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Justiz

Hier knallhart, dort mit „großer Milde“

Ordnungswidrigkeiten werden unnachgiebig verfolgt, echte Straftäter dürfen mit Nachsicht rechnen

Hermann Müller
13.02.2022

Der TV-Moderator Günther Jauch selbst war es, der in seiner Quizsendung „Wer wird Millionär?“ einmal schilderte, welche Folgen eine nichtbezahlte Geldbuße in Deutschland haben kann. „Ich bin in Bayern mal zu schnell gefahren“ so der Moderator im Jahr 2020. „Bußgeld: 15 Euro. Dann haben die mir das nach Hause geschickt. Ich war aber umgezogen. Die Adresse stimmte einfach nicht mehr.“

Wie Jauch weiter berichtete, führte ein Amtshilfeersuchen aus Bayern schließlich dazu, dass zwei Tage vor Ablauf der Verjährungsfrist plötzlich zwei Brandenburger Polizisten in der Bußgeldsache vor seiner Haustür in Potsdam standen. Die Hartnäckigkeit des Staates, die der Fernsehmacher als Folge einer Ordnungswidrigkeit erlebt hat, ist keineswegs eine Ausnahme. Geht es um Steuerangelegenheiten, Rundfunkgebühren oder Bußgelder, dann zeigt die deutsche Obrigkeit noch immer eine bemerkenswerte Effizienz.

„Ersatzhaft“ nimmt sprunghaft zu

Im Fall von Günther Jauch dürfte die Begleichung des Bußgeldes kein Problem gewesen sein. Schon seit zehn Jahren steigt allerdings bundesweit die Zahl von Menschen, die ihre Bußgelder nicht bezahlen können oder wollen. Diesen Personen droht dann sogar eine Erzwingungshaft. Im Fall von nicht bezahlten Geldstrafen wandern jährlich zehntausende Personen zu sogenannten Ersatzhaftstrafen ins Gefängnis. Deutschlandweit belegen Personen, die eigentlich wegen verhältnismäßig kleiner Vergehen Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, inzwischen etwa zehn Prozent der regulären Haftplätze.

Im Kontrast dazu steht das Bild, das der deutsche Rechtsstaat oftmals dann liefert, wenn es um deutlich schwerere Straftaten, etwa um schwere Eigentums- oder Gewaltdelikte geht.

In Berlin sorgten vor Kurzem Berichte für Aufsehen, denen zufolge der Rapper Patrick L. wegen eines ganzen Bündels an Tatvorwürfen erneut vor Gericht erscheinen soll. Der Musiker war erst im März 2021 zu einer noch nicht rechtskräftigen Haftstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Bei dem Prozess war es um Vorwürfe wie versuchte Nötigung, Beleidigungen und Fahren ohne Fahrerlaubnis gegangen.

Dass sich die Richter im März vergangenen Jahres zu einer Bewährungsstrafe entschlossen, lag auch an einer günstigen Sozialprognose für den Rapper. Die Staatsanwaltschaft geht nun allerdings davon aus, dass L. bereits zwei Monate, nachdem er vergangenes Jahr vor Gericht stand, abermals straffällig wurde. Laut einem Bericht des Berliner „Tagesspiegels“ war er bereits in den Jahren 2005 bis 2018 in 13 Fällen strafrechtlich in Erscheinung getreten.

Die Frage, wie der deutsche Rechtsstaat mit Personen umgeht, die in relativ kurzer Zeit mehrfach aktenkundig werden, wird sich Beobachtern möglicherweise auch in den kommenden Monaten bei dem Prozess zum Dresdner Juwelendiebstahl stellen. Angeklagt sind in dem Verfahren sechs Personen, die dem Remmo-Clan zugerechnet werden. Die Dresdner Richter werden in den kommenden Monaten auch die Frage klären müssen, ob einer der Angeklagten, Wissam Remmo, eine Verhandlungspause in zwei anderen Prozessen genutzt hat, um sich am 25. November 2019 am Einbruch ins Grüne Gewölbe zu beteiligen. In Berlin stand er damals wegen seiner Beteiligung am Goldmünzen-Diebstahl aus dem Bode-Museum vor Gericht. Zudem verhandelte das Amtsgericht Erlangen im November 2019 gegen ihn wegen eines anderen Einbruchs. Im Zusammenhang mit diesem Prozess berichtete seinerzeit „Nordbayern“, dass Wissam Remmo seit 2012 bereits mehrfach vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten gestanden hatte.

Ampel hält am bisherigen Kurs fest

„Neun Einträge, meist Diebstahl und Einbruch, hat er bereits.“ Weiter hieß es: „Arrest ordneten die Berliner Richter nur in einem Fall an, alle übrigen Urteile zeugen von großer Milde.“ Die starke Diskrepanz zwischen dem Vorgehen des Staates bei Ordnungswidrigkeiten und der oftmaligen Nachsicht bei schweren Straftaten ist keineswegs nur eine Berliner Besonderheit. In Schleswig-Holstein versagten Gerichte beispielsweise im Jahr 2020 nur bei 18 Prozent der zu Freiheitsstrafen verurteilten Gewalttäter eine Bewährung.

In ihrem Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP im Abschnitt zur Inneren Sicherheit und zur Justiz angekündigt, „das Sanktionensystem einschließlich Ersatzfreiheitsstrafen, Maßregelvollzug und Bewährungsauflagen überarbeiten wir mit dem Ziel von Prävention und Resozialisierung“. Ohne in konkrete Details zu gehen, nennt die Ampel-Koalition auch eine Überprüfung und Modernisierung des Strafrechts als Ziel. Alle drei Parteien dürften dabei vermutlich eher eine weitere Liberalisierung und keine Verschärfung des Strafrechts im Sinn haben.


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Kommentare

Dr. Dr. Hans-Joachim Kucharski am 16.02.22, 10:24 Uhr

Es war sicherlich angebracht, mal auf die unterschiedliche Praxis von Verstoßahndungen hinzuweisen. Ein viel größeres Unverständnis besteht aber im Unterschied der Ahndung von Kapitalverbrechen und ‚sozialistischen Verbrechen’ (Übertretungen von Geboten der Verhaltensvereinheitlichung). Während häufig sogar jüngere Opfer von Tötungen ‚ihr Leben lang’ keine Revision ihrer Situation erwarten können oder Opfer von Gewalteinwirkung lebenslang traumatisiert sind, erwarten ihre Täter bei Delikten mit Todsfolge nur eine relativ kurze Freiheitsstrafe, die bisweilen sogar ganz entfällt (wenn sie zur Bewährung ausgesetzt wird) oder später „bei guter Führung“ nochmals abgekürzt werden kann. Solche Urteile hat es leider mehrfach gegeben. (In diesem Zusammenhang ist auch die Abschaffung der Todesstrafe ein kleines Problem: Sie ist zwar schon wegen der Irreversibilität bei Fehlurteilen vollkommen berechtigt, sie führt aber auch zu einem eklatanten Mißverhältnis von Schuld und Sühne, wenn man die Folgen bei Opfer und Täter vergleicht: Der Täter hat die Möglichkeit der Entscheidung, sein viel harmloseres Schicksal abzuwenden, sein Opfer hingegen nicht.) Und nicht zuletzt trägt auch die Regel des Römischen Rechts ‚Ne bis in idem’ (keine zweite Verurteilung in gleicher Sache) zu einem solchen Unrecht – Stichwort ‚früher nicht mögliche DNA-Analyse’ zum Nachweis als Täter – bei. Sozialistische Verbrechen hingegen werden vergleichsweise härter bestraft (eine Geschwindigkeitsüberschreitung selbst dann, wenn eine Schädigungsmöglichkeit nur theoretisch bestanden hat).
Viel ärgerlicher sind zudem die aus Justizirrtümern resultierenden Haftentschädigungen. Eine neuerdings gewährte Entschädigung von 75 € / Tag (zuvor 25 € / Tag) entspricht nicht einmal dem geplanten Mindestlohn (für einfache Arbeiten). Nicht entschädigt werden damit die tatsächlich entfallene Arbeitsvergütung (insbesondere bei höherwertiger Tätigkeit), der oft totale berufliche Ruin, der Entfall der Beiträge für die Alterssicherung (mit der Folge von Altersarmut), der i. a. vollständige Verlust des sozialen Umfeldes von Ehepartnern, Familien und Freunden, die eingebüßte Reputation und die Lebensqualität bis zum Lebensende – und das für Menschen, die sich nicht einmal etwas zu Schulden kommen ließen; Fehlentscheidungen können also jeden ins Verderben stürzen. Die Entschädigungen im Falle von Fehlurteilen sind somit eine Frechheit und offenbaren die Denkweise – Rotzigkeit träfe den Sachverhalt besser – der Justiz. Von einem Ausgleich für zugefügtes Unrecht kann überhaupt keine Rede sein, aber aus der Sicht der Justiz ist natürlich dem Gesetz Genüge getan und somit alles in Ordnung.
Einen Richter kostet somit sein Fehlurteil allenfalls ein achselzuckendes „So what?" (Was soll’s? Tenor: Das konnte ich damals nicht besser wissen), während ein Statiker bei einem Fehler in seinen Berechnungen im Gefängnis landen kann; in allen Berufen mit einem hohen Gefährdungspotential ist das nicht viel anders, denn es gilt offenbar der alte Spruch „Qod licet Iovi non licet bovi." (Was dem Jupiter – hier den Juristen – erlaubt ist, ist dem Rindvieh – hier dem dummen Volke – nicht erlaubt). Das Rechtsempfinden des Bürgers bleibt damit gründlich auf der Strecke.

Dr. Frank Richter am 14.02.22, 06:48 Uhr

Bananenrepublik.

Marcus Junge am 13.02.22, 17:00 Uhr

Auch daran könnten sie alle die Diktatur erkennen, aber das will die Masse ja nicht, lieber in der rosa-roten Scheinwelt leben. Was soll schon schlimmes passieren können ...

Siegfried Hermann am 13.02.22, 10:50 Uhr

Die Diskrepanz Deutsche knochenhart selbst für Bagatell-Sachen wie beim Führer bestrafen und alles, was NICHT deutsch ist, quasi einen Freifahrtschein ausstellen! Das hat System!!!
Hier im Pott die kaltblütige Ermordung eines Deutschen durch einen "Flüchtling". Freispruch. Von den hunderttausenden Gruppen-Vergewaltigungen durch Migranten reden wir erst gar nicht. In Essen hat der Polizei-Präsident vor Jahren (!!) entnervt aufgegeben: " Wir sperren ja zumin. die Mörder und Totschläger ein..." Und heute lässt man selbst die laufen!
Da sind solche schwere Kapitalverbrechen wie der der Remmos peanuts gegen.
Nebenbei: Remmo
Die sind seit Ende der 70ziger Jahren als Großclan per "Flüchtling" gekommen und sind seitdem über 40 Jahren hochkriminell und waren in ihrer Heimat hochkriminell, deswegen sind die ja "geflüchtet".
Dem kann man beikommen, wenn alle Polidieker, Richter, Staatsanwälte und Sozialmamis, und NWO-"Pro Asyl"- Menschenhändler und Medienfritzen, die alles verharmlosen und noch mehr von der Brut rein holen, konsequent und sofort dauerhaft aus dem Verkehr gezogen werden, für ihre Rechtsbeugung haftbar gemacht werden und nie wieder nach Haft in so einer Position zurück kehren dürfen.
Bei Migrantenkriminalität NULL-Toleranz, egal was und sofortige komplette Abschiebung des Großclan beim kleinsten Vergehen. DAS wirkt! Alles andere ist bullshitt, wo die uns nur noch auslachen.

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