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Offener Brief gegen staatlichen Bekenntnisaufruf zu Israel
Zeitgenossen, welche die Bundesrepublik ohnehin schon auf dem Weg in eine DDR 2.0 wähnen, liefern die Landesregierungen von Sachsen-Anhalt und Berlin derzeit weitere Nahrung zur Befeuerung ihrer Befürchtung. Seit Kurzem hat das Land Sachsen-Anhalt die Einbürgerung an ein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels geknüpft. Bundesweit erstmalig mussten sich in dem mitteldeutschen Bundesland Einbürgerungsbewerber im Dezember schriftlich zu Israel bekennen, bevor sie eingebürgert wurden. Die verfassungsrechtlich fragwürdige Regelung – es existiert zumindest bislang keine sachsen-anhaltische Staatsangehörigkeit – geht auf einen Erlass der Ministerin für Inneres und Sport, Tamara Zieschang (CDU), zurück.
„Für die Wahrung von Kunst- und Meinungsfreiheit“
In Berlin ist es wiederum der Kultursenator Joe Chialo (ebenfalls CDU), der die Kunstszene zu einem Bekenntnis verpflichten will. Nach den Vorstellungen des Senators sollen künftig nur noch solche Kulturinstitutionen öffentliche Fördergelder erhalten, die ein Bekenntnis gegen Antisemitismus abgeben. Dabei soll es offenbar nicht bleiben. Wie Chialo erklärte, tragen Kulturinstitutionen sowie fördernde Stellen Verantwortung dafür, „dass mit öffentlichen Geldern keine rassistischen, antisemitischen, queerfeindlichen oder anderweitig ausgrenzenden Ausdrucksweisen gefördert werden“. „Kunst ist frei! Aber nicht regellos“, so Berlins Kultursenator. Gemäß dieser Sichtweise soll die Senatskulturverwaltung Zuwendungsbescheide nur noch mit einer Antidiskriminierungsklausel verschicken.
Gegen die Initiative Chialos, Förderentscheidungen mit einem Bekenntnis gegen Antisemitismus zu verknüpfen, regt sich in der Kulturszene mittlerweile heftiger Widerstand. In der ersten Januarwoche veröffentlichten Kulturschaffende einen offenen Brief mit dem Titel „Für die Wahrung von Kunst- und Meinungsfreiheit“. Das gegen die Einführung der neuen Klausel gerichtete Papier haben inzwischen mehr als 3000 Menschen unterzeichnet. In dem offenen Brief protestieren die Verfasser gegen eine politische Instrumentalisierung von Antisemitismusklauseln und gegen die Forderung, sich zu einer ganz bestimmten Antisemitismus-Definition bekennen zu müssen. „Wer die Antisemitismus-Klausel in der vorliegenden Form unterschreibt, bekennt sich zu einer ,vielfältigen Gesellschaft' und gegen ,jede Form von Antisemitismus gemäß der Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance und ihrer Erweiterung durch die Bundesregierung'.“
Gegen die Festlegung auf die Antisemitismus-Definition der IHRA
Die Briefautoren verweisen darauf, dass es zur Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) eine kontroverse Debatte und auch eine Alternativ-Definition, die „Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus“, gibt. Aus Sicht der protestierenden Künstler hat sich der Berliner Senat allerdings ohne eine offene Debatte oder eine andere transparente Entscheidungsfindung eine bestimmte Antisemitismus-Definition als rechtsverbindliche Grundlage für Kulturförderungen durch das Land Berlin gemacht.
Betroffene Personen, Verbände und Institutionen sind laut dem Brief nicht einmal konsultiert worden: „Dieses Verständnis von Meinungs- und Kunstfreiheit ist zutiefst undemokratisch!“ Die Kulturschaffenden werfen der Senatskulturverwaltung zudem vor, durch „die Erhebung einer bestimmten Definition von Antisemitismus zur kulturpolitischen Doktrin“ eine absolute Ausnahme in der Ausdifferenzierung geschaffen zu haben, in der es keine andere Diskriminierungsdimension mehr gibt. „Wir sind gegen diese Hierarchisierung von Diskriminierungsformen und (Auf-)Spaltung marginalisierter gesellschaftlicher Gruppen und halten dies für gefährlich“, so die Botschaft der Künstler an Berlins „Senator für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt“.
Der Protest zeigt, auf welch dünnes Eis sich Politiker begeben, die über ein Bekenntnis zum Grundgesetz und der Achtung der geltenden Gesetze von den Bürgern ein Zwangsbekenntnis zu bestimmten Positionen einfordern. Statt zu einer Stärkung der Demokratie kann ein Bekenntniszwang schnell zu einem Brandbeschleuniger der Politikverdrossenheit werden.
Damit nicht genug. Das Beispiel der DDR zeigt, wohin es letztendlich führen kann, wenn ein Staat seinen Bürgern politische Bekenntnisse abnötigt. Der Alltag der Deutschen in der DDR war geprägt vom Druck, immer wieder zur Politik der Regierenden positiv Stellung zu nehmen. Resultat dieses permanenten Bekenntniszwangs war es, dass Bürger vielfach nur Lippenbekenntnisse ablieferten, auf die sich die politische Führung nicht wirklich verlassen konnte.
werner J.F. Müller am 23.01.24, 17:49 Uhr
Um es unzweideutig zu machen:
Ich bin nach 1945 geboren und schulde sowohl USRael als auch dem Rest der Welt einen Schayss.
Take it or leave it.
Thomas Giese am 19.01.24, 13:12 Uhr
Derlei Forderungen sind auf jeden Fall verfassungswidrig, sie haben mit einer deutschen Staatsbürgerschaft nichts zu tun. Zudem liegt möglicherweise der Straftatbestand der Nötigung vor.