01.05.2025

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Kriegsende

Gezerre um russische Teilnahme

Außenamt gegen Vertreter Moskaus bei Gedenkfeiern zum 8. Mai – Es regt sich Widerspruch

Hermann Müller
01.05.2025

Das Auswärtige Amt hat Kommunen und Gedenkstätten dazu geraten, keine Vertreter Russlands zu Weltkriegs-Gedenkveranstaltungen zuzulassen. Es sei mit „massiver Propaganda, Desinformation und geschichtsrevisionistischer Verfälschung“ zu rechnen, so das noch unter Leitung von Annalena Baerbock stehende Ministerium. Gegenüber dem Sender rbb bestätigte Brandenburgs Innenministerium, dass es auf Bitten des Auswärtigen Amtes den Landkreisen und kreisfreien Städten eine Handreichung zu den Gedenkveranstaltungen zugesandt hat.

Wie inzwischen bekannt wurde, enthielt das Papier des Auswärtigen Amtes die Empfehlung, zu Gedenkveranstaltungen ebenfalls keine offiziellen Vertreter Weißrusslands einzuladen. Notfalls soll nach den Vorstellungen des Baerbock-Ministeriums offenbar sogar vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden.

Bei den Adressaten der Handreichung fallen die Reaktionen sehr unterschiedlich aus. Der Landkreis Märkisch-Oderland und die Stadt Seelow haben bereits mit einer Gedenkfeier an die Schlacht um die Seelower Höhen vor 80 Jahren erinnert. Friedemann Hanke, Vizelandrat von Märkisch-Oderland, machte im Vorfeld der Veranstaltung darauf aufmerksam, dass der russische Botschafter jedes Jahr bei Gedenkveranstaltungen anwesend sei. Der Vizelandrat lehnte es ab, den Botschafter des Geländes zu verweisen. „Das werden wir auf keinen Fall tun. Er wird mit dem ihm gebührenden Respekt begrüßt“, so der CDU-Politiker.

Hanke weiter: „Es kann doch nicht Ziel von Diplomatie sein, einen Botschafter vor die Tür zu setzen.“ Um eine Instrumentalisierung zu vermeiden, setzen Landkreis und Stadt Seelow auf ein stilles Gedenken ohne Reden: „Wir feiern hier nicht eine siegreiche Sowjetmacht, sondern gedenken derjenigen, die hier ihr Leben gelassen haben und dass Krieg letztlich immer heißt, dass Menschen sterben.“

Forderung: Hausrecht einsetzen
Der Berliner Senat will dagegen bei Gedenkfeiern zum Kriegsende generell keine Offiziellen ausländischer Staaten einladen. Senatssprecherin Christine Richter erklärte: „Wir gehen davon aus, dass offizielle Vertreter anderer Staaten die Entscheidung des Landes Berlin respektieren und sich daher die Frage des Hausrechts nicht stellen wird.“ Auf Anfrage des „Tagesspiegel“ beharrte die russische Botschaft allerdings auf einer Teilnahme bei den Veranstaltungen. Die sowjetischen Ehrenmale im Tiergarten und im Treptower Park sind zudem öffentliche Orte, an denen Russlands Botschafter kaum verwehrt werden kann, wie in den Vorjahren Kränze niederzulegen und der gefallenen Soldaten zu gedenken.

Aus Brandenburg heißt es wiederum, dass russischen Diplomaten am 4. Mai die Teilnahme an der zentralen Gedenkfeier zur Befreiung des KZ Sachsenhausen verwehrt werden soll. Neben Regierungschef Woidke nehmen an der Feier auch Vertreter der Bundesregierung und Überlebende teil. Brandenburgs Gedenkstättenchef Axel Drecoll hatte bereits im April auf das Hausrecht der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten verwiesen.


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