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Jugendschutz in Állenstein

Keine Aufputschmittel für Kinder und Jugendliche

Polenweit wurden die Bestimmungen zur Abgabe von Energydrinks geändert – Händlern drohen hohe Geldstrafen

Dawid Kazanski
16.02.2024

Zum Jahresbeginn trat landesweit ein Verbot des Verkaufs von Energydrinks an Personen unter 18 Jahren in Kraft. Grund dafür ist die Zunahme von gesundheitsschädlichen Folgen. Mehr als ein Dutzend Patienten pro Jahr wurden im Allensteiner Kinderkrankenhaus infolge des Konsums von Energydrinks registriert. Die Jugendlichen kamen mit übermäßiger Unruhe, beschleunigtem Herzschlag, Schwitzen, erhöhtem Blutdruck und zitternden Gliedmaßen zur Behandlung. Bislang wurden in der Republik Polen jährlich etwa 110 Millionen Liter dieser Art Aufputschgetränke verkauft. Etwa zehn Millionen Liter wurden von Kindern und Jugendlichen getrunken. Der Absatz war während der Pandemie besonders stark gestiegen. Schätzungen zufolge wurde bis zu einer Viertelmilliarde Euro umgesetzt.

Stimulierende koffeinhaltige Getränke sind für Erwachsene gedacht. Sie helfen die Müdigkeit zu verringern, wirken stimmungsaufhellend und steigern die Leistungsfähigkeit. Bisher waren diese Getränke auch für Kinder und Jugendliche in den Geschäften zu vergleichsweise niedrigen Preisen erhältlich. Grundschüler gaben an, eine Dose pro Woche zu trinken, bei den Teenagern gabenmehr als 67 Prozent der Befragten zu, häufig Energydrinks zu konsumieren.

Viele Kinder sind bereits abhängig
Lehrer und Eltern bestätigten, dass viele polnische Schüler süchtig nach Energydrinks sind. Ein erhöhter Koffeinkonsum bei Kindern kann zu Stimmungsschwankungen, Reizbarkeit, Angstzuständen, erhöhtem Blutdruck und Schlafstörungen führen. Kinder mit Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nieren- und Lebererkrankungen, Schilddrüsenüberfunktion sowie emotionaler Instabilität stellen eine besondere Risikogruppe dar. Studien zeigten, dass Menschen, die unter dem Einfluss von Energydrinks stehen, viel impulsiver und anfälliger dafür sind, sich beeinflussen zu lassen, als Menschen, die keine solchen Getränke zu sich nehmen.

Das neue Gesetz verpflichtet die Hersteller oder Importeure von Getränken mit Koffein- oder Taurinzusatz, die Einheitsverpackung des Produkts mit einem sichtbaren, lesbaren und dauerhaft angebrachten Hinweis „Energiegetränk“ zu versehen. Wer Energydrinks an eine Person unter 18 Jahren verkauft, kann mit einer Geldstrafe von bis zu umgerechnet 460 Euro belegt werden. Herstellern und Importeuren, die der Kennzeichnungspflicht für Getränke nicht nachkommen, droht eine Geldstrafe von bis zu zirka 45.500 Euro oder sogar eine Freiheitsstrafe. Es bleibt abzuwarten, ob die Hersteller versuchen werden, die neuen Vorschriften zu umgehen. Es gibt bereits Überlegungen, den Koffeingehalt der Getränke unter 150 Milligramm pro Liter zu senken, da laut Gesetz nur Getränke mit einem höheren Koffeingehalt als Energydrinks gelten.


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