sondern erkennbar bereit sind, Menschen zu töten.

Datenschutz als Täterschutz

Auch der politische Islam muss entschlossener bekämpft werden. Dabei darf die Politik nicht aus Rücksicht auf Wählerstimmen aus dem migrantischen Milieu mit angezogener Handbremse agieren. Die schiere Zahl von Islamisten, denen die Sicherheitsbehörden schwere Gewalttaten zutrauen, muss auch im Ausländerrecht endlich zu Konsequenzen führen: Ausländische Gefährder sind, wo immer rechtlich möglich, umgehend abzuschieben. In Fällen, in denen dies nicht möglich ist, wird die Diskussion früher oder später auf eine richterlich überwachte Präventivhaft für Gefährder hinauslaufen. Diese Diskussion sollte jetzt geführt werden, nicht erst nach dem nächsten Anschlag.

Auch der politisch forcierte Kampf gegen „Hass und Hetze“ bindet erhebliche Kapazitäten bei Polizei und Justiz. Bei der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet des BKA gehen jährlich inzwischen Zehntausende Hinweise ein. Die Frage muss erlaubt sein, ob jede Beleidigung oder geschmacklose Äußerung weiter denselben Verfolgungsaufwand rechtfertigen soll wie eine konkrete Gewaltandrohung oder Terrorplanung.

Die Fahndung nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day förderte auf bizarre Weise auch noch zutage, wie Datenschutz mitunter zum Täterschutz mutieren kann. Die Berliner Polizei stellte zwar ein Foto des Attentäters auf ihre Fahndungsseite. Auf ihren eigenen Konten in den sozialen Netzwerken veröffentlichte sie jedoch aus Datenschutzgründen lediglich einen Link. Wer wissen wollte, nach wem gesucht wurde, musste zunächst die Internetseite der Polizei öffnen. In einer akuten Gefahrenlage verschenkte die Polizei so Reichweite in der Bevölkerung und wertvolle Zeit.

Ähnliche Probleme gibt es immer wieder bei Bildern aus Überwachungskameras. Nach Straftaten werden sie für Öffentlichkeitsfahndungen oft erst nach Monaten freigegeben, weil die Polizei zunächst andere Ermittlungsansätze ausschöpfen muss. Persönlichkeitsrechte sollen den Bürger vor einem übergriffigen Staat schützen. Sie dürfen aber nicht so ausgelegt werden, dass sie einen flüchtigen Terrorverdächtigen wirksamer schützen als dessen mögliche nächste Opfer.


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