09.12.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden

Verfassungsschutz

Im Zwielicht

Wie der Inlandsgeheimdienst die AfD unterwandert

Robert Mühlbauer
29.02.2024

Das juristische Tauziehen der AfD mit dem Verfassungsschutz geht in eine neue Runde. Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster streitet die Partei mit dem Inlandsgeheimdienst, ob dieser sie als „Verdachtsfall“ für Rechtsextremismus öffentlich bezeichnen und mit nachrichtendienstlichen Mitteln ausspionieren darf, also etwa Telefonate abhören, E-Mails hacken oder Agenten einschleusen. Am 27. Februar begann der Prozess, Mitte März stehen mündliche Verhandlungen an.

Dann dürften mehrere brisante Themen zur Sprache kommen: Zum einen der Einsatz von V-Leuten des Verfassungsschutzes in der Partei und in ihrem Umfeld. Der Verfassungsschutz hat mit dem Thema V-Leute schon mehrfach böse Schlappen erlitten. Im ersten NPD-Verbotsverfahren entschied das Verfassungsgericht vor zwei Jahrzehnten, dass die NPD auf vielen Ebenen bis hinein in die Führung in zu hohem Maße mit V-Leuten, also Agenten des Verfassungsschutzes, durchsetzt war, sodass diese womöglich „steuernden Einfluss“ auf die Partei hätten. Daran scheiterte das Verbotsverfahren.

Heikler Einsatz von V-Leuten
Auch gegen die AfD setzt der Verfassungsschutz V-Leute ein. Einzelne Landesämter haben damit vor dreieinhalb Jahren angefangen. Ein Sprecher des Landesamtes für Verfassungsschutz Brandenburg sagte schon Mitte 2020 gegenüber dem „Tagesspiegel“, „der Verfassungsschutzverbund (erhält) deutschlandweit regen Zulauf von AfD-Mitgliedern, die ihre Zusammenarbeit anbieten“. Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) sagte vor wenigen Wochen erfreut im Landtag, es gebe eine „zweistellige“ Zahl an AfD-Spitzeln in seinem Land. Der bayerische Verfassungsschutzpräsident Burkhard Körner behauptete hingegen vorige Woche, dass sein Dienst die AfD Bayern bislang nur aus öffentlich zugänglichen Quellen beobachte und keine V-Leute einsetze. Körner sagte, die oft gehörte These, „dass wir Hunderte von Quellen in der AfD haben, ist Unsinn“. Praktisch ausgeschlossen ist, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz im Verfahren in Münster sich in die Karten schauen lassen und genaue Zahlen nennen wird.

Ein anderes brisantes Thema, das vor dem Oberverwaltungsgericht Münster zur Sprache kommen dürfte, ist der Einsatz von sogenannten „virtuellen Agenten“ des Verfassungsschutzes, die sich im Internet tummeln. Ausgerechnet die linksliberale „Süddeutsche Zeitung“ („SZ“) hat dazu mehrfach sehr kritische Artikel publiziert. Sie findet es heikel, dass „zusätzlich zu den V-Leuten noch mehrere Hundert hauptamtliche Verfassungsschutzmitarbeiter im Einsatz sind, die in sozialen Netzwerken mit gefälschten Accounts als Rechtsextreme posieren“. Das sei „kein Geheimnis“.

Die virtuellen Agenten des Verfassungsschutzes, die sich im Internet mit Fake-Accounts als Rechtsextreme ausgeben, dürfen in gewissem Rahmen auch Straftaten begehen, zum Beispiel Volksverhetzung, erinnerte die „SZ“. Sie hat schon vor zwei Jahren beispielhaft aufgeschrieben, wie solche Agenten in sozialen Medien gegen Minderheiten hetzen, judenfeindliche Sprüche klopfen und ähnliches. Der Blog „Netzpolitik.org“ hat geschätzt, dass jeder Agent mehrere sogenannte „Sockenpuppen“-Accounts unterhalte, sodass es sich also um eine hohe dreistellige Zahl von Accounts handeln müsse, die in Internetforen, auf Facebook, Twitter und in Telegram-Gruppen unterwegs sei. Ihr offizielles Ziel sei es, damit bestimmte Online-Gruppen zu infiltrieren und Informationen zu gewinnen.

Wenn Agenten „mitspielen“
Aber indem sie selbst scharfe Reden halten und Volksverhetzung betreiben, fördern und befeuern sie natürlich in gewissem Maße die rechtsextreme Szene mit. Das finden Verfassungsrechtler problematisch. Der emeritierte Hamburger Staatsrechtsprofessor Hans Peter Bull, der die Bundesregierung im NPD-Verbotsverfahren vertrat, sagte gegenüber der „Neuen Zürcher Zeitung“ („NZZ“), der Inlandsgeheimdienst überschreite Grenzen. Zum einen betreibe er „in großem Maße Gesinnungsschnüffelei“. Und er sei zu aktiv. „Die Verfassungsschutzbehörden sollen Nachrichten sammeln und auswerten, aber nicht selbst an der Entstehung von Nachrichten mitwirken“, so Bull. Er moniert „das ‚Mitspielen' in den entsprechenden Kreisen“. Dadurch nehme der VS „in Kauf, dass verfassungsfeindliche Bestrebungen sogar noch gestärkt werden“.

Auch der „SZ“-Autor und Jurist Ronen Steinke wundert sich. Unklar sei, in welchen Chatgruppen die Verfassungsschutzagenten mit ihren rechtsextremen Fake-Accounts mitmischen. Soziale Medien und Chatgruppen seien aber exakt die Quellen, auf die sich der Verfassungsschutz in seinem 1000 Seiten starken Gutachten über die Radikalität der AfD fast ausnahmslos stütze. „Wäre es da nicht gut zu wissen, ob der Staat hier und da nachgeholfen hat, dass der Ton in AfD-Chats so giftig wird?“ Eine Antwort darauf habe der Verfassungsschutz bislang nicht geben wollen.


Hat Ihnen dieser Artikel gefallen? Dann unterstützen Sie die PAZ gern mit einer

Anerkennungszahlung


Kommentare

Peter Faethe am 01.03.24, 09:21 Uhr

Wer von den Teilnehmern der „Geheimkonferenz“ im November 2023 hatte als Dienstherrn das BfV?
Die aktivsten Mitglieder in DDR-kritischen Gruppen 1989/90 waren Stasi-Angestellte. Sogar die fleißigen Vorsitzenden der systemkritischen Parteien SDP und Demokratischer Aufbruch waren MfS-Mitarbeiter - „Ibrahim“ Böhme und Wolfgang Schnur.
Die hektischen MfS-Aktivitäten „False flag“ und „Schwarze Propaganda“ waren Indikatoren für den Pessimismus, der unter den Politruks der DDR damals herrschte, und sie verkürzten das Überleben der DDR.
Diese Aktivitäten sind der BRD nicht GANZ fremd.
Vor 30 Jahren wunderte ich mich über die äußerst scharfen, systemkritischen Texte in dem NRW-Mitteilungsblatt der NPD, jeder normale Bürger wäre dafür in den Strafvollzug gekommen – der Autor war ein hauptamtlicher NPD-Angestellter. In dem NPD-Verbotsverfahren 2003 erhielt der erwähnte Autor keine Aussage-Genehmigung von seinem Dienstherrn, dem BfV.
Hinweis für besonders Kundige: Es gibt ein Optimum für „false-Flag“-Aktionen, darüber hinaus gilt die Negation des Prinzips von Braun-le Chatelier, und es wird hoch systemdestruktiv.
In der AfD in Brandenburg wird ca. jedes zwanzigste Mitglied vom VS bezahlt – das ist vom Optimum weit entfernt.
Ich fürchte, mit dieser Überlegung ist Herr Haldenwang überfordert – der Minister Mielke war es zu Deutschlands Glück damals auch.

Kommentar hinzufügen

Captcha Image

*Pflichtfelder

Da Kommentare manuell freigeschaltet werden müssen, erscheint Ihr Kommentar möglicherweise erst am folgenden Werktag. Sollte der Kommentar nach längerer Zeit nicht erscheinen, laden Sie bitte in Ihrem Browser diese Seite neu!

powered by webEdition CMS